Der Schweizer Tierschutz STS zeigt sich enttäuscht vom Entwurf des Bundesrats für eine Revision der eidgenössischen Jagdverordnung und fordert Nachbesserungen.
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Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat bestimmte Tierarten weiterhin ganzjährig zur Jagd freigeben, darunter Eichelhäher und Haustaube.
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Der Entwurf enthält aus tierschützerischer Sicht nur marginale Verbesserungen und zementiert über weite Strecken den Status Quo. Der STS fordert den Bundesrat mit Nachdruck auf, die nötigen Korrekturen zum Schutz der Wildtiere anzubringen und dem Tierschutz auf der Jagd endlich den gebührenden Stellenwert zu geben.
Mit seinem Entwurf für eine «Revision der eidgenössischen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Tiere» (JSV) hat es der Bundesrat verpasst, ein fortschrittliches und tierschutzkonformes Jagdgesetz zu schaffen. Obwohl der Schweizer Tierschutz STS mehrfach Gespräche mit dem Bundesrat und dem Bundesamt für Umwelt geführt hat, blieben die Anliegen des Tierschutzes in der Vorlage weitgehend unberücksichtigt. Dazu gehören die sechs Kernforderungen des STS an das neue Gesetz:
• die Einführung von Schonzeiten für alle Tiere,
• die Einführung einer Schiesspflicht,
• klare Regelungen der erlaubten Schussdistanzen,
• das Verbot der Baujagd,
• Verbesserungen bei der Bewegungsjagd und
• die Führung einer öffentlichen Jagdstatistik
Der Bundesrat hat es versäumt, einen Tierschutzartikel in die JSV aufzunehmen. Statt schonendere Jagdformen zu fördern, will er die tierquälerische Baujagd weiterhin erlauben. Bei der Baujagd werden scharf gemachte Hunde verwendet, um die Füchse aus ihren Bauten hinauszutreiben, damit sie draussen von den wartenden Jägern abgeschossen werden können.
Dabei kommt es häufig zu unterirdischen Kämpfen auf Leben und Tod, bei denen sich Hund und Fuchs ineinander verbeissen und schwer verletzen. Laut einer GfK-Umfrage aus dem Jahr 2009 lehnen mehr als zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung die grausame Baujagd als unethisch ab.
Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat bestimmte Tierarten weiterhin ganzjährig zur Jagd freigeben, darunter Eichelhäher, Haustaube und Waschbär. Laut einem Gutachten von Prof. Dr. Josef H. Reichholf, ehemaliger Leiter der Sektion Ornithologie der Zoologischen Staatssammlung München, macht die Bejagung dieser Arten keinerlei Sinn, zumal der gewünschte Effekt auf Niederwild, Singvögel und Landeskultur nicht nachgewiesen ist. Die Bejagung selbst während der Fortpflanzungszeiten ist mit tierschützerischen Prinzipien nicht vereinbar.
Laut Bundesrat soll es auch legal bleiben, Tiere zu züchten, um sie zur Bejagung auszusetzen. Eine künstliche Aufstockung von Beständen, nur um die Tiere anschliessend bejagen zu können, ist aus tierschützerischer Sicht vollkommen absurd. Auch beim Gebrauch von Fallen und beim Abschuss streunender Hunde und Katzen hat es der Bundesrat versäumt, für eine strengere Reglementierung zu sorgen.
Kein Verständnis hat der STS schliesslich für die neue Bestimmung, die es den Kantonen erlauben soll, streng geschützte Tiere, wie z.B. den Wolf, abschiessen zu können. Mit dieser Regelung werden kantonale Finanzinteressen über den Schutz bedrohter Tierarten gestellt. Eine derartige Güterabwägung ist komplett verfehlt und wird von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung nicht geteilt. Diese versteht die Jagd nicht als Einnahmequelle der Kantone, sondern als Regulierung und Schutzmassnahme für die Wildtiere selber.
Der Schweizer Tierschutz STS fordert den Bundesrat mit Nachdruck dazu auf, die entsprechenden Korrekturen zum Schutz der Wildtiere anzubringen und dem Tierschutz auf der Jagd endlich den gebührenden Stellenwert zu geben. (Text: STS)
(gb)
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