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2.1.2012
| Druckansicht | KURZNEWS 3.Januar 2012
Positive Bilanz für deutsches Lebensmittelwarnungsportal /
Cassis-de-Dijon: Bundesrat optimiert Vollzug beim Abbau /
technischer Handelshemmnisse und diskriminiert Schweizer Hersteller / Revision Mehrwertsteuergesetz - Ende der
Diskriminierung des Gast
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Positive Bilanz für deutsches Lebensmittelwarnungsportal
28.12.2011 - (lid) – Das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) zieht eine positive Bilanz für das Internetportal Lebensmittelwarnung.de. Auf dem seit zwei Monaten aufgeschaltetem Portal können sich Konsumenten über aktuelle Warnungen vor Lebensmitteln informieren, wie Agrarzeitung Online schreibt. Veröffentlicht werden etwa Warnungen vor Verwechslungsgefahr (wie aktuell eine russische Essigsäure, die wegen ihrer Verpackung für ein Getränk gehalten werden kann), gefährlichen Produkte (wie aktuell ein 11 Millionen Scoville Chili-Extrakt ohne Kindersicherung) oder Rückrufaktionen.
Cassis-de-Dijon: Bundesrat optimiert Vollzug beim Abbau
technischer Handelshemmnisse und diskriminiert Schweizer Hersteller
Fial 22.12.2011 - Das revidierte Gesetz über die
technischen Handelshemmnisse,
und somit das "Cassis-de-Dijon-
Prinzip", ist seit dem 1. Juli 2010 in
Kraft. Zur Optimierung des Vollzugs
hat der Bundesrat am 16. November
2011 technische Anpassungen
der Vollzugsverordnung (Verordnung
über das Inverkehrbringen
von Produkten nach ausländischen
Vorschriften VIPaV) beschlossen.
Der Bundesrat hat dazu
einzelne Ausnahmen zur Anwendung
des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" in Art.
2 VIPaV präzisiert. Die Übergangsbestimmung
der Verordnung betreffend
gesundheitsbezogenen Angaben
auf Lebensmitteln wurde bis
Ende 2012 verlängert.
Zudem wird
klargestellt, dass Schweizer Hersteller
für bestimmte Produkte mit
der Kennzeichnung "Berg" und "Alp"
oder "Bio" sowie für Weine (önologische
Verfahren und Kennzeichnung
von Tafelwein) keine Bewilligung erhalten
(Art. 10a VIPaV). Diese Norm
ist im Kontext mit der Qualitätsstrategie
für die schweizerische Landund
Ernährungswirtschaft zu sehen.
Demnach kann ein ausländischer
Hersteller, der nachweist, dass ein
mit "Berg" oder "Alp" ausgelobtes
Produkt in einem EU-Land rechtmässig
in Verkehr ist, beim Bundesamt
für Gesundheit (BAG) eine Bewilligung
erwirken, ein einheimischer
Hersteller jedoch nicht.
Dies ist eine
Inländerdiskriminierung, die an sich
nicht kampfl os hingenommen werden
müsste, weil sie verfassungsmässige
Rechte der Schweizer Hersteller verletzt
(z.B. das Gebot der Gleichbehandlung
der Gewerbegenossen als
Teilgehalt der Wirtschaftsfreiheit).
Das Bundesgericht könnte den Bundesbehörden
die Anwendung dieser
Norm auf Beschwerde hin versagen.
Das revidierte Bundesgesetz über
die technischen Handelshemmnisse
(THG) trat am 1. Juli 2010 in Kraft,
zusammen mit der entsprechenden
Vollzugsverordnung (VIPaV). Mit
dem revidierten Gesetz ist u.a. die
autonome Anwendung des sogenannten
"Cassis-de-Dijon-Prinzips"
auf bestimmte Importe aus der EU
und dem EWR eingeführt worden.
Demnach können Produkte, die
in der EU bzw. im EWR rechtmässig
in Verkehr sind, grundsätzlich
auch in der Schweiz ohne vorgängige
zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren.
Für Lebensmittel gelten
Einschränkungen.
EHEC-Ausbruch 2011: Fazit des BFR aus Sicht der Risikobewertung
BFR 23.12.2011 - Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 war der grösste Ausbruch mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC), den es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gegeben hat. Letztlich konnten importierte Bockshornkleesamen aus Ägypten, die mit dem enteroaggregativen EHEC-Stamm O104:H4 kontaminiert waren, mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ursache identifiziert werden.
In dem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht sind die zentralen Arbeitsergebnisse des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung BfR zum EHEC-Ausbruchsgeschehen und Empfehlungen zum Schutz vor zukünftigen Ausbrüchen zusammengefasst. „Solche Vorfälle wie der EHEC-Ausbruch im Jahr 2011 können jederzeit wieder auftreten - wir müssen stets gut vorbereitet sein“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
Das BfR leistete bei der Aufklärung des Ausbruchsgeschehens sowie bei der Information anderer Behörden, der Medien und der Bevölkerung einen essentiellen Beitrag. Es hatte die fachliche Federführung für die notwendigen Risikobewertungen, die wissenschaftlichen Unterstützung von Bundes- und Landesbehörden bei der Aufklärung und Entscheidung über staatliche Massnahmen, den wissenschaftlichen Informationsaustausch auf europäischer Ebene und die Risikokommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Arbeitsergebnisse sind in dem BfR-Wissenschaftsheft 04/2011 „EHEC-Ausbruch 2011 - Aufklärung des Ausbruchs entlang der Lebensmittelkette“ veröffentlicht.
Bei dem EHEC-Ausbruchstamm im Frühsommer 2011 handelte es sich um den aussergewöhnlichen EHEC-Stamm O104:H4, über den man bei Ausbruchsbeginn wenig wusste. Er ist bisher extrem selten sowie nur beim Menschen vorgekommen. Die Aufklärung des Ausbruchsgeschehens war daher eine grosse Herausforderung. Erschwerend kam hinzu, dass es sich um ein Ausbruchsgeschehen mit ausserordentlich schweren Krankheitserscheinungen wie akutem Nierenversagen handelte. Durch EHEC verstarben während dieses Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen, 3842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer.
Der Wissenschaftsband gibt einen chronologischen Überblick zum Ausbruchsgeschehen und den BfR-Risikobewertungen. Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Daten- und Informationslage hat das Institut die wissenschaftlichen Bewertungen und die abgeleiteten Empfehlungen fortlaufend überprüft und dem neuen Kenntnisstand angepasst.
Der Bericht enthält eine detaillierte Darstellung zum methodischen Vorgehen zur Rück- und Vorwärtsverfolgung von verdächtigen Lebensmitteln als zentraler Massnahme zur Aufklärung des Ausbruchsgeschehens.
Verdächtige Lebensmittel wurden entlang der Warenketten systematisch verfolgt, um die mögliche Quelle des Ausbruchs zu identifizieren. Die verfügbaren Methoden der elektronischen Datenerfassung von Lieferbeziehungen für den Zweck der epidemiologischen Ausbruchsaufklärung wurden erweitert und angepasst. Das BfR hat adaptierte Softwarelösungen zur Erhebung und quantitativen Auswertung von Lieferdaten erarbeitet und so die epidemiologische Verifizierung des ursächlichen Lebensmittels und der Quelle ermöglicht.
Der Bericht erläutert die Labordiagnostik und Methodenentwicklung des Nationalen Referenzlabors für E.coli (NRL E. coli) des BfR. Hier wurden eine Feintypisierung verdächtiger E. coli-Isolate als Dienstleistung für die Untersuchungslaboratorien der Länder vorgenommen und zahlreiche Lebensmittelproben analysiert.
Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung des BfR zur Risikowahrnehmung von Verbrauchern informiert darüber, in welchem Masse Verbraucher ihr Ernährungs- und Hygieneverhalten während und nach dem Ausbruchsgeschehen geändert haben und wie sie das gesundheitliche Risiko durch EHEC im Vergleich zu chemischen Risiken wie beispielsweise Dioxin einstufen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Revision Mehrwertsteuergesetz - Ende der
Diskriminierung des Gastgewerbes rückt näher
(Gastrosuisse 21.12.2011) - Der Nationalrat lehnt einen Einheitssatz bei der
Mehrwertsteuer ab. Er verlangt vom Bundesrat eine Zwei-Satz-Lösung,
wobei die Restauration und Hotellerie dem reduzierten MwSt-Satz zu
unterstellen sei. GastroSuisse ist über diesen Entscheid hoch
erfreut.
"Die Schaffung gleich langer Spiesse zwischen Restaurants und
Take-Away ist damit näher gerückt", kommentiert Klaus Künzli,
Zentralpräsident GastroSuisse, den neusten Entscheid mit Genugtuung.
Die Aufhebung der stossenden Ungleichbehandlung bei der
Mehrwertsteuer verbessert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
führt zu einem volkswirtschaftlichen Effizienzgewinn.
Seit Einführung der Mehrwertsteuer leidet das Gastgewerbe unter
der ungleichen Besteuerung von verzehrfertigen Lebensmitteln. So wird
beispielsweise eine verzehrfertige Bratwurst im Restaurant mit einer
Mehrwertsteuer von 8% belastet, bei einem Take-Away hingegen nur mit
2.5%. Um diese Ungerechtigkeit gegenüber dem Gastgewerbe und seinen
Kunden zu beseitigen, hat der Branchenverband GastroSuisse
erfolgreich seine Volksinitiative "Schluss mit der
MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lanciert und am 21. September
2011 eingereicht. Der aktuelle Entscheid des Nationalrats nimmt die
Stossrichtung dieser Initiative auf.
Zwar wäre die Aufhebung der Diskriminierung auch mit einem
Einheitssatz möglich gewesen. Er war jedoch in weiten Kreisen
politisch chancenlos. GastroSuisse hat sich daher für die
pragmatische Lösung eines Zwei-Satz-Systems stark gemacht.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in
der Schweiz. Über 20'000 Mitglieder (rund 3000 Hotels), organisiert
in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten
gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
Neue Produkte im Inventar des Kulinarischen Erbes Schweiz
(Verein Kulinarisches Erbe Schweiz 21.12.2011) - Zwei wunderbare Spezialitäten – Botschafter ihrer Herkunftsregion und mit hohem Genusspotential – wurden 2011 neu in den Kreis der kulinarischen „Erbstücke“ der Schweiz aufgenommen. Eine ist der Murtener Nidelkuchen, ein Hefekuchen mit mehreren Sauerrahmschichten, die durch karamellisierten Zucker getrennt sind. Dieser Verwandte des «Gâteau du Vully» wird seit 1931 als eigenständige Spezialität im fribourgischen Murten hergestellt und ist inzwischen weit über sein Ursprungsgebiet hinaus bekannt. Der Murtener Nidelkuchen gewann als herausragende Köstlichkeit am Wettbewerb der Regionalprodukte 2011 eine Goldmedaille.
Über die Aufnahme des zweiten Produktes freut sich der Verein besonders: Das „Farina Bona“ aus dem Tessiner Onsernonetal – ein feingemahlenes Maismehl aus goldgelb gerösteten Körnern. Es gehört von alters her zur Alltagskost der Talbewohner. Als handwerkliches Produkt wurde es durch den Aufbau eines Slow Food Presidios gerettet. Der Kanton Tessin förderte die Aufnahme von Farina Bona ins Kulinarische Erbe der Schweiz. Farina Bona entfaltet in Brot, Torten, Grissini, Spätzle, feinen Suppen, Bratensaucen und sogar im Glace sein unvergleichliches Röstaroma aus lokalen Maissorten.
Gegenwärtig richtet der Verein seine Anstrengungen auf eines seiner Hauptziele – alle Produkte-Steckbriefe, die bisher in der jeweiligen Ursprungssprache verfasst sind, in die anderen zwei Landessprachen zu übersetzen. Die Produkte der Kantone BS und BL wurden ins Französische und Italienische übersetzt und werden 2012 aufgeschaltet.
Ein Highlight 2011 war das erste Schweizer Wurstfestival «Alles Wurscht – oder was?», eine Sonderschau des Historischen Museums Luzern, die vom Verein Kulinarisches Erbe mitgetragen wurde. Das Festival fand zur besten Reisezeit vom 15.4.-11.9.2011 in Luzern statt. Alle 52 regionalen Wurstspezialitäten aus dem Inventar des Kulinarischen Erbes wurden am Festival auf attraktiven Drehtafeln präsentiert, dazu erschien ein Heft, mit den Kurzportraits der Spezialitäten.
Zum Kulinarischen Erbe gehören auch alle Produkte mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) sowie einer geschützten Geografischen Angabe (IGP). Erfolgreiche Registereinträge – und damit die Angabe über einen erlangten Markenschutz – werden vom Verein Kulinarisches Erbe auch in den Produktbeschreibungen des Inventars nachgeführt.
Am 1.12.2011 kam der IGP-Eintrag der Glarner Kalberwurst hinzu! Umgekehrt hilft das Inventar, Produkte zu erkennen, die für eine Ursprungsbezeichnung oder eine geographische Angabe infrage kommen. Ein solches Projekt zur Identifizierung von AOC-IGP-Kandidaten aus dem Kulinarischen Erbe wird gerade vom BLW finanziert.
www.kulinarischeserbe.ch
Der Verein kulinarisches Erbe der Schweiz erfasst über Kantons- und Regionsgrenzen hinaus traditionelle Nahrungsmittel unseres Landes, deren Herstellung, Eigenschaften und Geschichte. Rund 400 Produkte sind im Inventar aufgenommen und in ihrem regional-räumlichen, zeitlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Kontext verankert.
Das Inventar umfasst mehr als 170 verschiedene Schweizer Gebäcke, weiter Wurst- und Trockenfleischspezialitäten, Fisch, berühmte Käsesorten, Schokolade, aber auch Urprodukte wie Dinkel, Safran aus Mund oder Walliser Aprikosen. Ausserdem gehören aromatische Gewürze, Confiserie-Produkte, Obstsäfte und Destillate wie Damassine oder Absinth dazu.
Auf der Website www.kulinarischeserbe.ch können alle Produkte nach Suchbegriff, verschiedenen Kategorien und Kantonen – einzeln oder in Kombination – gesucht werden.
Das Inventar des Kulinarischen Erbes der Schweiz ist dank der finanziellen Unterstützung von Bund, allen Kantonen und privaten Sponsoren entstanden.
(gb)
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