Das Nationale Forschungsprogramm «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» hat keine Gesundheits- oder Umweltrisiken der grünen Gentechnik festgestellt.
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Gentechnik ist bei Wissenschaftern und vor allem bei Konsumenten umstritten, und der wirtschaftliche Nutzen der grünen Gentechnik ist unter den heutigen Bedingungen der
Schweizer Landwirtschaft bescheiden. Er könnte in Zukunft allerdings
steigen, wenn Pflanzen mit kombinierten Merkmalen, beispielsweise
Herbizid- und Krankheits-Resistenzen, zum Einsatz kommen. Bild: Pflanzenforschung.
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Die Schweizer Landwirtschaft steht vor einer zweifachen
Herausforderung: Sie muss die Umwelt schonen und gleichzeitig ihre
Produktionskosten senken um wettbewerbsfähiger zu werden. Kann die
grüne Gentechnik einen Beitrag zur Erreichung dieser doppelten
Zielsetzung leisten?
Um diese und andere Frage zu klären, hat der
Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der
Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken
der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59)
beauftragt, das nun zu Ende geht.
Keine Risiken für Umwelt und Gesundheit festgestellt
Zwei im Rahmen des NFP 59 durchgeführte Literaturstudien haben
weltweit über Tausend wissenschaftliche Publikationen ausgewertet.
Sie kommen zum Schluss, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nach
derzeitigem Stand des Wissens weder der menschlichen Gesundheit noch
der Umwelt schaden.
Wo im Anbau von gentechnisch veränderten
Nutzpflanzen unerwünschte Effekte auftreten, sind diese nicht eine
Folge der Gentechnik selbst. Vielmehr sind sie auf mangelhafte
landwirtschaftliche Praktiken (beispielsweise Monokulturen)
zurückzuführen.
Zum gleichen Ergebnis kommen elf Forschungsprojekte, die im Rahmen
des NFP 59 die möglichen Umweltrisiken von gentechnisch verändertem
Weizen, Mais oder Erdbeeren untersuchten: Sie konnten keine negativen
Auswirkungen auf nützliche Insekten, Mikroorganismen oder die
Bodenfruchtbarkeit feststellen.
Wahlfreiheit gewünscht
Trotzdem ist der Einsatz der Gentechnik in der Schweizer
Nahrungsmittelproduktion umstritten. Studien des NFP 59 zeigen, dass
nur rund ein Viertel der Konsumentinnen und Konsumenten bereit wäre,
Lebensmittel zu kaufen, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt
wurden. Jedoch sprechen sich über 80 Prozent für die Wahlfreiheit
zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik aus.
Ob Schweizer Landwirte nach einem Ende des gegenwärtigen
Moratoriums gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen würden, hängt
unter anderem von der Entscheidung der jeweiligen Nachbarbetriebe ab
- und vom wirtschaftlichen Nutzen der Pflanzen. Dieser ist für die
Schweizer Landwirtschaft zurzeit relativ gering.
Dies könnte sich
jedoch ändern, wenn der Schädlingsdruck steigt - zum Beispiel
aufgrund klimatischer Veränderungen - oder wenn gentechnisch
veränderte Pflanzen angebaut werden, die mehrere neue Merkmale
aufweisen und denen zum Beispiel weder Herbizide oder
Pflanzenschutzmittel noch gewisse Krankheitserreger etwas anhaben
können.
Koexistenzkosten sinken, wenn sich Betriebe absprechen
Grundsätzlich ist die Koexistenz landwirtschaftlicher Anbauformen mit
und ohne Gentechnik auch in der kleinräumigen Schweiz möglich. Sie
erfordert allerdings eine Anpassung des Gentechnikgesetzes, wie eine
rechtswissenschaftliche Studie des NFP 59 nahelegt.
Schätzungen einer
weiteren NFP-59-Studie zeigen, dass sich der finanzielle Zusatznutzen
gentechnisch veränderter Pflanzen und die Kosten der Koexistenz (etwa
wegen den Isolationsabständen zwischen den Feldern und der Trennung
der Warenflüsse) im Moment ungefähr die Waage halten. Jedoch könnten
die Koexistenzkosten sinken, wenn sich Landwirtschafsbetriebe
absprechen und zu Produktionszonen zusammenschliessen.
Risikobewertung auf die Pflanze ausrichten
Aus den Studien des NFP 59 zu den Auswirkungen auf die Umwelt ergibt
sich: Nicht das Züchtungsverfahren sollte für die Risikobewertung von
Pflanzen ausschlaggebend sein, sondern die Eigenschaften der für den
Anbau vorgesehenen Sorte. Deshalb sollten gentechnisch veränderte
Pflanzen hinsichtlich ihrer ökologischen, wirtschaftlichen und
sozialen Auswirkungen mit konventionell (also ohne Gentechnik)
gezüchteten Pflanzen verglichen werden.
Diese Vorgehensweise ist
besonders auch deshalb empfehlenswert, weil sich neue gentechnisch
veränderte Pflanzen oft kaum mehr von konventionell gezüchteten
Pflanzen unterscheiden lassen. Somit erweist sich eine
Sonderbehandlung gentechnisch veränderter Pflanzen aus
wissenschaftlicher Sicht zunehmend als fragwürdig.
Dieser Befund zur Risikobewertung ist auch bei der Ausgestaltung
des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) von Bedeutung: Die an den
ÖLN gebundenen Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe
sollten an den ökologischen Auswirkungen des Anbaus bestimmter
Kulturpflanzen ausgerichtet sein, unabhängig davon ob diese mit oder
ohne Gentechnik gezüchtet wurden.
Feldversuche sind notwendig
Die Feldversuche des NFP 59 haben unter anderem gezeigt, dass sich
Pflanzen in der geschützten Umgebung eines Gewächshauses anders
verhalten als im Freiland. Erst im Freiland zeigen sich die für die
landwirtschaftliche Nutzung entscheidenden Vor- und Nachteile. Weil
die Freilandversuche des NFP 59 mehrfach Ziel von Vandalenakten
waren, schlägt das Forschungsprogramm die Errichtung geschützter
Versuchsfelder vor, damit die Schweizer Forschungskompetenz in der
Pflanzenbiotechnologie aufrechterhalten werden kann. (Schweizerischer Nationalfonds SNF)
Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft?
Eine erneute Verlängerung des GVO-Moratoriums
schadet der Schweiz. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eine erneute
Verlängerung des Gentech-Moratoriums nicht zu rechtfertigen. Das
zeigen die Resultate des NFP59 «Nutzen und Risiken der Freisetzung
genetisch veränderter Pflanzen».
Die Versuche in der Schweiz liefern
keine Hinweise auf Risiken für Umwelt und Gesundheit. Damit bestätigt
das NFP59 die Erkenntnisse internationaler Forschungsprogramme. Eine
Koexistenz zwischen konventioneller und Biotech-Landwirtschaft ist
ohne Risiko möglich.
scienceindustries, der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech,
und economiesuisse, der Verband der Schweizer Unternehmen, sowie die
Swiss Biotech Association und das Konsumentenforum kf stellen sich
entschieden gegen eine erneute Verlängerung des Gentech-Moratoriums.
Ein staatliches Technologie-Verbot wäre innovationsfeindlich,
rückwärtsgewandt und rechtlich problematisch.
Das
Gentechnik-Moratorium schadet dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort
Schweiz und bedroht ihren weltweit anerkannten Spitzenrang in den
Pflanzenwissenschaften. Die zahlreichen Projekte zur Biosicherheit im Rahmen des NFP59
liefern keine Hinweise auf Gefahren beim Anbau gentechnisch
veränderter Nutzpflanzen. Diese Erkenntnisse decken sich mit
Resultaten umfangreicher Erhebungen im In- und Ausland.
Koexistenz ist möglich
Die Koexistenz zwischen konventioneller und Biotech-Landwirtschaft
ist möglich - dies mit einem geringen Mehraufwand. Der Anbau von
GVO-Kulturen könnte auf der anderen Seite einen wirtschaftlichen
Mehrertrag liefern. Eine gesetzliche Koexistenzordnung zwischen
konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen kann durch
wenige Anpassungen im Gentechnik-Gesetz geregelt werden.
Juristisch
wäre eine erneute Verlängerung höchstens bis zum Inkrafttreten einer
Koexistenzverordnung zu rechtfertigen. Zudem fehlt die
Verfassungsgrundlage für eine erneute Verlängerung.
Weltweit sind gentechnisch veränderte Pflanzen bereits auf dem
Markt oder stehen kurz vor der behördlichen Zulassung. Krankheits-
und schädlingsresistente Sorten und Pflanzen, die eine flexiblere
Unkrautkontrolle ermöglichen, können sowohl dem Bauer wirtschaftliche
Vorteile bringen als auch zur Ressourcenschonung und einer
nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.
Gerade in der Landwirtschaft
muss der Einsatz neuer Technologien möglich sein - zumal diese den
Bauern und Konsumenten einen Mehrwert bringen. Über 35% der befragten
Landwirte im Kanton Zürich könnten sich vorstellen, gentechnisch
veränderte Kulturen anzubauen. Das zeigt die NFP59 Studie.
Besonders wichtig ist den Schweizerinnen und Schweizern die
Wahlfreiheit bei den Produkten. Sie wollen nicht bevormundet werden.
Testverkäufe in der Schweiz bestätigen: Jeder fünfte Konsument kauft
gentechnisch veränderte Produkte, wenn er die freie Wahl hätte.
Weiter plädieren 71% aller Konsumenten für die Wahlfreiheit zwischen
Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen und solchen aus
konventioneller Züchtung. Die Zahl von Personen, welche entsprechende
Produkte kaufen würden, übersteigt gar die aktuelle Zahl der
Bio-Konsumenten.
Bio- und Gentechnologie leisten schon jetzt weltweit einen Beitrag
zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft und prägen die Zukunft der
Lebensmittelproduktion. Sie sind Technologien, welche aufgrund des
weltweiten Bevölkerungswachstums vor allem für die Schwellen- und
Entwicklungsländer immer wichtiger werden.
Mit einer weiteren
Verlängerung des Moratoriums vergibt sich die Schweiz eine Chance.
Sie wird dadurch nicht ein Standort einer innovationsbasierten
Akademie und Industrie sein, welche eine führende Rolle in der
weltweiten Nahrungsmittelversorgung einnimmt. Damit schaden sich die
schweizerische Volkswirtschaft und die Gesellschaft selbst. (scienceindustries)
(gb)
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