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28.10.2010

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Bundesrat senkt Verkäsungszulage auf 12 Rappen

Der Bundesrat senkt die Verkäsungszulage per 2011 von 15 auf 12 Rp/kg. Grund: knappere Finanzen und gleichbleibend hohe Käseproduktion. Die Schweizer Käsebranche ist enttäuscht.



27.10.2010 - (lid) – Ursprünglich hätte die Zulage für verkäste Milch schon per 1. Oktober gesenkt werden sollen, doch mittels Nachtragskredit habe die Anpassung auf den 1. Januar 2011 hinausgeschoben werden können, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft am 27. Oktober mit.

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) zeigt sich enttäuscht über den Entscheid. Es sei absolut unverständlich, dass der Bundesrat vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Milchproduzenten den Druck auf den Milchpreis verstärke, heisst es in einer Mitteilung. Angesichts des "historisch tiefen Milchpreises" sei dies ein äusserst fragwürdiger Entscheid.

Staatspolitisch sei der Entscheid ebenfalls höchst bedenklich. Das Parlament werde ausgehebelt, weil der Bundesrat die Anpassung der Zulage umsetzte, bevor das Parlament das Budget 2011 beschlossen habe. Der SBV werde sich dafür einsetzten, dass das Parlament den Entscheid im Rahmen der Budget-Debatte wieder korrigiere.

Auch der Käserverband Fromarte unterstützt diese Vorgehen. Es sei nicht sinnvoll, den Käse als "Lokomotive" des Milchmarktes auszubremsen, erklärte Fromarte-Direktor Jacques Gygax gegenüber dem LID. Fromarte und die Schweizer Milchproduzenten setzen sich ferner für eine Eintrittsschwelle für den minimalen Fettgehalt im Käse ein. So würden nicht nur die Finanzmittel zusätzlich verdünnt, sondern auch der Buttermarkt belastet.



Fromarte-Direktor Jacques Gygax




Stellungnahme der Switzerland Cheese Marketing AG zur Verkürzung der Verkäsungszulage

Bern, 27.10.2010 – Schweizer Käse Opfer seines Erfolgs. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung wegen der Zunahme der Käseproduktion und der Verknappung der verfügbaren Finanzmittel beschlossen, die Verkäsungszulage von 15 auf 12 Rappen pro Kilogramm zu kürzen. Die Schweizer Käsebranche ist von diesem Entscheid enttäuscht, da er die Konkurrenzfähigkeit vom Schweizer Käse verschlechtert.

Administrative und technische Vereinfachungen sowie eine Anpassung der Verkäsungszulage: Das sind die wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat am 27. Oktober 2010 an neun landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen hat. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) seinerseits hat die departementale Bio- Verordnung angepasst.

Ausserdem wurden auf den 1. Januar 2011 die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen für eine Bilanzreserve im Hinblick auf eine Marktöffnung in Folge eines WTO- oder EU-Abkommens in Kraft gesetzt. Diese Situation wird durch die Dollar- und Euroschwäche noch zusätzlich verstärkt.

Diese Entwicklung bringt renommierte Schweizer Unternehmen, darunter auch welche der Schweizer Käsebranche, in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Da eine Erholung dieser Währungen laut Experten in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist, werden Preisanpassungen in den Exportmärkten erforderlich. Eine Preiserhöhung ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich, da der Lebensmittelhandel mit allfälligen Auslistungen droht. Gleichzeitig werden die Importkäse immer günstiger, was den Konkurrenzdruck im Inland noch erhöht.

Der Entscheid des Bundesrates bedeutet eine weitere dramatische Verschärfung der Situation für alle Akteure der Wertschöpfungskette. Daher setzten wir uns beim Bundesamt für Landwirtschaft ein, die geplante Kürzung zu überdenken und damit ein klares und unmissverständliches Signal zu senden, wie wichtig der nachhaltige und qualitätsorientierte Käsesektor ist.

Die Switzerland Cheese Marketing AG wird sich auch weiterhin mit allen Mitteln dafür einsetzen, den Entscheid des Parlaments mit entsprechenden Beschlüssen im Rahmen der Debatte zum Budget 2011 zu korrigieren. (gb)


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