Einsprache gegen Absinth-Schutz erhoben / Studie untersucht das Frühstücksverhalten / Butterberg auf neuem Höchststand / Keine Beiträge für Ferkelkastrationsfonds mehr nötig
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Einsprache gegen Absinth-Schutz erhoben
25.06.2010 - (lid) – Die Association interprofessionnelle de l'Absinthe will den Absinth mit dem Qualitätszeichen GGA schützen lassen. Dagegen wurde nun Einsprache erhoben.
Ein Gesuch zum Erhalt des Labels Geschützte geografische Angabe GGA wurde am 31. März im Schweizerischen Handelsblatt publiziert. Die Begriffe "Absinthe", "Fée Verte" und "La Bleue" sollen geschützt werden und nur noch von Herstellern aus dem neuenburgischen Val-de-Travers verwendet werden dürfen. Gegen dieses Vorhaben wurde bisher eine Einsprache erhoben, wie das Bundesamt für Landwirtschaft gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestätigte.
Bis Ende Juni wird eine weitere Einsprache vom Verband französischer Spirituosenhändler FFS eintreffen. Insbesondere die Marktführerin Pernod-Ricard will den Schutz der Bezeichnungen verhindern. Das Qualitätslabel GGA zeichnet traditionelle und typische Qualitäten einer spezifischen Region aus. Ein geschützter Name darf ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche in diesem geografisch festgelegten Gebiet hergestellt werden.
Studie untersucht das Frühstücksverhalten
Deutschland ist eine Frühstücksnation: 76 Prozent der Deutschen beginnen ihren Tag mit einem Frühstück, heisst es in einer repräsentativen Studie von nutella. Für 37 Prozent ist es sogar die wichtigste Mahlzeit. Seit 2005 führt nutella diese Befragung kontinuierlich mit 3.000 Deutschen pro Jahr durch, um die Frühstücksgewohnheiten zu untersuchen. So zeigt die Studie unter anderem, wer warum frühstückt, wo am liebsten gefrühstückt wird und welche Zutaten und Themen auf dem Frühstückstisch landen. Das Frühstück ist auch ein Spiegel der Zeit", erklärt Dirk Voss, Marketingleiter nutella.
So kommen heute längst nicht mehr nur Brot und Butter auf den Tisch, sondern auch neue Medien wie das Internet, das für viele fester Bestandteil der morgendlichen Zeremonie geworden ist." Brotwaren sind beim Frühstück die beliebteste Frühstücksunterlage (durchschnittlich 77 Prozent). 57 Prozent der Befragten belegen diese mit herzhaften Brotbelägen, 38 Prozent mögen es süss und zehn Prozent greifen zu Nuss-Nougat-Cremes. Weitere Informationen: www.nutella.de (Backspiegel 25.6.2010)
IG Agrarstandort Schweiz sieht sich bestätigt
24.06.2010 - (lid) – Die Interessengemeinschaft Agrarstandort Schweiz IGAS sieht das nahende Ende der Ausfuhrbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes als Bestätigung für ihren Weg.Die aktuelle Diskussion rund um das Schoggigesetz bestärke sie in ihrer Meinung, teilte die IGAS mit. Es zeige sich, dass die inländische Lebensmittelindustrie vermehrt auf Veredelungsverkehr und damit ausländische Rohstoffe ausweiche, weil die Finanzierung des Rohstoffausgleiches bereits in Laufe dieses Jahres nicht mehr vollständig sichergestellt werden könne.
Durch Veredelungsverkehr könne die Industrie ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit wahren, dies aber zu Lasten der einheimischen Landwirtschaft. Durch ein Agrarabkommen mit der EU würde der Veredelungsverkehr hinfällig. Eine Sistierung oder ein Abbruch der Verhandlungen mit der EU liege demzufolge nicht im Interesse der Branche und der Volkswirtschaft, schreibt die IGAS weiter.
Das Schoggigesetz hat den Ausgleich des Rohstoffnachteils der Schweizer Lebensmittelindustrie zum Zweck. Rohstoffe wie Butter, Milchpulver und Mehl sind in der Schweiz teurer als in der EU. Der Bund erstattet der Industrie für ihre Exporte diese Preisdifferenzen. Dies ist nach aktuellen WTO-Regeln erlaubt, wird aber je nach Verhandlungsausgang der Doha-Runde der WTO in einigen Jahren verboten werden.
Zusatzbotschaft des Bundesrats zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer: Schritt in die richtige Richtung
Die geltende Gesetzgebung bei der Mehrwertsteuer verletzt das in der Steuerpolitik wichtige Gebot der Wettbewerbsneutralität eklatant. So wird die Bratwurst vom Grill im Restaurant mehr als dreimal so hoch besteuert wie eine Bratwurst vom Take-away-Betrieb. Ausgelöst werden diese Probleme durch die momentane Struktur vieler verschiedener Mehrwertsteuersätze.
In seiner heute veröffentlichten Zusatzbotschaft stellt der Bundesrat die bestehenden Probleme bei der Mehrwertwertsteuer fest und bekräftigt seinen Willen, diese zu lösen. Explizit hat er auch festgehalten, dass die Wettbewerbsverzerrung im Gastgewerbe besonders deutlich ist. Genau aus diesem Grunde hat GastroSuisse auch am 19. April 2010 die eidgenössische Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lanciert.
Mit der Volksinitiative kämpft GastroSuisse für gleich lange Spiesse respektive für die Beseitigung der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen im Lebensmittelbereich. Der Verzehr von Getränken und Speisen im Gastgewerbe soll dem gleichen Mehrwertsteuersatz unterstehen wie der Verzehr der gleichen Getränke und Speisen aus einem Take-away-Kiosk oder Laden. Damit unterstützt GastroSuisse die begrüssenswerten Bestrebungen des Bundesrates zur Beseitigung der ungerechten Satzdifferenzierung. GastroSuisse treibt in Folge die Unterschriftensammlung zur eigenen eidgenössischen Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" entschlossen weiter voran.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21'000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Restaurants und Cafés), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an. (Gastrosuisse, 24. Juni 2010)
Fenaco ist trotz Umsatzrückgang zufrieden
24.06.2010 - (lid) – Die Fenaco-Spitze zeigte sich an der Delegiertenversammlung mit dem Geschäftsjahr 2009 trotz eines Umsatzrückgangs zufrieden.Der Umsatz von Fenaco betrug 5,402 Milliarden Franken und lag damit um 6,7 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Da dieser Rückgang vollumfänglich auf den Preiszerfall der verkauften Produkte zurückzuführen ist, zeigte man sich bei der Fenaco dennoch mit dem Jahresergebnis zufrieden. Der Bruttogewinn konnte mit 1,123 Milliarden Franken um 2,3 Prozent ebenso gesteigert werden wie das Betriebsergebnis, welches mit 104,8 Millionen Franken um 10,9 Prozent anstieg.
Butterberg auf neuem Höchststand
23.06.2010 - (lid) – Der Lagerbestand an Butter erreichte Ende Mai mit 10'079 Tonnen einen neuen Rekordwert. Der Lagerbestand stieg somit im Vergleich zum Vorjahr um 16,9 Prozent oder 1'455 Tonnen. Damit wurde der bisherige Höchststand von 9'200 Tonnen aus dem Jahr 1991 deutlich übertroffen. Damals war im Lagerbestand aber auch noch importierte Butter enthalten. Die Zunahme der Butterproduktion ist laut Monatsbericht der Milchbranche hauptsächlich auf die Zunahme der Milchproduktion zurückzuführen. Im April stieg diese im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,8 Prozent an. Am 7. Mai beschloss die BO Milch eine Abräumung von 3'000 Tonnen Butter. Die dafür benötigten 15 Millionen Franken werden mit Preisabzügen bei der eingelieferten Milch beschafft.
Keine Beiträge für Ferkelkastrationsfonds mehr nötig
Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Ferkel in der Schweiz nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden. Diese Pflicht ist für die Schweinezüchter mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Verwerter, Handel und Produzenten haben deshalb vor Jahresfrist eine zeitlich limitierte Anschubfinanzierung zur Umsetzung der schmerzfreien Ferkelkastration beschlossen. Proviande wurde mit der Verwaltung und Abwicklung dieses Kastrationsfonds beauftragt.
Der Fonds wurde für eine Dauer von maximal fünfzehn Monaten ab dem 6. Juli 2009 eröffnet. Erfreulicherweise treffen die Einzahlungen der Schlachtauftraggeber regelmässig ein und der Fonds profitiert von einer guten Zahlungsdisziplin. Der Verwaltungsrat des Kastrationsfonds hat deshalb beschlossen, bereits ab dem 4. Juli 2010 auf die weitere Beitragserhebung zu verzichten. Bedingung ist jedoch, dass die bis zum 4. Juli in Abzug gebrachten Beiträge auch vollständig in den Fonds einbezahlt werden. Mit diesem Entscheid kann die ursprünglich geplante Einzugsdauer von fünfzehn Monaten deutlich unterschritten werden. Die Schlachtauftraggeber erhalten in diesen Tagen zusammen mit der letzten Akontorechnung eine Umfrage zu den effektiven Schlachtungen 2010.
Aufgrund der so erhobenen Zahlen werden anschliessend die Schlussabrechnungen erstellt.
Die Entschädigungen aus dem Kastrationsfonds richten sich nach den Betriebsgrössen der Schweinezüchter und nach dem gewählten Narkoseverfahren (Inhalationsnarkose mit Narkosegerät oder Narkose durch den Tierarzt). Bis heute konnte bereits über die Hälfte aller eingegangenen Anträge bearbeitet und die Beiträge ausbezahlt werden. Die übrigen Auszahlungen werden in den nächsten Monaten erfolgen, sofern die Dossiers vollständig eingereicht wurden. Betriebe, die ihre Ferkel durch den Tierarzt narkotisieren lassen, müssen bis nächsten Februar eine Sammelrechnung für die im Jahr 2010 betäubten Ferkel einreichen und werden 2011 entschädigt. (SFF, Suisseporcs, Proviande 26.6.2010)
(gb)
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