Nur mit Vorräten kann man das ganze Jahr 2006 Süssmost aus Schweizer Äpfeln herstellen. Der Schweizer Obstverband fordert daher eine Nutzungszulage für Kern- und Steinobst
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73000 Tonnen Mostäpfel können in diesem Jahr den Schweizer Markt noch knapp versorgen. Doch der
Feldobstbaumbestand schwindet weiter. Der Bund möchte die Hochstämmer zwar auch in Zukunft
fördern, scheint aber am Nutzen der Bäume nicht interessiert zu sein.
Der Schweizerische Obstverband SOV fordert deshalb die
Einführung einer Nutzungszulage für Kern- und Steinobst.
Seit zehn Jahren zahlt der Bund jährlich über 30 Millionen Franken Bundesbeiträge für Hochstammbäume
- 15 Franken pro Baum. Doch die Beiträge verfehlen ihre Wirkung, die Bäumbestände sind in der gleichen
Zeit um 16% zurückgegangen.
Das diesjährige Alternanzjahr im Feldobstbau hat beinahe eine Katastrophe
ausgelöst. Die gewerblichen Mostereien haben in diesem Jahr gut 73000t Mostäpfel zur Verarbeitung
übernommen. Das sind nur 80% der Normalversorgung. Nur dank Vorräten in Form von Konzentrat kann das
ganze nächste Jahr Süssmost aus Schweizer Äpfeln hergestellt werden.
Mostbirnen sind genügend
vorhanden: 21200t oder 110% des Bedarfes wurden bisher übernommen.
Die Mostobstbranche ist also heuer mit einem blauen Auge davongekommen. Trotzdem lag keine
Erhöhung der Produzentenpreise drin. Die Moster befänden sich in einem zu stark umkämpften Markt, der
keine Preisanpassungen für Apfelsaft nach oben zulasse, argumentierten diese. Dadurch nimmt der Wille
zum Auflesen der Äpfel nicht zu, und die Feldobstbäume verlieren an Bedeutung, werden gerodet.
Dies
haben auch die Brennkirschen und -zwetschgenproduzenten erfahren, die aufgrund der
Steuerharmonisierung und von Zollsenkungen im Rahmen der Bilateralen II plötzlich ihre Rohstoffpreise
auf EU-Niveau abgesackt fanden. In der Folge wurden trotz Baumbeiträgen die hochstämmigen
Steinobstbäume flächendeckend gerodet.
BLW-Vorschlag inakzeptabel
Der Bund schlägt in seinem Massnahmenpaket zur AP 2011 vor, die Exportbeiträge von Obst- und
Obsterzeugnissen zu streichen und stattdessen vernetzte Hochstammbäume im Rahmen von
ökologischen Programmen vermehrt zu fördern. Dabei ist sich der Bund offenbar der Konsequenzen
bewusst, denn er schreibt in seinem Vorschlag, dass "Hochstamm-Obstgärten von einem ökologischen
und landschaftlichen Interesse" nur noch dort erhalten würde, wo dies für die öffentliche Hand von Nutzen
sein könnte.
Eine eigens vom Bund in Auftrag gegebene Studie zeigte deutlich, dass die bestehenden
Baumprämien praktisch keine Wirkung erzielen für die Erhaltung des Feldobstbaumbestandes. Die
geplanten zusätzlichen Vernetzungsbeiträge für Hochstamm-Feldobstbäume gehen in die gleiche Richtung. Der Anteil der vernetzten Hochstammbäume, die in den Genuss der neuen Beiträge kämen,
würden bei 10 Prozent liegen.
Dass diese Bäume wirklich gepflegt werden ist überhaupt nicht sichergestellt.
Beim grossen Rest der frei stehenden Feldobstbäume ginge das Baumsterben weiter. Ein Wegfall der
Exportsubventionen würde gemäss der Studie vom BLW um Fr. 5.-/100kg tiefere Preise, für Mostäpfel
bedeuten.
Mit Nutzungszulage Baumsterben stoppen
Dabei wäre die Lösung des Problems verblüffend einfach: Aus Sicht des SOV kann ein weiterer Rückgang
des Feldobstbaus nur durch eine Nutzungszulage gestoppt werden. Diese Zulage käme denjenigen
Produzenten zugute, die das Obst auch tatsächlich in die Verwertung bringen. Finanziert würde die
Nutzungszulage aus den gestrichenen Exportsubventionen.
Bei einem aktuellen Budget von 16Mio.
Franken verblieben abzüglich der vorgesehenen zugewiesenen Beiträge knapp 10Mio. Franken für die
Nutzungszulage. Bei der aktuellen Situation könnten so bis Fr. 6.-/100kg für Kernobst und bis Fr. 24.-
/100kg für Steinobst eingesetzt werden.
Die Nutzungszulage vermag aber nicht eine allfällige weitere
Reduktion des Grenzschutzes im Rahmen der WTO aufzufangen: Ein Abbau des Grenzschutzes um
25 Prozent bedeuted eine Mostobstpreisreduktion um Fr. 8.-/100kg. Bei einem Zollabbau von 50 Prozent
könnte der Mostobstpreis 5 Jahre nach dem Wegfall der Exportsubventionen gar um Fr. 16.-/100kg
sinken. Wie weit der Bund bereit ist, die Schweizer Mostobstproduktion zu erhalten wird sich nach Abschluss der
Vernehmlassungsfrist zeigen. Diese läuft am 16. Dezember ab.
Hauptforderungen des SOV zur AP 2011:
- Einführung Nutzungszulage für Kern- und Steinobst
- Aufrechterhaltung Einfuhrschutz bei Obst, Beeren und Obstprodukte
- WTO-konforme Weiterführung der Exportbeiträge bis 2013
- Keine Reduktion und Teuerungsausgleich der branchen- und produktbezogenen
Absatzförderungsbeiträge
- Umgehende Inkraftsetzung der Qualitätssicherungsverordnung
- Anpassung der befristeten Umstellungs- und Innovationsbeiträgen für Obst und Gemüse;
Verwendung dieser Gelder für die Verbesserung von Produktions- und Vermarktungseinrichtungen
im professionellen Tafelfrüchteanbau;
- Berücksichtigung SAK als ergänzende Bemessungsgrundlage bei den allgemeinen Direktbeiträgen des Bundes
- Erhöhung Flächenbeitrag für Dauerkulturen von Fr. 200.- auf Fr. 400.-.
- Keine Verlagerung von Bundesmitteln aus dem Obstprodukte-/Obstbausektor in andere
Produktionssektoren und in den Handel (Medienmitteilung SOV)
(gb)
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