Ausser bei Pestizidrückständen in eingeführtem Gemüse waren im 2010 die Importprodukte mit dem Schweizer Lebensmittelrecht konform.
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Seit 2007 trägt die Abteilung Lebensmittelsicherheit des BAG zu einem mehrjährigen Kontrollplan für die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände bei. Die Ergebnisse der Umsetzung dieses Plans werden jährlich in einem Tätigkeitsbericht publiziert. Dieser Bericht richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden und an die Akteure des Lebensmittelsektors. Nachfolgend wird der Beitrag des BAG für den Bereich Lebensmittelsicherheit zusammengefasst.
Der nationale Kontrollplan ist vom BAG gemäss Artikel 64 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zu erstellen. Im ersten Teil des Plans werden die zuständigen Behörden, die Koordination und die Kooperation zwischen den beteiligten Stellen sowie die strategischen Ziele im Bereich der Lebensmittelsicherheit beschrieben. Der zweite Teil erläutert die verschiedenen Kontrollprogramme, die in der Schweiz entlang der Lebensmittelkette umgesetzt werden.
Der Plan ist anwendbar auf die gesamte Lebensmittelkette sowie auf die Gebrauchsgegenstände. Beteiligt sind das BAG (Lebensmittelsicherheit und Gebrauchsgegenstände), das BVET (Tiergesundheit und Tierschutz und Sicherheit der eingeführten Tierprodukte), das BLW (Futtermittelsicherheit, landwirtschaftliche Praktiken) sowie die entsprechenden kantonalen Stellen. Auch die Zollverwaltung ist an der Kontrolle der Lebensmittel (ausser jener tierischer Herkunft) und der Gebrauchsgegenstände beteiligt.
Ziele des Berichts über den nationalen Kontrollplan
Der Bericht über den nationalen Kontrollplan soll die interessierten Kreise über die Ergebnisse der Umsetzung des nationalen Kontrollplans informieren. Jedes Bundesamt ist für seinen Tätigkeitsbereich zuständig und erstellt Teilberichte, die anschliessend von der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette zusammengestellt werden.
Die Beiträge des BAG für das Jahr 2010 betreffen insbesondere das Datenmanagement und bestimmte Kontrollprogramme.
Beim Datenmanagement wird an der Entwicklung eines Informationssystems gearbeitet. Dieses soll unter anderem die Erhebung, die Evaluation und den Austausch der Daten über die Kontrollen erleichtern, die entlang der Lebensmittelkette durchgeführt wurden.
Bei den Kontrollprogrammen selbst hat das BAG zur Evaluation und Planung verschiedener Untersuchungskampagnen zu Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen beigetragen. Unter anderem umfassten diese auch die Grenzkontrollkampagnen. Das BAG hat zudem verschiedene statistische Evaluationen auf nationaler Ebene durchgeführt, so die allgemeine Statistik über die offiziellen Untersuchungskampagnen und die spezielle Statistik über die GVO.
Bei den Untersuchungskampagnen zu Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen an der Grenze werden in die Schweiz eingeführte Waren kontrolliert. Zusammen mit der Zollverwaltung und den Kantonen führt das BAG jährliche solche Untersuchungskampagnen durch. Aufgabe des BAG ist die Bestimmung der relevanten Bereiche sowie die Planung, Koordination und Evaluation dieser Kampagnen.
Die Zollverwaltung erhebt die Proben und beteiligt sich ebenfalls an der Planung sowie an der Evaluation. Die Kantone schlagen ihrerseits Themen vor, analysieren die entnommenen Proben und tragen auch zur Evaluation der Ergebnisse bei. Die wichtigsten Resultate sind im folgenden Abschnitt zusammengefasst.
Wichtigste Ergebnisse
Bei den Untersuchungskampagnen an der Grenze zeigte sich, dass die kontrollierten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände mehrheitlich sicher waren. Bei sieben von zwölf Kampagnen waren 100 Prozent der Produkte in Bezug auf die untersuchten Parameter konform.
Hingegen wiesen drei Untersuchungskampagnen eine besonders hohe Nichtkonformitätsrate auf. Dabei handelt es sich um eine Untersuchungskampagne zu Sommerschuhen (im direkten Kontakt mit der Haut) und insbesondere um zwei Kampagnen zu Pestizidrückständen in eingeführtem Gemüse.
Wären die in diesen letzten beiden Untersuchungskampagnen analysierten Produkte auf den Markt gelangt, hätte eine Gefährdung der Gesundheit nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Diese Resultate zeigen, wie wichtig die Einhaltung der guten Herstellungspraxis (Schuhe) und der guten landwirtschaftlichen Praxis (Gemüse) in den Erzeugerländern ist.
Aufgrund dieser Resultate haben die kantonalen Vollzugsbehörden bei den betroffenen Unternehmen Massnahmen angeordnet, um wieder zu einer normalen Situation zurückzukehren und zu verhindern, dass das Problem erneut auftritt.
Schlussfolgerungen und Perspektiven
Dank den zusammen mit ihren Partnern durchgeführten Untersuchungskampagnen konnten die Vollzugsbehörden Sendungen nicht-konformer Waren stoppen. Diese wären möglicherweise auf den Markt gelangt, es sei denn, die betroffenen Importeure hätten selbst im Rahmen ihrer Selbstkontrolle Untersuchungen durchgeführt. Obwohl sich die Mehrheit der Proben als konform herausgestellt hat, haben diese Untersuchungskampagnen einmal mehr ihren Nutzen bewiesen und werden weitergeführt.
Der vollständige Bericht kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.bvet.admin.ch/blk/02557/index.html?lang=de
(BAG 28. Juli 2011)
(gb)
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