Der Bundesrat will, dass das Versteigerungssystem entgegen klarer Empfehlung der Fachkreise bestehen bleibt. Die Fleischbranche protestiert gegen diese «Fleischsteuer».
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(SFF, 3. Februar 2012) - Im Rahmen seiner Vorschläge für die Agrarpolitik 2014-17 hat der Bundesrat einen für die Fleischwirtschaft fatalen Entscheid getroffen: Er schlägt die Empfehlung seiner eigenen Arbeitsgruppe in den Wind und hält stur am unsäglichen VersteigerungsSystem für den Fleischimport fest.
Nach dem jetzigen System werden praktisch alle Importrechte für Fleisch versteigert. Dieser Mechanismus bedeutet nichts anderes als eine faktische Fleischsteuer, die jährlich netto 130 bis 150 Mio. Franken in die allgemeine Bundeskasse spült. Ein Betrag, den letzten Endes die Konsumenten berappen müssen und der der Fleischwirtschaft für notwendige Investitionen fehlt. Auch hat die Einführung des Versteigerungssystems wesentlich dazu beigetragen, dass die Anzahl von Schlachtbetrieben vor allem im KMU-Bereich innert weniger Jahre stark zurückgegangen ist und bereits heute längere Tiertransportzeiten zur Folge hat.
Mehrere überwiesene Motionen zuhanden des Bundesrates verlangten in den letzten Jahren die Modifizierung des Systems. Als Reaktion darauf setzte die damalige EVD-Vorsteherin Doris Leuthard anfangs 2010 unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Metzgerschaft, der Landwirte und den Viehhändlern ein. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, Vorschläge für eine Optimierung des FleischimportSystems zu erarbeiten.
Nach intensiven Diskussionen schlug die Arbeitsgruppe vor, 50% der Importkontingente von Rindfleisch (ohne Rindsbinden) und Schaffleisch sowie 33% der Importkontingente von Geflügel-, Pferde- und Ziegenfleisch sowie Rindsbinden aufgrund einer Inlandleistung zu verteilen. Das heisst, dass diejenigen Unternehmen, welche die Produktion von Schweizer Fleisch fördern, indem sie einheimisches Vieh schlachten, in den Genuss eines Teils der Importkontingente kommen sollten und diese nicht für teures Geld beim Bund ersteigern müssen.
Dies wäre eine sinnvolle Förderung der Schweizer Viehzucht, aber auch der nachgelagerten Stufe. In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag denn auch grossmehrheitlich begrüsst. Dennoch diskreditiert der Bund seine eigene Arbeitsgruppe und lässt deren konstruktive Arbeit im Lichte einer „Beschäftigungstherapie“ erscheinen, deren Endergebnis wahrscheinlich schon im Vornherein feststand.
Wie bereits gesagt, der Bundesrat bleibt bei seiner Verweigerungshaltung: Allen Vorstössen und Berichten zum Trotz will er am jetzigen System festhalten. Seine Argumentation ist billig: Bei einem Wegfall der Versteigerungseinnahmen würde er in erster Linie die Entsorgungsbeiträge und in zweiter Priorität andere Ausgaben zu Gunsten der Viehwirtschaft senken – was ja niemand will. Damit deutet er einerseits ein Nullsummenspiel bei den Entsorgungsbeiträgen an und versucht andererseits, analog zur Situation bei der Einführung des Versteigerungssytems, die Landwirte einmal mehr zu verunsichern.
Weiter argumentiert die Regierung, dass die Schlachtkontingente vor allem den Grossbetrieben in Form von Importrenten zu Gute kämen, was den Wettbewerb einschränken würde. Der Bundesrat vergisst dabei, dass er mit dem neuen System auch in Zukunft selber die grösste Importrente abschöpfen würde. Zudem übersieht er, dass mit der vorgeschlagenen Regelung nicht die einzelnen Schlachthöfe, sondern die einzelnen Schlachtauftraggeber in den Genuss von Importkontingenten kommen sollten. Ausserdem wäre das System der Inlandleistung auch für kleine Schlachtbetriebe immer noch besser als der status quo.
Der Fall ist klar: Es gefällt dem Bundesrat, jährlich etwa 130 bis 150 Millionen Franken netto an „Fleischsteuern“ einzuziehen. Wenn es darum geht, neue Abgaben zu erfinden, sind Behörden bekanntlich sehr erfinderisch. Wenn sie jedoch auf unberechtigte Steuereinnahmen verzichten bzw. entsprechende Alternativen aufzeigen sollten, reagieren sie wie gelähmt und schalten auf ganz stur.
Der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF bedauert den bundesrätlichen Entscheid ausserordentlich. Er hält unverändert am Wiedereinbezug der Inlandleistung als Bemessungskriterium für den Import von Fleisch fest und betont, dass die dadurch entstehenden Einnahmenausfälle beim Bund nicht zu anderweitigen Einsparungen zulasten der Fleisch- und der Landwirtschaft gehen dürfen.
(gb)
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