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28.5.2011
| Druckansicht | WEEKENDNEWS 28. Mai 2011
Deutschland: Hunderte Personen an HUS erkrankt /
Verstossen Butterexporte gegen WTO-Recht? /
KAGfreiland kritisiert Import von Schweinefleisch aus tierquälerischer Haltung /
Bundesrat beschliesst Agrarpaket
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Deutschland: Hunderte Personen an HUS erkrankt
26.05.2011 - (lid) - Die ersten Untersuchungsergebnisse des Robert Koch-Instituts (RKI) geben Hinweise darauf, dass die jüngsten Infektionen mit EHEC in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Verzehr von rohen Tomaten, Salatgurken und Blattsalaten erfolgt sind.
Nach neusten Berichten soll zumindest ein Teil des verunreinigten Gemüses aus Spanien stammen, berichtet news.de am Abend. Das RKI und das Bundesinstitut für Risikobewertung empfehlen, insbesondere in Norddeutschland vorsorglich bis auf weiteres Tomaten, Salatgurken und Blattsalate nicht roh zu verzehren. Dies teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26. Mai in Berlin mit.
Forscher der Universität Münster haben den E. coli Typ HUSEC 41 als Verursacher der Darmkrankheit identifiziert, wie die Nachrichtenagentur SDA am 26. Mai berichtet. Der entdeckte Ausbruchsstamm sei bekannt, allerdings bisher nicht auffällig in Erscheinung getreten, erklärte der Direkter des Instituts für Hygiene, Helge Karch. Mit diesem Typ ist es der Uniklinik zufolge bisher weder in Deutschland noch weltweit zu dokumentierten Ausbrüchen gekommen.
Die Enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) verursachen blutigen Durchfall und führen zum hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS). Dem Robert Koch-Institut wurden bis zum Abend des 25. Mai 2011 rund 214 HUS-Fälle übermittelt, darunter 2 Todesfälle.
Mögliche Quellen des EHEC-Ausbruchs in Deutschland
Die Gesundheitsbehörden von Hamburg haben heute bekannt gegeben, dass eine mögliche Quelle für den EHEC-Ausbruch in Deutschland identifiziert werden konnte: auf Spanischen Salatgurken konnten EHEC Bakterien nachgewiesen werden. In der Schweiz wurden bisher keine Fälle von Infektionen durch EHEC verzeichnet, die mit dem Ausbruch in Deutschland in Zusammenhang stehen.
Das BAG ist wegen der Meldungen aus Hamburg mit den Deutschen Bundesbehörden und den Europäischen Gesundheitsbehörden in Kontakt getreten. Das BAG hat die betroffenen Kreise in der Schweiz informiert und trifft die notwendigen Abklärungen.
Nach Angaben des ECDC, des European Centre for Disease Prevention and Control, ist der Ausbruch weiterhin auf Deutschland beschränkt und es gibt keine Hinweise, dass möglicherweise kontaminierte Lebensmittel ausserhalb Deutschlands verbreitet wurden.
In der Schweiz wird aktuell hauptsächlich Schweizer Gemüse vermarktet.
Gemäss Informationen des BAG werden derzeit auf dem Schweizer Markt nur in geringen Mengen Spanische Gurken angeboten. Wir klären ab, ob Lieferungen aus der gleichen Quelle auch in die Schweiz gelangt sind. Da wir in der Schweiz keine gehäuften EHEC-Fälle zu verzeichnen haben, die mit dem Ausbruch in Deutschland in Zusammenhang stehen, gehen wir nicht davon aus, dass dies der Fall ist. Sollte das BAG jedoch anderslautende Informationen erhalten, werden wir die Öffentlichkeit informieren.
Das aktuelle Angebot an inländischer Ware und alternativen Gemüsesorten ist ausreichend, damit besorgte Konsumentinnen und Konsumenten aus Vorsichtsgründen andere Produkte wählen können. (BAG 26. Mai 2011)
Verstossen Butterexporte gegen WTO-Recht?
26.05.2011 - (lid) – In Lagern der Milchverarbeiter lagern über 10‘000 Tonnen Butter. Um diese abzubauen, setzt die Milchbranche auf Exporte. Das ist aber nur möglich, wenn die Butter künstlich verbilligt wird, was WTO-Recht widerspreche, wie die Handelszeitung am 26. Mai schreibt.
Butter ist auf dem Weltmarkt nur halb so teuer wie in der Schweiz. Um dennoch exportieren zu können, muss die Milchbranche die Preise für Butter künstlich tief halten. „Wenn Schweizer Butter zum Weltmarktpreis exportiert wird, ist die Preisdifferenz eine Exportsubvention – für Butter hat die Schweiz dazu aber kein Recht“, erklärte Christian Häberli vom World Trade Institute der Uni Bern gegenüber der Handelszeitung. Solche Subventionen würden auch dann gegen WTO-Recht verstossen, wenn die Preisdifferenz ausschliesslich von der Branche selbst berappt würde.
Das Bundesamt für Landwirtschaft erklärte hingegen, dass lediglich öffentliche Subventionen rechtswidrig seien. Häberli verwies aber darauf, dass Exportsubventionen, die mit Hilfe einer vom Bund erteilten Allgemeinverbindlichkeit finanziert werden, nicht mehr nur privaten Charakter hätten.
Die Branchenorganisation Milch (BOM) hatte anfangs Mai die Schaffung eines Fonds zur Marktentlastung beschlossen, der von den Bauern mittels Abgaben auf ihrer Milch gespiesen werden soll. Beim Bundesrat hat die BOM nun die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Wird diese erteilt, müssen auch Akteure, die nicht der BOM angehören, Abgaben zugunsten der Butterexporte entrichten.
KAGfreiland kritisiert Import von Schweinefleisch aus tierquälerischer Haltung
(KAGfreiland 25. Mai 2011) – Am 25.5.2011 führten Freiwillige von KAGfreiland eine Protestaktion vor der Ernst Sutter AG, einer Tochterfirma des Agrarkonzerns Fenaco, durch. Sie entrollten ein Transparent mit der Aufschrift «Fenaco hat die Wahl – Stopp Schweinequal!» Mit Schweinemasken und einem Käfigschwein protestierte die schweizerische Nutztierschutz-Organisation gegen den massenhaften Import von ausländischem Schweinefleisch aus tierquälerischer Haltung.
Die Ernst Sutter AG ist mit rund 1000 Tonnen der grösste Schweizer Importeur von ausländischem Schweinefleisch. Wie Recherchen von KAGfreiland zeigen, stammt Import-Schweinefleisch aus tierquälerischer Haltung. Damit verstösst die Ernst Sutter AG gegen ihr eigenes Bekenntnis zum Tierschutz. Abnehmer der Suttero-Produkte sind Grossverteiler und Gastronomie. Die Ernst Sutter AG gehört zur Fenaco, die – gemäss Selbstporträt – «ein Unternehmen der Schweizer Bauern und ihrer Landi» ist.
KAGfreiland-Geschäftsleiter Roman Weibel ist empört: «Die Schweizer Bauern müssen das strengere Schweizer Tierschutzgesetz einhalten und haben grosse Investitionen getätigt, um das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln umzusetzen. Es ist unverständlich, dass just ein Unternehmen der Schweizer Bauern massenweise Schweinefleisch importiert, das weit unter dem Schweizer Tierschutzgesetz produ- ziert wurde. Importe sind okay, aber nicht aus tierquälerischer Haltung!» KAGfreiland ruft die Schweizer Bauern auf, bei ihrem Unternehmen zu intervenieren.
KAGfreiland ist eine gemeinnützige Nutztierschutz-Organisation. Seit 40 Jahren führen wir Kampagnen gegen Missstände in der Tierhaltung durch und engagieren uns mit Tierprojekten für die artgerechte Tierhaltung. KAGfreiland ist zugleich das Bio-Label mit den schweizweit strengsten Richtlinien. KAGfreiland finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten revidiert
BVET, 25.05.2011 - Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) genehmigt. Damit soll die Äquivalenz zum EU-Recht erhalten bleiben. Die Struktur der Verordnung wurde komplett überarbeitet, der grösste Teil der Vorschriften bleibt indes unverändert. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung und das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine. Gleichzeitig wurde die Tierseuchen-verordnung angepasst, um der aktuellen Seuchen- und Risikolage besser Rechnung zu tragen.
Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.
Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, muss auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte aber eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2011 ab - entsprechend wird das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die vorliegende Verordnung übernommen.
Das Verfütterungsverbot für Tiermehle an Nutztiere bleibt weiterhin in Kraft. Die BSE-Situation in Europa hat sich deutlich verbessert. Die EU sucht gegenwärtig nach Möglichkeiten, tierische Proteine wieder für die Fütterung von Schweinen und Geflügel zu verwenden. Die Voraussetzungen für eine begrenzte Wiederverwendung dieser Proteine sind jedoch noch nicht erfüllt.
Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil-Fieber, eine Krankheit, die in Zukunft auch in der Schweiz auftreten könnte. Dramatische Konsequenzen könnte das Auftreten der Afrikanischen Pferdepest in der Schweiz haben. Die Bekämpfungsmassnahmen gegen diese Krankheit wurden deshalb ebenso angepasst, wie diejenigen gegen die Hühnerkrankheit ILT (Infektiöse Laryngo-Tracheitis).
Bundesrat beschliesst Agrarpaket
BLW, 25.05.2011 - Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 insgesamt 12 landwirtschaftliche Verordnungen geändert. Die Anforderungen, die Berg- und Alpprodukte zu erfüllen haben, werden für die Konsumentenschaft klar erkennbar. In vier Verordnungen werden aufgrund der Dioxinfälle in Deutschland und des Atomunfalls in Japan vorsorgliche Bestimmungen aufgenommen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat zudem die Ethoprogrammverordnung (Tierwohlprogramme) und die Bio-Verordnung angepasst.
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Berg- und Alpverordnung in Kraft. Sie gibt den Betrieben ein Instrument zur Produktdifferenzierung in die Hand, schützt die Produzenten und Verarbeiter vor unlauterem Wettbewerb und garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten die wahre Herkunft eines Produkts aus dem Berg- oder Alpgebiet. Mit der Totalrevision der Verordnung per 1. Januar 2012 wird das Kontroll- und Zertifizierungskonzept überarbeitet und auf Produkte von Sömmerungsbetrieben wie beispielsweise Alpkäse ausgedehnt.
Am 1. Juli 2011 tritt das mit der EU vereinbarte Fütterungsverbot für Küchen- und Speiseabfälle in Kraft. Deshalb können Schweinehaltungsbetriebe für die Verwertung von Nebenprodukten im öffentlichen Interesse keine Ausnahmebewilligung bezüglich der Tierhöchstbestände mehr erhalten.
Unter speziellen Umständen können zugelassene landwirtschaftliche Produktionsmittel gefährlich werden, wie die Fälle von Futtermitteln mit Dioxin in Deutschland und der Kernkraftwerkunfall in Japan gezeigt haben. Mit neuen vorsorglichen Bestimmungen kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in Zukunft für pflanzliches Vermehrungsmaterial, Pflanzenschutzmittel, Dünger und Futtermittel ein Zertifikat verlangen, das bescheinigt, dass die Produkte nicht verunreinigt oder verstrahlt sind.
Mit der Anpassung der Ethoprogrammverordnung können die Kantone Betrieben, die im Frühjahr infrastrukturbedingte Probleme beim Auslauf haben, betriebsspezifische Lösungen zulassen. Damit wird die Forderung der Motion von Siebenthal (09.3434) erfüllt.
Verantwortungswechsel bei CafetierSuisse
SCV 17.05.2011 - Marcus Isler ist seit dem 1. Mai 2011 neuer Geschäftsführer von CafetierSuisse und vertritt damit die Interessen von 1‘400 Cafés, Cafés-Konditoreien, Cafés-Confiseries, Cafeterias , Restaurants, Take Aways und Tea Rooms in der deutschen Schweiz.
Nach einer dreimonatigen Übergangzeit übernimmt Marcus Isler die Leitung der Geschäfts-stelle von CafetierSuisse in Zürich. In der Kontinuität einer über 70-jährigen erfolgreichen Verbandsgeschichte möchte er den Verband mit neuen Ideen und Engagement in eine ebenso erfolgreiche Zukunft begleiten: „Ich freue mich auf meine neue Aufgabe. In den letzten Monaten habe ich den Verband kennen gelernt und Kontakt zu vielen unserer Mitglieder und Partnerfirmen gehabt. Das Gewerbe mit dem Gast schafft Arbeitsplätze und bringt Leben in unsere Städte. Eine aktive Interessenwahrnehmung gegen aussen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für die Interessen und die öffentliche Wahrnehmung der aktiven Cafetiers will ich mich mit voller Kraft und neuen Ideen einsetzten“.
Der bisherige Geschäftsführer von CafetierSuisse – Markus Giger - hat bereits zum 31.01.2011 einen gut aufgestellten Verband übergeben und ist auf eigenen Wunsch hin in die Hotelerie zurückgekehrt. Marcus Isler, ursprünglich gelernter Koch mit Weiterbildung über SIU zum Marketingplaner, war zuvor für die VALORA Gastronomie tätig. Er nahm dort die Position als Verkaufsleiter und Operation Manager ein.
MARKTPLATZ
Frischer Wind bei Marché
Frischeschub am Flughafen Zürich: Marché® eröffnet Restaurant und Natur-Bäckerei
Marché International macht heute eine Punktlandung: Das Schweizer Gast-ronomieunternehmen eröffnet ein Restaurant mit hauseigener Natur-Bäckerei im Airside-Bereich des Flughafens Zürich. Künftig kommen Reisen-de an der Drehscheibe Zürich in den Genuss des ausgezeichneten Marché® Frische-Konzepts, allen voran Ex-Mister Schweiz und Bio-Bauer Renzo Blu-menthal. Er ist seit heute offiziell das neue Gesicht bei Marché® und setzt sich gemeinsam mit dem Restaurantbetreiber für gesunde Ernährung und transparente Zubereitung ein.
Eine Premiere im Heimmarkt: Marché International lanciert das Erfolgskon-zept der Flughafengastronomie in der Schweiz. „In Deutschland ist Marché® bereits an acht Flughäfen präsent, das Konzept hat sich bewährt. Mit dem neuen Restaurant am Flughafen Zürich beschreiten wir in der Schweiz neue Wege. Damit geht ein schon lange gehegter Wunsch in Erfüllung,“ erklärt Oliver Altherr, CEO von Marché International. Am 2. Juni eröffnet zudem ein Marché® Bistro am Busbahnhof des Flughafens seine Pforten.
54 Mitarbeitende kümmern sich im Marché Airport Zürich um das Wohl der Gäste. Auf einer Fläche von 593 Quadratmetern haben diese die Wahl zwischen frischen Brotspezialitäten und knusprigen Sandwiches aus der Marché® Natur-Bäckerei. Gebacken wird ausschliesslich nach den Regeln und Bräuchen des traditionellen Backhandwerks. Im Marktbereich stehen warme Köstlichkeiten. Kaffeespezialitäten sowie eine erlesene Weinbar runden das Angebot ab. Renzo Blumenthal steht für Frische und Natürlichkeit – genau wie Marché®. Er ist deshalb der ideale Partner und Botschafter für unser Unternehmen,“ freut sich Oliver Altherr, CEO von Marché International, über die besiegelte Zusammenarbeit. Viel Überzeugungskraft brauchte es indes nicht.
Marché International ist ein Unternehmensbereich der Mövenpick Gruppe. Unter den Marken Marché®, Cindy’s Diner sowie Mövenpick Restaurants betreibt Marché International gastronomi-sche Betriebe an Autobahnen, Flughäfen und weiteren Hochfrequenzlagen und erzielte im Jahr 2010 einen Umsatz von CHF 413.3 Millionen. Das Unternehmen ist in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Slowenien, Norwegen, Ungarn, Kroatien, Singapur, Indonesien, Südkorea, Malaysia und Kanada tätig und beschäftigt rund 4’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(Marché International 19.5.2011)
(gb)
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