«kagfreiland»-Erfahrungen mit Geflügelstallpflicht
Ab morgen Freitag 16. Dezember darf das Geflügel wieder im Freien scharren und picken. Wie haben das Federvieh und seine Halter die Stallplficht bewältigt?
Nach anfänglichen Problemen haben die Tiere das Leben in Stall und
Aussenklimabereich mehr oder weniger gut überstanden, schreibt die schweizerische Nutztierschutz-Organisation «kagfreiland». Das Freilandverbot bescherte den Geflügelbauern mehr Aufwand (mehr misten, mehr
einstreuen, mehr Tierbeobachtung, mehr Beschäftigungsangebote) sowie
höhere Kosten (Aussenklimabereich vogeldicht machen, höherer Stroh- und
Futterverbrauch).
Aber in den Bioläden ging der Absatz von
kagfreiland-Eiern und kagfreiland-Geflügelfleisch nicht zurück.
In Zukunft soll das Freilandverbot zurückhaltend und nur bei akuter
Vogelgrippe-Gefahr angeordnet werden. Denn die Aussenklimabereiche sind
nun überall vogelsicher gemacht worden, so dass das Freilandverbot im
Notfall innert Tagesfrist wieder umgesetzt werden könnte.
Zu einer artgerechten
Tierhaltung gehört der Zugang ins Freie. Freilandhaltung ist die
tierfreundlichste Haltungsform. Wird einem Nutztier der Zugang ins
Freie verwehrt (z.B. in der Bodenhaltung), kann nicht von artgerechter
Tierhaltung gesprochen werden.
Das Freilandverbot galt ab dem 25. Oktober und dauerte sieben Wochen.
Betroffen vom Freilandverbot waren in der Schweiz rund 1,5 Millionen
Tiere: 1 Million Legehennen und 1/2 Million Mastpoulets. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)
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