Das Basler Kantonslabor hat Fertigteige und Snacks von Grossverteilern untersucht, die Transfettgehalte analysiert und die Deklarationen geprüft. Es beanstandete 10% der Proben.
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Weil 16% der Snack-Produkte beim Transfett-Gehalt oder der
Fett-Deklaration Mängel aufwiesen, wird das KLBS diese Produkte wieder kontrollieren.
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Das kantonale Labor Basel KLBS hat im Rahmen einer Kampagne Fertigteige und Snacks untersucht und ging dabei folgenden Fragen nach:
Wie hoch sind die Gehalte an Transfettsäuren?
Wie viele ungesättigte Fettsäuren enthalten die Proben und stimmt der deklarierte Gehalt?
Wie viel Fett enthalten die Proben und stimmt der deklarierte Fettgehalt?
Die Auswahl der Proben beschränkte sich auf Produkte, welche ausschliesslich pflanzliche Öle
und Fette enthalten. Darunter fallen z.B. Fertigteige (u.a. Blätter-, Kuchen- und Pizzateige) und
diverse Snacks. Die Proben wurden mehrheitlich bei Grossverteilern erhoben.
Die Proben umfassten Fertigteige (Herkunft Schweiz (6), Frankreich (2), Österreich (1), Ungarn (1),
Kroatien (1) sowie Snacks und Chips (Herkunft Belgien (3), Deutschland (3), Niederlande (3), Schweiz
(2), Spanien (2), Thailand (2), United Kingdom (1), Schweden (1), Frankreich (1), Europa (1)
Ergebnisse
Alle überprüften Fertigteige entsprachen den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Transfettgehalt und Deklaration der Fette. Folgende Werte wurden ermittelt:
Transfettsäuren (g/100g pfl. Fett): 0,3 bis 1,2
Gesättigte Fettsäuren (g/100g Probe): 0,2 bis 15,7
Fettgehalt (g/100g Probe): 1,0 bis 31,3
Bei den Snacks wurden folgende Werte gemessen:
Transfettsäuren (g/100g pfl. Fett): 0,4 bis 4,1
Gesättigte Fettsäuren (g/100g Probe): 1,3 bis 9,3
Fettgehalt (g/100g Probe): 4,9 bis 34,8
Von den 19 untersuchten Snacks mussten drei Proben (16 %) beanstandet werden:
Eine Probe enthielt zuviel Transfettsäuren (4g/100g pfl. Fett). Erlaubt sind maximal 2g/100g.
Bei einer Probe stimmte die deklarierte Menge an gesättigten Fettsäuren von 2,7 g/100g
nicht mit den gemessenen 8,7 g/100g überein. Eine Probe enthielt 20 g/100g Fett. Deklariert waren nur 2 g/100g. Die übrigen Snacks waren in Ordnung.
Schlussfolgerung und Massnahmen
Eine Gesundheitsgefährdung durch den erhöhten Transfettgehalt in der beanstandeten
Snack-Probe kann zwar ausgeschlossen werden. Das Produkt entspricht jedoch nicht der guten
Herstellungspraxis, wie sie in der Schweiz gefordert wird. Der Warenbesitzer hat eine entsprechende Beanstandung erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass 16% der Snack-Produkte bezüglich Transfettgehalt oder der
Fettdeklaration Mängel aufwiesen, wird das KLBS auch in Zukunft Überprüfungen vornehmen.
Gesetzliche Grundlagen
Transfettsäuren können bei industriell gehärteten
Pflanzenfetten entstehen. Studien belegen,
dass eine erhöhte Aufnahme von Transfettsäuren
den Gehalt an LDL-Cholesterin (Low Density
Lipoprotein – das “schlechte” Cholesterin) im Blut
steigert, wodurch das Risiko für Herz-
Kreislauf-Erkrankungen zunimmt. Deshalb wurde
der Gehalt in Produkten mit pflanzlichen Ölen
und Fetten auf ein unbedenkliches Niveau limitiert.
Der Transfettgehalt in Lebensmitteln, bezogen auf den pflanzlichen Fettanteil, ist auf maximal 2 g/100g (2 %) limitiert (Speiseölverordnung Art. 3 und Art. 7). Gemäss Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) müssen
sämtliche Angaben auf der Verpackung den Tatsachen entsprechen. (Text: KLBS. Bild: keines der untersuchten Produkte)
(gb)
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