Der Bundesrat regelt die Kennzeichnung für "glückliche Hühner". Wer künftig Poulet- oder Trutenfleisch verkauft, muss genau informieren, wie das Geflügel gehalten wurde.
Der Bundesrat hat die neue Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung werden die Kennzeichnungen von Poulet- und Trutenfleisch aus tierfreundlichen Haltungssystemen klar definiert sowie vor Missbrauch und unlauterem Wettbewerb geschützt.
Sei es „Auslaufhaltung“ oder „Besonders tierfreundliche Stallhaltung“: Konsumentinnen und Konsumenten können sich jetzt darauf verlassen, dass ihre Erwartungen an eine tiergerechte Haltung, die sie beim Kauf von derart gekennzeichnete Produkte haben, auch tatsächlich erfüllt werden.
Die neue GKZV regelt die Verwendung dieser Kennzeichnungen. Die bekannten Haltungsbestimmungen über den regelmässigen Auslauf (RAUS) und die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) erfahren dabei keine grösseren Änderungen. Für die Produzenten ist somit kein signifikanter Mehraufwand verbunden.
Die EU hat die neuen Bestimmungen formell als äquivalent mit dem europäischen Recht anerkannt. Damit hat die Schweiz auch eine Verpflichtung aus den bilateralen Verträgen eingelöst. (Medienmitteilung BLW)
(gb)
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