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17.10.2010
| Druckansicht | WEEKENDNEWS 17. Oktober 2010
Übertriebene Swissnessvorgaben schaden / EU-Kommission will Klonen vorerst verbieten / Gentechnik-Kennzeichnung lässt Verbrauchertäuschung zu. / Neue GDI-Studie: «The Story of Unstoring»: Webshop kontra Tante-Emma-Laden
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Übertriebene Swissnessvorgaben schaden
(fial 15.10.10) - Der Bundesrat will, dass in der Schweiz produzierte Nahrungsmittel nur dann mit dem Schweizer
Kreuz vermarktet werden dürfen, wenn sie zu 80 Prozent aus einheimischen Rohstoffen bestehen.
Dieser primär von der Landwirtschaft unterstützte Ansatz würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie schwächen. Die Foederation der Schweizerischen
Nahrungsmittel-Industrien (fial) begrüsst deshalb den Entscheid der Rechtskommission des Nationalrates
(RK-NR), die Swissnessvorlage durch eine Subkommission zu überarbeiten. Dies bietet die
Chance, zu einer Lösung zu finden, die gesamtwirtschaftlich Sinn macht.
Gemäss der Swissnessvorlage des Bundesrates soll ein in der Schweiz hergestelltes Lebensmittel nur
dann mit dem Schweizer Kreuz ausgelobt werden können, wenn die dafür eingesetzten Rohstoffe zu 80
Prozent schweizerischer Herkunft sind, wobei es Ausnahmen gibt (z.B. für Kakao). Die fial, der rund 200 Firmen
mit über 35'000 Arbeitsplätzen angeschlossen sind, lehnt die vorgeschlagenen Swissnessregeln für Lebensmittel
ab, weil sich die Swissness eines Produktes neben dem Ort der Herstellung nicht nur auf die Herkunft
der Rohstoffe reduzieren lässt.
Zu berücksichtigen sind nach Auffassung der fial vielmehr auch die Kriterien,
auf die es bei den ausländischen Abnehmern von Schweizer Produkten vor allem ankommt. Schweizer
Produkte stehen neben der Herstellung in der Schweiz und dem "Savoir faire" für Werte wie "Zuverlässigkeit",
"Exklusivität" und "internationale Spitzenqualität", für Tugenden mithin, welche die rohstoffarme
Schweiz in der Welt bekannt gemacht haben und denen sie ihre Reputation verdankt.
Landwirtschaft als mögliche Verliererin
Da übertriebene Rohstoffvorgaben für höher verarbeitete Produkte wie Biskuits, Bonbons, Fertigsuppen,
Teigwaren usw. diese im Export verteuern, dürften sie nach Einschätzung von Fachleuten vielerorts aus
den Regalen des Detailhandels im Ausland verschwinden.
Es besteht ferner die Gefahr, dass international
vernetzte Firmen dem Werkplatz Schweiz den Rücken zukehren und ihre Produktion ins kostengünstigere,
grenznahe Ausland verlegen. In der Schweiz verbleibende Hersteller würden voraussichtlich vermehrt
günstigere ausländische Agrarrohstoffe einsetzen, weil ihnen die Motivation fehlt, die teureren Rohmaterialien
aus der Schweiz zu verarbeiten, wenn sie die Swissness ihrer Produkte nicht mehr ausloben können.
Die Folge davon wäre, dass die einheimische Landwirtschaft auf Überschüssen sitzen bleibt, sofern der
Bund nicht Mittel bereitstellt, um diese verbilligt auf dem Weltmarkt abzusetzen.
Die fial hat Vertrauen in die
Arbeit der RK-NR. An deren Subkommission wird es nun in erster Linie liegen, die in die Swissnessvorlage
eingeflossenen, sachfremden Partikularinteressen als solche zu identifizieren und zu einer vernünftigen
Balance zu finden. Das Ergebnis wird sich nach den Interessen der Schweizer Volkswirtschaft insgesamt
richten und insbesondere verhindern müssen, dass die Schweiz den Trumpf der Swissness, den sie im
ausbaufähigen Exportgeschäft hat, nicht leichtfertig zur Freude der ausländischen Konkurrenz verspielt.
Rückruf: Pouletschnitzel mit falscher Marinade
Zwei Auslieferungen von Pouletschnitzeln, die gemäss Etikette an einer Safranmarinade angeboten werden, enthalten eine falsche Marinade. Diese beinhaltet Eier- und Getreidebestandteile, was auf der Produkt-Etikette nicht deklariert ist. Aus Sicherheitsgründen bittet die Migros alle Kunden, die an einer Eier- oder Gluten-Allergie leiden, diese Pouletschnitzel nicht zu essen.
Die betroffenen Artikel „Optigal Pouletschnitzel Safran“ mit der Art.-Nr. 2411.504.800.00 wurden am 11. und 12. Oktober in die Migros-Filialen ausgeliefert und haben folgende Verkaufs- und Verbrauchsdaten:
Zu verkaufen bis 17.10.2010, zu verbrauchen bis 18.10.2010 Zu verkaufen bis 18.10.2010, zu verbrauchen bis 19.10.2010 Zu verkaufen bis 19.10.2010, zu verbrauchen bis 20.10.2010 zu verkaufen bis 20.10.2010, zu verbrauchen bis 21.10.2010
Für Nichtallergiker ist das Produkt einwandfrei und stellt keine Gefahr dar. Kunden, die das Produkt in die Migros zurückbringen, erhalten den Verkaufspreis zurückerstattet. (MGB, 15.10.2010)
EU-Kommission will Klonen vorerst verbieten
13.10.2010 - (lid) – In den nächsten fünf Jahren sollen in der EU keine Tiere mehr geklont werden. Das verlangt die EU-Kommission.
Als Grund für das fünfjährige Moratorium nennt die EU-Kommission das Leiden der geklonten Tiere. Hingegen soll der Handel mit Fleisch und anderen Erzeugnissen von den Nachkommen geklonter Tiere weiterhin zugelassen bleiben, weil keinerlei gesundheitliche Risiken bestehen würden. Ausserdem unterscheiden sich Produkte von Nachkommen geklonter Tiere nicht von denjenigen aus konventioneller Haltung, betont die EU-Kommission.
Das Europäische Parlament fordert dagegen ein Verbot des Klonens und des Handels mit Erzeugnissen von geklonten Tieren, wie agrarzeitung.de am 13. Oktober berichtet.
Festkochende Kartoffeln sind knapp
13.10.2010 - (lid) – Festkochende Kartoffeln sind in diesem Jahr Mangelware. Besonders bei der Sorte Charlotte rechnet der grösste Händler Fenaco damit, dass nur 85 bis 90 Prozent des Bedarfs gedeckt werden kann.
Festkochende Kartoffeln sind geeignet für Salat, Gschwellti oder Bratkartoffeln. Bei den mehligkochenden Kartoffeln, die beispielsweise für Kartoffelstock verwendet werden, ist das Angebot gross genug, wie der "Schweizer Bauer" schreibt.
Hingegen erreichen grosse Mengen bei der Sorte Agria, die vorwiegend für die Pommes frites-Herstellung verwendet wird, die Qualitätsanforderungen an Stärkegehalt und Backtest nicht. Fenaco-Einkäufer Fritz Stucki erklärte gegenüber dem "Schweizer Bauer", man wolle möglichst viel Ware übernehmen. Die Ware werde zum Teil blanchiert oder im Bedarfsfall als mehligkochende Sorte im Speisebereich verkauft.
Knapp ist auch die Sorte Lady Claire, die für die Chips-Produktion verwendet wird. Ein Teil der fehlenden Mengen wird durch Übermengen bei der Sorte Panda kompensiert werden.
Gemäss Ruedi Fischer, Präsident der Produzentenorganisation Swisspatat, will die Branche Anfang November eine Bestandesaufnahme machen, um abzuschätzen, welche Mengen wegen mangelnder Qualität verfüttert werden müssen, und wie viel importiert werden muss.
Zum ersten Mal wird in diesem Jahr der Produktionsstandard Swissgap verlangt. Weil aber die Ware generell eher knapp sei, sei Swissgap kein grosses Thema, heisst es weiter.
Niederlande: BSE in den Niederlanden und Österreich
In den Niederlanden wurde bei einer 10 Jahre alten Schlachtkuh BSE diagnostiziert. Nach Angaben des Agrarministeriums in Den Haag war der letzte Fall im Mai 2008 amtlich festgestellt worden. Das Veterinärinstitut in Lelystad rechnet auch weiterhin mit sporadischen BSE-Fällen in den Niederlanden. Animal Health Online vom 03.09.2010: www.animal-health-online.de/gross/
Am 07.09.2010 wurde ein 1995 geborenes Rind aus Niederösterreich mit einem Schnelltest positiv auf BSE getestet. Das Untersuchungsergebnis wurde am 09.09.2010 durch das Nationale Referenzlabor der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling endgültig bestätigt. Da das Tier bereits verendet war und eine Untersuchung in der Tierkörperverwertung veranlasst wurde, bestand keine Gefahr, dass Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist. Animal Health Online vom 09.09.2010: www.animal-health-online.de/gross/ (12.10.2010 behrs)
EFSA bewertet Curcumin (E 100) neu
Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS/EFSA) hat den Lebensmittelfarbstoff Curcumin (E 100) neu bewertet. Der vom Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) in 2004 festgelegte ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) in Höhe von 3 mg/kg Körpergewicht/Tag wurde bestätigt. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Curcumin aus einer normalen Ernährung weniger als 7 % des ADI-Wertes ausmacht. Dabei wird eine durchschnittliche Aufnahme von 0,1 mg/kg KG/Tag durch Curkuma und Currypulver für Erwachsene und Kinder angenommen.
Das ANS-Gremium weist darauf hin, dass die Reinheitskriterien mindestens 90 % Farbstoffe erfordern. Eine Spezifikation der restlichen Bestandteile wird für wünschenswert gehalten. Darüber hinaus macht das Gremium auf bestehende Unterschiede in den Reinheitskriterien der Richtlinie 2008/128/EG und den JECFA-Spezifikationen aufmerksam. Schliesslich wird noch ein Höchstwert für Aluminium in entsprechenden Farbstofflacken für erstrebenswert gehalten. (BLL-Aktuell Nr. 17 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) vom 17.09.2010: BLL@BLL.de 12.10.2010)
Gentechnik-Kennzeichnung lässt Verbrauchertäuschung zu.
Nach heutigem EU-Recht müssen alle Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, solche enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Laut einer aktuellen juristischen Studie verfehlt die bestehende GVO-Kennzeichnung jedoch dieses Ziel und ermöglicht es den Verbrauchern nicht, ihre Kaufentscheidung aufgrund von Wahlfreiheit und Transparenz zu treffen. Noch verwirrender wird es bei der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“, da zahlreiche Ausnahmen gentechnische Anwendungen in solchen Produkten dennoch gestattet.
„Der Verbraucher bekommt durch die bestehende Kennzeichnung ,ohne Gentechnik’ keine Information, die seine Wahlfreiheit bei der Kaufentscheidung garantiert. Im Gegenteil, er wird irregeführt. Denn ohne Gentechnik muss auch ohne Gentechnik bedeuten und nicht mit ein bisschen Gentechnik.“ Das schlussfolgert Professor Dr. Stefan Leible, Direktor der Forschungsstelle für Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth. Leible präsentierte seine Studie zur Gentechnik-Kennzeichnung von Lebensmitteln auf dem Herbstsymposium zum Thema „Lebensmittelrecht zwischen Technik und Ethik“ an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.
„Das Label ohne Gentechnik auf Lebensmitteln vermittelt den Verbrauchern die Vorstellung, diese Produkte hätten während ihrer Herstellung keinerlei Kontakte mit Gentechnik gehabt“, so Leible weiter. Tatsächlich sind aber verschiedene Gentechnikanwendungen bei ohne Gentechnik-Lebensmitteln gesetzlich erlaubt. Beispielsweise darf die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung bei tierischen Produkten bereits dann verwendet werden, wenn lediglich bestimmte "GVO-freie Fristen" bei der Fütterung der Tiere eingehalten wurden. Nach den Untersuchungen von Leible lässt der Gesetzgeber eine mögliche Verbrauchertäuschung also ausdrücklich zu.
Aus Verbrauchersicht wenig überzeugend sei aber auch die bestehende EU-Kennzeichnung. Denn einerseits löse ein GVO-Gehalt unterhalb bestimmter Schwellenwerte eine Kennzeichnungspflicht gar nicht erst aus. Und andererseits führten während des Produktionsprozesses verwandte gentechnisch hergestellte Zutaten und sonstige Stoffe von vornherein zu keiner Kennzeichnungspflicht. Ausserdem würden von der Kennzeichnungspflicht solche Produkte nicht erfasst, die von Tieren stammen, denen gentechnisch veränderte Futtermittel oder gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel verabreicht wurden.
„Die fehlende EU-Kennzeichnungspflicht für derartig hergestellte Lebensmittel erlaubt dem Verbraucher daher erst recht nicht den Schluss, das von ihm erworbene Lebensmittel habe keinerlei Berührung mit Gentechnik gehabt“, meint Leible. „Echte Wahlfreiheit kann also auch die EU-Kennzeichnung nicht garantieren.“ Der Wissenschaftler kommt daher zu dem Schluss, dass das derzeitige System der Gentechnikkennzeichnung dringend der Überarbeitung bedarf. (7.10.2010 Forschungsstelle für Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth)
Neue GDI-Studie: «The Story of Unstoring»: Webshop kontra Tante-Emma-Laden
Rüschlikon (ots) - Der stationäre Einzelhandel verschiebt sich
grundlegend Richtung Online. Was aber bedeutet das für Fachmärkte,
Shopping-Centers oder den Tante-Emma-Laden? Das Gottlieb Duttweiler
Institut (GDI) hat in seiner soeben erschienenen Studie «The Story of
Unstoring» untersucht, wieso der Point of Sale den Laden zunehmend
verlässt. Wie sich «Bricks» und «Clicks» in einer Art ergänzen, die
dem stationären Handel eine Zukunft gibt. Und was das überhaupt noch
sein wird, ein Laden.
Der Siegeszug des Internets und des E-Commerce verändert die Art,
wie die Welt sich informiert, wie sie sich austauscht, wie sie
einkauft. «Unstoring» bedeutet eine Entwicklung, die den klassischen
Händler umgeht. Eine Zukunft, die den Laden überflüssig machen
könnte. Denn: Digitale Techniken wachsen zunehmend in die physische
Realität hinein, die beiden Universen verschmelzen. Die Geschichte
des Einkaufs wird dadurch neu geschrieben. Am Laden vorbei.
Bereits wird die Welt des Ladens neu erdacht und umgesetzt, wenn
Online-Händler danach streben, in der «realen» Welt eine Präsenz zu
errichten; wenn sich herkömmliche stationäre Formate von der
Einkaufsstrasse verabschieden und stattdessen nur noch im Cyberspace
siedeln; oder wenn sich Verkaufsformen zu sogenannt hyperlokalen
Modellen vermischen.
Wohl wird der Mensch immer ein Haptiker bleiben, auch ein dem
Geruch- und Gehörsinn verhafteter Konsument und ein Herdentier. Doch
er will auch die Neuerungen nutzen, die ihm internetbasierte Technik
bietet: Preise schon zu Hause vergleichen. Produkte visualisieren und
auf individuelle Vorlieben hin anpassen. Folgekosten durchrechnen,
Servicepläne checken, Erfahrungen und Meinungen anderer Konsumenten
einholen. Die neue GDI-Studie analysiert das Phänomen «Unstoring»,
beschreibt es mit zahlreichen Beispielen und skizziert die neue Ära
des Einzelhandels. Bezug der Studie unter http://www.gdi.ch/unstoring (GDI 27.9.2010)
(gb)
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