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Nachrichten

2.6.2005

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Tierschutzgesetz im Nationalrat

Am 7. bis 9. Juni berät der Nationalrat das neue Tierschutzgesetz. Das heute gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1978. Die Schweiz braucht darum jetzt ein fortschrittliches Gesetz, fordert die Nutztierschutz-Organisation «kagfreiland».


Einem Grossteil der Bevölkerung ist es wichtig, wie die Tiere gehalten werden. Tierfreundlich produziertes Fleisch ist gefragt - bei immer offeneren Grenzen ist der Tierschutz gegenüber dem Ausland ein wichtiges Verkaufsargument. Mit einem schwachen Tierschutzgesetz (TSchG) würde die Schweiz diesen Vorsprung in der tierfreundlichen Produktion preisgeben, schreibt kagfreiland in einer Pressemitteilung. Und: kagfreiland setzt sich vor der Debatte im Nationalrat noch einmal ein für «Freiland für die Nutztiere», «Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration» und «kurze Tiertransporte».

Das heute gültige Tierschutz-Gesetz stammt aus dem Jahre 1978. Was damals als fortschrittlich galt, ist heute nicht mehr zeitgemäss. Denn in den letzten 25 Jahren konnten viele neue Erkenntnisse über die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren gewonnen werden. Zudem ist die Sensibilität der Bevölkerung bezüglich Tierschutz stark angestiegen. Das neue TSchG wird wieder für rund 20 Jahre seine Gültigkeit haben. Aus all diesen Gründen ist es angezeigt, ein fortschrittliches Gesetz zu erlassen.

Umfragen belegen, dass es einem Grossteil der Bevölkerung sehr wichtig ist, wie die Tiere gehalten werden. Die Entwicklung des Fleischverkaufs in den letzten Jahren zeigt, dass Labelfleisch bei den KonsumentInnen gefragt ist. Auch wenn die Labelumsätze zur Zeit an Grenzen zu stossen scheinen: Die tierfreundliche Fleischproduktion ist – bei immer offeneren Grenzen – schon heute ein starkes Verkaufsargument.

Und da hat die Schweizer Landwirtschaft gegenüber dem Ausland gute Trümpfe in der Hand. Nur darf sie diesen Vorsprung nicht preisgeben, indem ein schwaches Tierschutzgesetz verabschiedet wird. kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, ruft deshalb die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, am 7./8./9. Juni ein fortschrittliches TSchG zu verabschieden.

Freiland für die Nutztiere

Der Aufenthalt im Freien gehört zu den Grundbedürfnissen eines jeden Nutztiers. Ohne Freiland kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden. In der Schweiz leben immer noch Millionen von Kühen, Schweinen und Hühnern ihr ganzes Leben im Stall. Im neuen TSchG soll es darum Pflicht sein, zumindest bei Neu- und Erweiterungsbauten, den Tieren die Möglichkeit für regelmässigen Aufenthalt im Freien zu gewähren.

Jedes Jahr werden in der Schweiz 1,3 Mio Ferkel kastriert. Ohne Betäubung! kagfreiland unterstützt den Beschluss des Ständerates und der vorberatenden Nationalratskommission, die betäubungslose Ferkelkastration ab 2009 zu verbieten. Denn bereits heute existieren mit der Ebermast und der Gasnarkose zwei praxistaugliche Alternativen. «kurze Tiertransporte». In der Schweiz sind sechsstündige Tiertransporte an der Tagesordnung.

Ein Transport ist aber für jedes Tier ungewohnt und löst Stress aus. kagfreiland ermuntert den Nationalrat, die Transportdauer auf maximal fünf Stunden festzuschreiben, was der Zeitbeschränkung für Chauffeure entspricht. Zum Vergleich: Die EU ist daran, die maximale Transportdauer auf 8 Stunden zu vollziehen. Und kagfreiland-Tiere werden schon heute maximal eine Stunde transportiert. (Pressemitteilung kagfreiland) (gb)


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