Der Nationalrat weicht die Swissness-Vorlage des Bundesrates auf: Stark verarbeitete Produkte dürfen mit Schweizer Kreuz beworben werden, wenn 60% Gewicht der Rohstoffe aus der Schweiz stammen.
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Das Schweizer Kreiz soll erlaubt sein, wenn bei stark verarbeiteten Produkten wie Confiseriewaren 60% der Rohstoffe vom Inland stammen. Die Berechnung erfolgt ohne hier nicht anbaubare Rohstoffe wie Kakao. Ein Teil ausländische Milch in Schoggi wäre möglich. Aber schwach verarbeitete Waren wie Molkereiprodukte müssen 100% Schweizer Milch enthalten.
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Nun hat der Nationalrat entschieden: Schwach verarbeitete Lebensmittel dürfen dann mit einem Schweizer Kreuz beworben werden, wenn mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz kommen. Stark verarbeitete Lebensmittel wie etwa Biscuits gelten bereits dann als schweizerisch, wenn 60 Prozent der Rohstoffe aus dem Inland kommen und 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Angenommen hat die Grosse Kammer zudem einen Antrag von SVP-Nationalrat Toni Brunner, wonach schwach verarbeitete Lebensmittel 100 Prozent Schweizer Milch enthalten müssen, um als Schweizer Produkte zu gelten. Brunner hat seine Forderung mit Tatsache begründet, dass der Selbstversorgungsgrad bei der Milch weit über 100 Prozent liegt.
Zugestimmt hat der Nationalrat auch dem Antrag von Guy Parmelin (SVP/VD). Dieser verlangte, dass der Selbstversorgungsgrad bei der Berechnung des Rohstoffgewichts keine Rolle spielt. Rohstoffe, die in der Schweiz nicht produziert werden können (wie etwa Kakao) oder die es temporär nicht in genügender Menge gibt, werden ebenfalls bei der Berechnung des Rohstoffanteils ausgenommen.
Dem Entscheid des Nationalrats ging eine knapp dreistündige Debatte voraus, bei der nur in einem Punkt Einigkeit herrschte: Die Marke Schweiz ist ein Gütesiegel, das für Qualität, Zuverlässigkeit und Präzision steht und das im In- und Ausland ein positives Image geniesst. Einig waren sich die Nationalräte auch darin, dass die Verwendung des Schweizer Kreuzes verbindlich geregelt werden muss, um gegen Missbrauch vorzugehen zu können. Nur: Wann ist ein Produkt schweizerisch? Darüber gingen die Meinungen weit auseinander.
Gemäss Bundesrat sollen Lebensmittel mit einem Schweizer Kreuz beworben werden dürfen, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus dem Inland stammt – egal, ob sie schwach oder stark verarbeitet sind. Ausnahmen sind für Rohstoffe vorgesehen, die in der Schweiz nicht produziert werden können. Der Rechtskommission des Nationalrats geht dieser Vorschlag zu weit. Sie hat deshalb einen abgeschwächten Vorschlag unterbreitet, der der Nahrungsmittelindustrie entgegenkommt. Diesem Kompromiss stimmte die Grosse Kammer denn auch zu.
Kein Gehör fand hingegen der Antrag einer Minderheit der Rechtskommission, die auch für stark verarbeitete Lebensmittel das 80 Prozent-Kriterium forderte. Abgeschmettert wurde auch der Antrag von FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti. Der Direktor des Schweizer Obstverbandes wollte verhindern, dass etwa Erdbeer-Joghurts oder Aprikosen-Konfitüre mit dem Schweizer Kreuz gekennzeichnet werden dürfen, obwohl die Früchte aus dem Ausland stammen.
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) bedauert, dass der Nationalrat den Rohstoffgehalt für stark verarbeitete Produkte von 80 auf 60 Prozent reduziert hat. Der SBV hofft nun auf eine Verbesserung der Vorlage durch den Ständerat und hält sich die Option einer Volksinitiative weiter offen. Der SBV hat sich von Anfang an hinter den Vorschlag des Bundesrats gestellt. (LID 15. März 2012)
(gb)
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