Am 7. bis 9. Juni berät der Nationalrat das neue Tierschutzgesetz. Das heute gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1978. Die Schweiz braucht darum
jetzt ein fortschrittliches Gesetz, fordert die Nutztierschutz-Organisation «kagfreiland».
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Einem Grossteil der Bevölkerung ist es wichtig, wie die Tiere
gehalten werden. Tierfreundlich produziertes Fleisch ist gefragt - bei
immer offeneren Grenzen ist der Tierschutz gegenüber dem Ausland ein
wichtiges Verkaufsargument. Mit einem schwachen Tierschutzgesetz (TSchG) würde die Schweiz
diesen Vorsprung in der tierfreundlichen Produktion preisgeben, schreibt kagfreiland in einer Pressemitteilung. Und: kagfreiland setzt sich vor der Debatte im Nationalrat noch einmal ein
für «Freiland für die Nutztiere», «Verbot der betäubungslosen
Ferkelkastration» und «kurze Tiertransporte».
Das heute gültige Tierschutz-Gesetz stammt aus dem Jahre 1978.
Was damals als fortschrittlich galt, ist heute nicht mehr zeitgemäss. Denn in den letzten 25 Jahren
konnten viele neue Erkenntnisse über die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren gewonnen
werden. Zudem ist die Sensibilität der Bevölkerung bezüglich Tierschutz stark angestiegen. Das neue
TSchG wird wieder für rund 20 Jahre seine Gültigkeit haben. Aus all diesen Gründen ist es angezeigt,
ein fortschrittliches Gesetz zu erlassen.
Umfragen belegen, dass es
einem Grossteil der Bevölkerung sehr wichtig ist, wie die Tiere gehalten werden. Die Entwicklung des
Fleischverkaufs in den letzten Jahren zeigt, dass Labelfleisch bei den KonsumentInnen gefragt ist.
Auch wenn die Labelumsätze zur Zeit an Grenzen zu stossen scheinen: Die tierfreundliche
Fleischproduktion ist – bei immer offeneren Grenzen – schon heute ein starkes Verkaufsargument.
Und da hat die Schweizer Landwirtschaft gegenüber dem Ausland gute Trümpfe in der Hand. Nur darf
sie diesen Vorsprung nicht preisgeben, indem ein schwaches Tierschutzgesetz verabschiedet wird.
kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, ruft deshalb die Nationalrätinnen und
Nationalräte auf, am 7./8./9. Juni ein fortschrittliches TSchG zu verabschieden.
Freiland für die Nutztiere
Der Aufenthalt im Freien gehört zu den Grundbedürfnissen eines jeden
Nutztiers. Ohne Freiland kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden. In der Schweiz
leben immer noch Millionen von Kühen, Schweinen und Hühnern ihr ganzes Leben im Stall. Im neuen
TSchG soll es darum Pflicht sein, zumindest bei Neu- und Erweiterungsbauten, den Tieren die
Möglichkeit für regelmässigen Aufenthalt im Freien zu gewähren.
Jedes Jahr werden in der Schweiz 1,3 Mio Ferkel
kastriert. Ohne Betäubung! kagfreiland unterstützt den Beschluss des Ständerates und der
vorberatenden Nationalratskommission, die betäubungslose Ferkelkastration ab 2009 zu verbieten.
Denn bereits heute existieren mit der Ebermast und der Gasnarkose zwei praxistaugliche Alternativen.
«kurze Tiertransporte». In der Schweiz sind sechsstündige Tiertransporte an der Tagesordnung.
Ein Transport ist aber für jedes Tier ungewohnt und löst Stress aus. kagfreiland ermuntert den Nationalrat,
die Transportdauer auf maximal fünf Stunden festzuschreiben, was der Zeitbeschränkung für
Chauffeure entspricht. Zum Vergleich: Die EU ist daran, die maximale Transportdauer auf 8 Stunden
zu vollziehen. Und kagfreiland-Tiere werden schon heute maximal eine Stunde transportiert. (Pressemitteilung kagfreiland)
(gb)
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