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26.7.2011
| Druckansicht | KURZNEWS 26. Juli 2011
Emmentaler: Exporte brechen ein /
SKS sammelt Fallbeispiele überteuerter Importgüter /
SALS kritisiert Freihandels-Studie /
Detailhändler lassen Innovationen zu wenig Zeit
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Emmentaler: Exporte brechen ein
25.07.2011 - (lid) – Von Januar bis Mai wurden 6'206 Tonnen Emmentaler AOC exportiert – rund 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Grund sind der schwache Euro sowie Probleme innerhalb der Branche.
Seit diesem Frühling hätten fünf Emmentaler-Käsereien schliessen müssen, wie die Tagesschau des Schweizer Fernsehens (SF) am 25. Juli berichtet. Grund dafür ist einerseits der starke Franken, der den Käse im Ausland teurer macht. Andererseits kämpft die Emmentaler-Branche mit Überkapazitäten: zu viele Käsereien würden zu viel Käse produzieren.
Als Folge sinken die Produzentenpreise. So hätten Käser 2010 noch 7,20 Franken pro kg Emmentaler erhalten, aktuell seien es noch 5,50 Franken. Der starke Franken beschleunige den Strukturwandel, erklärte Christoph Stadelmann von Emmentaler Switzerland gegenüber dem SF. Insgesamt verringerten die Exporte von Januar bis Mai um 911 Tonnen , was einem Minus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Importe nahmen im gleichen Zeitraum um 1‘400 Tonnen oder um 6 Prozent gegenüber dem letzten Jahr zu.
SKS sammelt Fallbeispiele überteuerter Importgüter
22.07.2011 - (lid) – Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kritisiert, dass Wechselkursgewinne abgeschöpft und nicht an die Konsumenten weitergegeben werden. Mit Beispielen einzelner Importprodukte soll die Situation vor Augen geführt werden.
Die SKS akzeptiere die ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten der Konsumenten nicht, schreibt die SKS in einer Medienmitteilung. Trotz dem seit Monaten sinkenden Euro- und Dollarkurs gibt es noch immer massive Preisunterschiede bei Gütern, die im Ausland billiger erhältlich sind. Die SKS hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann dazu aufgefordert, wichtige Stakeholder an einen runden
Denner verkauft vorerst keine Kaffee-Kapseln
Das Bundesgericht hat in der schriftlichen Begründung des Entscheids vom 28. Juni 2011 zum
Ausdruck gebracht, dass das Vertriebsverbot für die
Nespresso-kompatiblen Kaffee-Kapseln von Denner per sofort wieder
gelte. Denner nimmt aus diesem Grund seine Kaffee-Kapseln vorläufig
wieder aus dem Sortiment.
Das Bundesgericht in Lausanne hat in der schriftlichen Begründung
des Entscheides vom 28. Juni 2011 befunden, dass auch das
Vertriebsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln wieder in Kraft tritt.
Das Bundesgericht hält aber fest, dass die Vorinstanz, das St. Galler
Handelsgericht, über die Aufrechterhaltung oder die Aufhebung des
vorläufigen Verkaufsstopps entscheiden kann.
Denner wird das nun wieder geltende gerichtliche Verbot
selbstverständlich respektieren und die Kapseln einstweilen aus dem
Regal nehmen. Gleichzeitig wird Denner aber auch zusammen mit seinen
Anwälten alles unternehmen, um seinen Kundinnen und Kunden möglichst
bald wieder die beliebten und preisgünstigen Kapseln anbieten zu
können.
(Denner AG 22. Juli 2011)
EHEC: Empfehlung zu rohen Sprossen und Keimlingen
(BfR, BVL und RKI 21.7.2011) - Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie deren Sprossen und Keimlinge sollten weiterhin nicht roh verzehrt werden. Aus Sicht der Bundesbehörden gibt es nach Vorlage weiterer Informationen aus den Bundesländern keinen Grund mehr für die Empfehlung, zum Schutz vor Infektionen mit EHEC O104:H4 Sprossen und Keimlinge generell nicht roh zu verzehren. Die aktuellen Ermittlungsergebnisse ergaben keine Hinweise, dass andere Samenarten als Bockshornkleesamen mit EHEC-Infektionen in Zusammenhang stehen.
Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie Sprossen und Keimlinge, die aus diesen Samen gezogen wurden, sollten aber weiterhin nicht roh verzehrt werden. Die Bundesländer haben nach Abschluss der Rückverfolgungsmassnahmen mitgeteilt, dass sich eine mögliche Gefährdung durch Kreuzkontamination anderer Samenprodukte durch Bockshornkleesamen in Deutschland nicht bestätigt hat. Die im Fokus der Ermittlungen stehenden Chargen Bockshornkleesamen aus Ägypten werden derzeit von den Landesbehörden vom Markt auf allen Stufen zurückgenommen. Die Verfolgung der Chargen ist in grossen Teilen abgeschlossen.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Erreger EHEC O104:H4 hatten die deutschen Bundesbehörden am 10. Juni 2011 empfohlen, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen und Keimlinge nicht roh zu verzehren. Bockshornkleesamen, die aus Ägypten importiert wurden, konnten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ursache für das EHEC-Ausbruchsgeschehen in Deutschland identifiziert werden.
Grundlage für die Aufklärung waren epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch eine eigens dafür gegründete EHEC-Task Force beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nachdem auch in Frankreich Erkrankungen mit demselben Erreger aufgetreten sind, hat eine europäische Task Force unter Leitung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA die Rückverfolgung auf internationaler Ebene übernommen.
Das BfR hatte den zuständigen deutschen Überwachungsbehörden am 30. Juni geraten, die Lieferwege der im Fokus der Ermittlung stehenden Bockshornklee-Samenchargen vollständig aufzudecken und sie vom Markt zu nehmen. Teile dieser Chargen waren im April und Mai 2011 in einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb, auf den sich zahlreiche EHEC-Infektionen zurückführen liessen, für die Sprossenproduktion eingesetzt worden.
Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2011 den Rückruf und die unschädliche Beseitigung der im Zeitraum 2009 bis 2011 aus Ägypten importierten und im Rahmen der Rückverfolgung auf EU-Ebene ermittelten Chargen Bockshornkleesamen angeordnet. In Ergänzung verhängte die Kommission bis zum 31. Oktober 2011 ein Importverbot für Bockshornkleesamen und weitere Samen aus Ägypten. Die Massnahmen werden derzeit umgesetzt.
Die Möglichkeiten der Kreuzkontamination beim Importeur, bei Zwischenhändlern und Sprossenherstellern wurden von den zuständigen Behörden der Länder im Rahmen der risikoorientierten Betriebskontrollen geprüft. Den Ländern liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass in Deutschland eine Kreuzkontamination anderer Samenarten durch Bockshornkleesamen stattgefunden hat.
Sollten in Privathaushalten noch Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge vorhanden sein, die in den Jahren 2009 bis 2011 gekauft wurden, sollten diese mit dem Restmüll entsorgt werden. Dies trifft auch für Samenmischungen zu, die Bockshornkleesamen enthalten.
Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Bockshornkleesamen nicht anzüchten, sondern für eigene Gewürzmischungen nutzen möchten, sollten diese vor der Weiterverarbeitung, z.B. durch Rösten in der Pfanne, kräftig erhitzen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt den Herstellern von Sprossen bzw. Keimlingen zum Rohverzehr ergänzend, die Samen vor der Verwendung so zu behandeln, dass eventuell vorhandene Krankheitserreger eliminiert werden. Das Herstellungsverfahren von Sprossen und Keimlingen begünstigt das Wachstum von Krankheitserregern.
Das BfR hat bereits 2009 die bakterielle Belastung von Sprossen und Keimlingen untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass Bakterien sich in fertig verpackten Sprossen und Keimlingen bereits innerhalb von wenigen Tagen stark vermehren. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten daher auf den Verzehr von rohen Sprossen und Keimlingen vorsichtshalber verzichten. Allen anderen Personen rät das BfR, diese Lebensmittel vor dem Verzehr zur Verringerung der Keimbelastung gründlich zu waschen und möglichst schnell zu verbrauchen.
Auch nach einem Ende des aktuellen Ausbruchs ist mit weiteren EHEC O104:H4-Erkrankungen beim Menschen zu rechnen. Diese Infektionen können von Mensch zu Mensch übertragen werden (Schmierinfektion) oder auch durch Lebensmittel, die von erkrankten Menschen kontaminiert wurden. Es ist daher weiterhin auf die konsequente Einhaltung persönlicher hygienischer und lebensmittelhygienischer Massnahmen zu achten.
Weitere Informationen:
www.bfr.bund.de
www.bvl.bund.de
www.rki.de
SALS kritisiert Freihandels-Studie
20.07.2011 - (lid) – Die Schweiz würde von einem Agrarfreihandel profitieren. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Fachhochschule Chur und der ETH Zürich. Der liberalisierte Käsemarkt und das Cassis-de-Dijon-Prinzip zeigen eine andere Realität, kontert die SALS.
Die Studie sei realitätsfremd und beinhalte keine neuen Fakten. Die Schlussfolgerungen seien angesichts der Aufftraggeber – Nestlé, Economiesuisse und Migros – wenig verwunderlich, kritisiert die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS) in einer Medienmitteilung.
Die Erfahrungen mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip würden ein ganz anderes Bild zeigen. Das Preisniveau sei nicht gesunken, die Qualität habe jedoch abgenommen und bei der Beschriftung der Produkte herrsche Verwirrung. Die Unzufriedenheit bei den Konsumenten nehme deshalb zu.
Kaum besser sieht es auf dem Käsemarkt aus, der seit 2007 liberalisiert ist. Die Importe würden stärker zunehmen als die Exporte. Selbst mit starken Marken und Produkten sei es schwierig, Exportmärkte aufzubauen. Der gegenwärtig tiefe Euro erschwere das zudem.
Dies SALS bemängelt, dass in der Studie das Exportpotenzial nicht untersucht wurde. Ausserdem gebe sie keine Auskunft, wie Schweizer Produkte im Ausland positioniert werden können.
Die Studie der Fachhochschule Chur und der ETH Zürich kommt zum Schluss, dass mit einem Agrarfreihandelsabkommen die Konsumentenpreise um 10 Prozent sinken und sich die Wettbewerbsfähigkeit des Lebensmittelsektors verbessern würde.
Geflügelgigant entsteht in Brasilien
20.07.2011 - (lid) – Die brasilianische Kartellbehörde hat die Fusion der Geflügelvermarkter Sadia und Perdigao zu Brasil Foods (BRF) genehmigt. Damit ist der Weg für einen der weltweit führenden Exporteure von Geflügelfleisch frei.
Sadia war bereits im Jahr 2009 von Perdigao übernommen worden, jedoch stand bis jetzt die Genehmigung der brasilianischen Behörden noch aus, wie Agrarzeitung Online schreibt. BRF beschäftigt 113‘600 Mitarbeiter und macht einen Umsatz von rund 11,6 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kartellbehörde machte allerdings einige Auflagen, so muss sich das Unternehmen von diversen Marken, Fabriken und Schlachthöfen trennen, was insgesamt eine Umsatzeinbusse von etwa elf Prozent bedeutet.
UTZ CERTIFIED-Nachhaltigkeitslabel legt stark zu
(Utz certified 15. Juli 2011) - In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 81.319 Tonnen von UTZ CERTIFIED Good Inside –Kaffee verkauft, was eine Erhöhung um 38% im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Vorjahres darstellt. Nicht nur der Verkauf von zertifiziertem Kaffee stieg deutlich an; auch die Programme für Kakao und Tee entwickeln sich schnell weiter. Im ersten Halbjahr 2011 wurden 20.300 Tonnen von UTZ-zertifiziertem Kakao und 1.778 Tonnen von UTZ-zertifiziertem Tee verkauft. Diese Zahlen entsprechen einer Umsatzerhöhung von 76% bei Kakao und 46% bei Tee im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum.
Brasilien ist mit 36% des gesamten Umsatzvolumens weiterhin der grösste Lieferant von UTZ-zertifiziertem Kaffee, gefolgt von Vietnam (23%), Honduras (18%), Indien (6%) und Kolumbien (5%). Hinsichtlich der Kaffeesorten haben sowohl Arabica als auch Robusta ein Umsatzwachstum von jeweils 28% erfahren. Das steigende Interesse an Robusta-Kaffeebohnen zeigt, dass der nachhaltig produzierte Robusta im Vergleich zu Arabica beim Verkauf an Boden gewinnt.
Mit einem Gesamtumsatzvolumen von 77% ist die Elfenbeinküste der grösste Lieferant von UTZ-zertifiziertem Kakao. Den zweiten Platz nimmt die Dominikanische Republik mit 17% ein, gefolgt von Ghana (4%) sowie Peru und Vietnam (jeweils 1%). Das UTZ-Programm zählt jetzt 102.489 UTZ-zertifizierte Kakaoproduzenten.
23.790 Tee- und Rooibos-Produzenten erhielten das Zertifikat UTZ CERTIFIED. 47% des Handelsumfangs entfallen auf Rooibos aus Südafrika. Malawi ist für 37% des Teeumsatzes verantwortlich und Indonesien für 16%. Neben Malawi und Indonesien können Unternehmen nun auch UTZ-zertifizierten Tee aus Indien, Kenia, Sri Lanka und Argentinien beziehen.
UTZ CERTIFIED ist eines der grössten Nachhaltigkeitsprogramme für Kaffee, Kakao und Tee auf der Welt. Markenunternehmen, die sich verpflichtet haben, (nachhaltige) UTZ-zertifizierte Rohstoffe zu beziehen, sind weltweite Marktführer. Bauern werden geschult, ihre landwirtschaftlichen Praktiken und ihre Betriebsführung mit Rücksicht auf Menschen und Umwelt professioneller zu gestalten. Dadurch verbessert sich die Qualität ihrer Produkte und sie werden in die Lage versetzt, grössere Mengen zu niedrigeren Preisen zu produzieren.
Zusätzlich erhalten Bauern, die mit UTZ CERTIFIED auf dem Weltmarkt zusammenarbeiten, eine Prämie für ihre Ernte. Für ihre Teilnahme an dem Programm müssen sie keine Jahresgebühr zahlen. Das Rückverfolgbarkeitssystem von UTZ CERTIFIED garantiert nachträglich, dass die Rohstoffe tatsächlich auf verantwortungsvolle Weise gepflanzt und geerntet wurden. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.utzcertified.org
Detailhändler lassen Innovationen zu wenig Zeit
(Schweiz. Markenartikelverband Promarca 18.7.2011) - Eine Umfrage des Schweizerischen
Markenartikelverbandes Promarca unter den 100 Geschäftsführern seiner
Mitgliedsunternehmen bestätigt: Der Schweizer Handel lässt neuen,
hochinnovativen Markenprodukten zu wenig Zeit, sich am Schweizer
Markt durchzusetzen. 60 Prozent der Unternehmen veranschlagen dafür 1
bis 3 Jahre, aber nur jedes vierte bekommt diese Frist vom Handel
zugesprochen. Der Grossteil (67%) der Innovationen muss sich binnen
der ersten 12 Monate behaupten - sonst droht die Auslistung. Eine
wertvernichtende Praxis für Hersteller, Handel und Konsumenten.
Forschung & Entwicklung, Produktion, Vermarktung und
Hunderttausende von Franken an Listungsgebühren an den Handel - viel
Geld und Zeit investiert ein Markenhersteller in der Schweiz, bis ein
neues Produkt im Gestell der Händler steht. Ein enormes
wirtschaftliches Risiko, zumal die höchste aller Hürden erst noch
ansteht: 56% der befragten Geschäftsführer geben an, vom
Handelspartner 7 bis 12 Monate Zeit eingeräumt zu bekommen, um mit
ihren hochinnovativen Neuprodukten erfolgreich zu sein, 11% sogar nur
1 bis 6 Monate. Dabei bräuchten diese eigentlich 1 bis 2 Jahre (33%
der Befragten) bzw. 2 bis 3 Jahre (27%), um reüssieren zu können.
Prof. Dr. Torsten Tomczak, Marketingspezialist an der Universität St.
Gallen, ist sich sicher: "Hochinnovative Neuprodukte sind sowohl für
den langfristigen Erfolg von Markenherstellern als auch für die
Differenzierung von Händlern wichtig. Dass benötigte und gewährte
Zeit bis zur Marktdurchsetzung auseinanderklaffen, führt
grundsätzlich zu einer Wertvernichtung.
Hersteller und Händler
sollten daher gemeinsame Wege finden, um mit doppelter Kraft
hochinnovativen Neuprodukten schneller zu Markterfolg zu verhelfen.
Beispielsweise über gemeinsame Promotionen oder Zusammenarbeit
bereits in der Phase der Produktentwicklung. Somit würde für alle
Seiten Mehrwert geschaffen - für Händler, Markenhersteller und
Konsumenten."
Dass dies dringend notwendig ist, beweisen die massiven
Konsequenzen der bisherigen Handelspraxis: Mehr als jeder dritte
Produkte-Flop ist laut den befragten CEOs darauf zurückzuführen, dass
die Händler dem Neuprodukt zu wenig Zeit gewährt haben. Anastasia
Li-Treyer, Direktorin des Schweizerischen Markenartikelverbandes
Promarca, hält die Schweizer Händler daher an, Innovationen eine
Chance zu geben, auch im eigenen Interesse: "Markenhersteller leisten
mit Innovation Grosses für den Konsumenten, den Wirtschaftsstandort
Schweiz und den Händler selber, der mit Markenprodukten Kunden in
seine Läden holt.
Um eine Markenpersönlichkeit aufzubauen und sich im
Kopf der Konsumenten zu verankern, braucht es aber mehr als ein Jahr.
Das müssen die Händler anerkennen und im Sinne einer guten
Partnerschaft Markenherstellern entgegenkommen." Allein im Jahr 2010
hätten die knapp 100 Promarca Mitglieder 6354 Produkte lanciert.
"Dies zeigt, wie wichtig Innovation für Marken ist", unterstreicht
Li-Treyer.
(gb)
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