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22.7.2010
| Druckansicht | BVET: Erster Tierschutzbericht veröffentlicht
Das BVET hat gestern einen Tierschutzbericht publiziert, der auch auf die Tierproduktion für die Lebensmittelbranche eingeht. Leseproben: Ferkel-Kastrierung und Tiertransporte.
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Chirurgische Ferkel-Kastrierung mit Betäubung
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BVET, 21.07.2010 – Mit dem ersten Tierschutz-Bericht des Bundesamtes für Veterinärwesen sollen interessierte Kreise über die Entwicklungen und Fortschritte in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften informiert werden. Dies sieht die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung vor. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung soll in erster Linie eine verbesserte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erreicht werden – anders gesagt: Was auf dem Papier steht, soll auch tatsächlich den Tieren zugute kommen.
Der erste Tierschutzbericht gibt nun einen Überblick über die Umsetzung der wichtigsten Massnahmen. So wird die Informationskampagne rund um das Webportal „Tiere richtig halten“ erläutert, wie auch die in der Zwischenzeit zahlreichen zur Verfügung stehenden Ausbildungsgänge.
Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration, dem Tiertransport, Tierversuchen und dem neuen Begriff der Würde des Tieres. Zudem zeigt er die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen ist es noch zu früh. In künftigen Tierschutzberichten soll dies jedoch anhand von Indikatoren geschehen. Weitere Informationen und den kompletten, kostenlosen Bericht finden Sie unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz. Herausgeber: Bundesamt für Veterinärwesen. Leseprobe:
Tiertransporte: Bitte schonend und ohne Verzögerung
Das Tierschutzgesetz sagt es deutlich: Tiertransporte
sind schonend und ohne unnötige
Verzögerungen durchzuführen. Dies deutet
darauf hin, dass ein Transport beim Tier beträchtlichen
Stress auslösen kann, den es möglichst
zu vermeiden gilt. Tiertransport ist ein
Thema, das die Öffentlichkeit seit langem bewegt.
Ihm ist in der Tierschutzverordnung ein
ganzes Kapitel gewidmet, das besonders auf
Nutztiere zugeschnitten ist, grundsätzlich aber
für alle Wirbeltiere gilt. Wer Tiere transportiert,
übernimmt eine grosse Verantwortung.
Fahrer und Betreuer, die in Viehhandels- und
Transportunternehmen für die Tiere verantwortlich
sind, sowie Personen, die anderweitig gewerbsmässig
Tiere transportieren, sind verpflichtet,
eine fachspezifische Ausbildung in Theorie
und Praxis zu absolvieren und regelmässig
Fortbildungen zu besuchen. Diese Aus- und Fortbildung
muss in jedem Viehhandels- und Transportunternehmen
auch mindestens eine Person
in leitender Funktion absolvieren, zum Beispiel
ein Disponent. So kann gewährleistet werden,
dass den Tierschutzvorgaben, gerade auch was
die Logistik der Transporte anbetrifft, genügend
Rechnung getragen wird.
Verantwortung übernehmen will gelernt sein
Der schonende Umgang mit den Tieren stellt
höchste Anforderungen an die verantwortlichen
Personen und ist zentraler Bestandteil der Ausund
Fortbildung. Ein Grossteil der Verantwortung
liegt beim Fahrer: Er ist beim Einladen beteiligt,
wo es darum geht, möglichst ruhig und
überlegt mit den Tieren umzugehen. Während
der Fahrt ist er gefordert, die Tiere durch seine
rücksichtsvolle Fahrweise unversehrt und ohne
unnötigen Stress an den Zielort zu bringen. In
vielen Fällen wird er dem Empfänger auch beim
Ausladen und Unterbringen der Tiere helfen.
Schonender Umgang mit Tieren, die sich in einer
für sie unbekannten Situation befinden, erfordert
viel Wissen um ihre natürlichen Verhaltensweisen.
Insbesondere muss man ihre Abwehrreaktionen
kennen, um Unfälle und Verletzungen
möglichst zu vermeiden.
Eigenheiten der Tiere kennen und berücksichtigen
Unsere Nutztiere sind grossenteils Fluchttiere.
Treibt man sie in einen Transporter, wo sie dicht
an dicht stehen müssen, erzeugt dies Stress.
Während der Fahrt können die unvermeidbaren
Körperkontakte zu Artgenossen dann aber auch
ein Vorteil sein, weil sie so sicherer stehen.
Deshalb dürfen weder zu viele noch zu wenige
Tiere pro Flächeneinheit in einen Transporter
geladen werden. Auch müssen Tiere, die sich
nicht kennen, oder solche, die sich in Art, Geschlecht
oder Grösse unterscheiden, durch geeignete
Abschrankungen voneinander getrennt
sein. Diese Regelung minimiert das Verletzungsrisiko
durch allfällige Rangkämpfe und andere
Auseinandersetzungen.
Verletzungen vermeiden und für Frischluft sorgen
Die Tierschutzverordnung enthält zahlreiche Vorschriften
zur Beschaffenheit der Transporter, die
die Belastung der Tiere verringern sollen. Die
Tiere müssen beispielsweise in normaler Körperhaltung
transportiert werden können. Besonders
wichtig sind gleitsichere Böden, und die Rampen
müssen ab einer bestimmten Neigung zusätzlich
mit Querleisten und Seitenwänden ausgestattet
sein, weil sie sonst ein erhebliches Verletzungsrisiko
für scheuende Tiere darstellen. Ausreichende
Frischluftzufuhr über richtig platzierte
Öffnungen oder Ventilatoren garantiert neben
einer guten Sauerstoffversorgung auch, dass
sich besonders Schweine, die nicht schwitzen
können, bei warmen Umgebungstemperaturen
nicht überhitzen.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG
und der Schweizerische Viehhändler-Verband
SVV haben eine gemeinsame Trägerschaft gebildet,
um die nach Tierschutzverordnung geforderten
Aus- und Fortbildungen für das Transportpersonal
sicherzustellen. Die Kurse sind
vom BVET bereits geprüft und anerkannt worden.
Informationen dazu sind unter
www.astag.ch abrufbar. (Brigitte Stuber, BVET)
Ferkelkastration mit Schmerzausschaltung
Gemäss Tierschutzverordnung ist die Kastration
männlicher Ferkel seit dem 1. Januar 2010
nur noch mit Schmerzausschaltung erlaubt.
Dieser Routineeingriff hat lange Tradition und
betrifft rund 1,3 Millionen Ferkel pro Jahr.
Damit wird die Fleischqualität gesichert, weil
Fleisch von geschlechtsreifen Ebern manchmal
einen ekelerregenden Geruch aufweist, der von
Geschlechtshormonen und anderen Geruchsstoffen
herrührt.
Heute stehen den Landwirten drei praxistaugliche
Methoden zur Ferkelkastration zur Verfügung:
die Gasnarkose, die Impfung gegen den
Ebergeruch und die Jungebermast. Alle genügen
den Ansprüchen der deutlichen Schmerzreduktion,
der wirtschaftlichen Tragbarkeit, der Sicherung
der hohen Qualität des Schweinefleisches
sowie der Akzeptanz durch die Konsumenten.
Umsetzung im Schweinestall
Der Schritt von der praxistauglichen Methode
zur Umsetzung im Schweinestall erwies sich als
grösser als erwartet, weil der Handel weiterhin
vor allem Fleisch von Tieren will, die mittels
Skalpell kastriert worden sind. Somit werden
rund 98% der männlichen Ferkel mit der technisch
anspruchsvollsten Methode, der Schmerzausschaltung
mittels Isofluran und einem geeigneten
Schmerzmittel kastriert.
Die Ferkel werden
im Alter von maximal zwei Wochen mit einem
eigens dazu entwickelten und für die Anwendung
durch den Landwirt sicheren Narkoseapparat
mit dem in der Tiermedizin breit angewandten
Narkosegas Isofluran in eine Vollnarkose
versetzt. Zusätzlich erhalten sie ein
Schmerzmittel gespritzt, damit sie postoperativ
möglichst keine Schmerzen spüren.
Wie Anästhesie und Eingriff auf schonendste
Weise durchgeführt werden, haben die Landwirte
zuvor in einem von den Bundesämtern BLW
und BVET anerkannten Kurs gelernt.
Selbstverständlich
steht auch der sichere Umgang mit dem
Isofluran und dem Schmerzmittel sowie die korrekte
Bedienung und Wartung des Narkoseapparates
auf dem Stundenplan. Im Anschluss an den
Theorieteil wird der Tierhalter vom Gerätelieferanten
in den praktischen Gebrauch des Narkoseapparates
eingewiesen, bevor er unter der Aufsicht
seines Tierarztes Narkose und Eingriff an
seinen Tieren auch praktisch erlernen darf. Ziel
ist natürlich, dass er alles selbstständig korrekt
durchführen kann.
Sind sich Tierhalter wie Tierarzt einig, dass
das Ziel erreicht ist, teilen sie dies dem kantonalen,
für den Tierschutzvollzug zuständigen Veterinäramt
mit. Nun darf der Tierarzt dem Landwirt
Narkosegas und Schmerzmittel zum
selbstständigen Narkotisieren und Kastrieren
abgeben. Sofern der Tierhalter den Eingriff nicht
selber durchführen will oder dies nicht kann,
muss die Schmerzausschaltung durch den Tierarzt
selber gemacht werden.
Die rege besuchten Tierhalterkurse werden
landesweit ausschliesslich vom Schweinegesundheitsdienst
SGD angeboten, der auch Einführungskurse
für Tierärzte zur optimalen Instruktion
des Tierhalters während des praktischen
Übens anbietet. Damit ist die Durchführung nach
einheitlichem Qualitätsstandard gewährleistet.
Langfristiges Ziel
Zum Wohl des Tieres muss das langfristige Ziel
der Verzicht auf den Eingriff sein. Eber sind bessere
Futterverwerter als Kastraten, zeigen aber
gegen Ende der Mast zunehmend aggressives
Verhalten. Bevor die Ebermast breit eingesetzt
werden kann, müssen durch züchterische Selektion
und angepasstes Management der Anteil
Eber mit geruchsbelastetem Fleisch reduziert
und die Entdeckung geruchsbelasteter Schlachtkörper
an der Schlachtkette durch Entwicklung
einer automatisierten objektiven Methode sichergestellt
werden. Die Jungebermast ist bereits als
Nischenproduktion umgesetzt.
Impfung als Nischenprodukt
Ebenfalls als Nischenprodukt wird Schweinefleisch
von geimpften Tieren angeboten. Impfen
kann man eben nicht nur gegen Krankheiten,
sondern auch gegen den Ebergeruch, indem körpereigene
Botenstoffe, die die Geschlechtsentwicklung
steuern, durch die Impfung neutralisiert
werden.
Die Methode kommt ohne operativen
Eingriff aus und ist daher sehr schonend, weil
die Eber nur korrekt geimpft werden müssen,
damit sie sich wie Kastraten verhalten. Solche
Tiere sind im Schlachthof leicht an den für ihr
Alter viel zu kleinen Hoden zu erkennen. Die
Impfmethode ist sehr zuverlässig, wenn der
Impfstoff «Improvac» zweimal genau im vorgegebenen
Zeitraum verabreicht wird. Da keine
Rückstände entstehen, sind auch keine Absetzfristen
vor der Schlachtung einzuhalten.
Starthilfe für chirurgische Kastration
Wegen den Vorbehalten der Konsumenten gegen
die Impfung setzen die meisten Produzenten
weiterhin auf die chirurgische Kastration mit
Schmerzausschaltung. Die Mehrkosten für die
Anschaffung eines teuren Narkosegerätes oder
die entstehenden Tierarztkosten werden auf Produzenten,
Mäster, Handel und Verwerter verteilt.
Dem Schweineproduzenten wird nämlich als
Starthilfe einmalig ein nicht kostendeckender
Beitrag in Abhängigkeit der Anzahl Muttersauen
ausbezahlt.
Das Geld stammt aus einem eigens
dazu geschaffenen Fonds in der Höhe von fünfzehn
Millionen Franken, der von den Branchenvertretern
geäufnet wird. Dass fristgerecht praxistaugliche
Methoden gefunden und umgesetzt
werden konnten, ist das Resultat gemeinsamer
Bemühungen. Neben Norwegen ist die Schweiz
somit das einzige Land, das eine Schmerzausschaltung
verbindlich vorschreibt. (Michelle Howald, BVET)
Weiterlesen: Fleisch und Tierwohl
(gb)
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