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Nachrichten

11.12.2012

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KURZNEWS 11. Dezember 2012

Swissness: Ständerat will 80% Rohstoffanteil / Ständerat bleibt hart gegenüber Bauern / Viele Fischbestände haben sich erholt / Schlechtes Honigjahr / GehaIte an Transfett deutlich reduziert


Swissness: Ständerat will 80% Rohstoffanteil

11.12.2012 - (lid) – Der Ständerat will – anders als der Nationalrat - nicht zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln unterscheiden. Für alle Produkte soll das 80-Prozent-Kriterium gelten. Lebensmittel sollen nur dann mit dem Schweizer Kreuz beworben werden dürfen, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Das hat Ständerat am 10. Dezember entschieden. Damit folgt die Kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates.

Der Nationalrat hatte hingegen im Frühling 2012 entschieden, zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten zu unterscheiden. Stark verarbeitete Lebensmittel – wie etwa Biscuits – sollen als schweizerisch gelten, wenn 60 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz kommen. Bei schwach verarbeiteten Produkten hat sicher der Nationalrat hingegen für einen 80-Prozent-Anteil ausgesprochen.

Auch Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR) plädierte an der gestrigen Sitzung für eine Unterscheidung von stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln. Sein Antrag wurde aber mit 29 zu 13 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln sei zu problematisch, befand die Mehrheit, berichtet die Nachrichtenagentur SDA.

Geht es nach dem Ständerat sollen bei der Berechnung des Rohstoffgewichts alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 49,9 Prozent beträgt, sollen nur zur Hälfte angerechnet werden müssen. Liegt der Selbstversorgungsgrad unter 20 Prozent, sollen die Rohstoffe von der Berechnung ausgenommen werden.



Rückruf: tiefgekühlte Pizza Buitoni La Toscana

(Nestlé Suisse S.A. 11.12.2012) - Am 11. Dezember ruft Nestlé Schweiz als Vorsichtsmassnahme die folgenden drei Pizzasorten der Marke Buitoni La Toscana in der Schweiz zurück:
- Buitoni - Prosciutto e Funghi
- Buitoni - Calabrese Salami
- Buitoni - Margherita Due Formaggi

Vom Rückruf betroffen sind diese Buitoni Pizzas mit einem Ablaufdatum zwischen Juni 2013 und November 2013. Das Ablaufdatum ist auf der Verpackung ersichtlich.

- Pizza La Toscana, Prosciutto e Funghi, 360g, (EAN 7613033150661)
- Pizza La Toscana, Calabrese Salami, 340g, (EAN 7613033150647)
- Pizza La Toscana, Margherita Due Formaggi, 350g, (EAN
7613033290787). Für alle Sorten ist das Ablaufdatum,wie folgt datiert: 06.2013 - 07.2013 - 08.2013 - 09.2013 -10.2013 - 11.2013

Nestlé Schweiz macht diesen Rückruf nachdem zwei Konsumenten in Deutschland kleine Metallstücke in Pizzas, die auf derselben Produktionslinie hergestellt werden, gefunden haben. Nestlé Schweiz hat bis jetzt keine ähnlichen Rückmeldungen erhalten. Um jede Gefährdung unserer Konsumenten zu vermeiden, hat sich Nestlé Schweiz entschlossen, die drei Buitoni La Toscana Pizzasorten mit einem Ablaufdatum von Juni bis November 2013 zurückzurufen. Die Ursache des Rückrufs wurde zwischenzeitlich behoben. Gleiche Ware späteren Datums ist einwandfrei.

Die anderen Pizza Sorten von Buitoni - Buitoni La Fina, Buitoni Piccolinis, Buitoni Bella Napoli und Buitoni Panizza - sind von diesem Rückruf nicht betroffen. Die Sicherheit unserer Konsumenten und die Qualität unserer Produkte hat für Nestlé oberste Priorität. Wir entschuldigen uns bei allen Kunden und Konsumenten für die durch diesen freiwilligen Rückruf verursachten Unannehmlichkeiten.

Nestlé wird am Dienstag, 11.12.2012 ab 9 Uhr, auf der Internetseite www.nestle.ch informieren, wie die Konsumenten vorgehen können, um entschädigt zu werden oder entsprechenden Produktersatz zu erhalten.Bei weiteren Fragen kann auch der Consumer Services (Tel. 0800'860'030) kontaktiert werden.



Ständerat bleibt hart gegenüber Bauern

10.12.2012 - (lid) – Der Ständerat bleibt bei seiner Linie und will der Landwirtschaft kein zusätzliches Geld geben. Die Erhöhung der Beiträge im Rahmen des Schoggigesetzes wurde mit 26 zu 13 Stimmen abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Hilfe für Winzer scheiterte mit 23 zu 18 und die Erhöhung der allgemeinen Direktzahlungen mit 26 zu 12 Stimmen. Insgesamt würden die zusätzlichen Gelder der Landwirtschaft 60 Millionen Franken bringen. Der Ständerat hatte die Erhöhungen schon einmal abgelehnt, der Nationalrat hingegen zweimal angenommen. Der Voranschlag für das Budget 2013 muss noch in dieser Woche von den Räten zum Abschluss gebracht werden.



Hoher Frauenanteil in der Lebensmitteltechnologie

Am 7. Dezember 2012 erhielten an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil 48 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Lebensmitteltechnologie ihre Diplome. Dies bedeutet eine markante Steigerung gegenüber dem letzten Jahr mit 32 Diplomierten. Daran haben vor allem die diplomierten Frauen ihren Anteil. Sie sind dieses Jahr deutlich in der Überzahl. (Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW)



Studie: Spekulation nicht an teuren Lebensmitteln schuld

10.12.2012 - (lid) – Eine Studie des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung kommt zum Schluss, dass Finanzspekulationen nicht für die Verteuerung von Nahrungsmitteln verantwortlich sind. Das Leibniz-Institut wertete 35 empirische Studien zum Thema aus, wie Agra-Europe schreibt. Die überwiegende Mehrheit der Arbeiten kommt zum Schluss, dass der Einfluss von Spekulationen auf die Preisvolatilität für Agrarrohstoffe nicht bestätigt werden kann. Thomas Glauben, Direktor des Instituts, geht davon aus, dass realwirtschaftliche Faktoren für die Preisentwicklungen 2007 und 2008 sowie 2010/11 und 2012 verantwortlich sind.



BVET verbietet Import von Schweinesperma

06.12.2012 - (lid) – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat aufgrund der Einschleppung der Seuche PRRS den Import von Schweinesperma per sofort verboten. Das Importverbot gilt vorerst bis Ende Januar, wie der Schweizer Bauer auf seiner Website schreibt. Im Kanton Appenzell Innerhoden mussten gestern auf einem Betrieb mehr als 1‘200 Schweine geschlachtet werden, nachdem festgestellt worden war, dass sich innerhalb des Betriebs der PRRS-Virus verbreitet hatte. Insgesamt sind 27 Betriebe gesperrt.



Schinken: Original oder Fälschung?

Kochpökelwaren werden in der Gastronomie und von Dienstleistungsunternehmen zur Herstellung beliebter Gerichte verwendet. Häufig verbirgt sich hinter dem Namen „Schinken“ in verzehrsfertigen Speisen ein billigeres Ersatzprodukt. Im CVUA Stuttgart wurden in 2011 und 2012 insgesamt 72 Proben Kochpökelwaren histologisch untersucht. Bei 65 % dieser Proben handelte es sich nicht um „Schinken“, sondern um minderwertige Ersatzprodukte.

Vierundvierzig Proben von Kochpökelwaren (61%) waren unter einer irreführenden und zur Täuschung geeigneten Bezeichnung in den Verkehr gebracht worden. Vier weitere Proben wichen in ihrer Beschaffenheit ab − dieses war aber nicht kenntlich gemacht. In den meisten Fällen wurden Kochpökelwaren als „Schinken“ bezeichnet, obwohl sie der Verkehrsauffassung für Schinken gar nicht entsprachen.

Zwei Drittel (66,6 %) der untersuchten Kochpökelwaren verstiessen gegen die Vorschriften des
11 LFGB zum Schutz vor Täuschung − zwei Proben wiesen andere Kennzeichnungsmängel auf und bei zwei weiteren Proben konnte die Konformität nur mittels Kontrolle im Herstellerbetrieb festgestellt werden. (Informationsdienst des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart vom 08.11.2012: www.ua-bw.de / behrs 5.12.2012)



Ebermast: Brühtechnik beeinflusst Ebergeruch nicht

Göttinger Wissenschaftler haben überprüft, ob unterschiedliche Brühtechniken während der Schlachtung den Geschlechtsgeruch von Ebern vermindern können. An zwei Schlachtbetrieben, die unterschiedliche Brühmethoden anwenden (vertikale Sprühwasser-Brühung bzw. horizontale Wassertank-Brühung), wurden Proben aus dem Rückenspeck genommen und auf Androstenon, Skatol und Indol untersucht. Bei beiden Brühverfahren konnte kein Unterschied in den Konzentrationen der Werte vor bzw. nach dem Brühen gemessen werden. Hingegen unterschieden sich die Skatol-Messwerte deutlich zwischen den beiden Schlachthöfen.

Die Untersucher erklären dieses mit einem längeren Transportweg - 6 h statt 2 h - bei den Tieren mit erhöhtem Skatol-Gehalt. Bei fast 30 % der Eberschlachtkörper lagen die Messwerte über 2.000 ng/g Androstenon und 150 ng/g Skatol und wären so unter Berücksichtigung aktueller Verbrauchertests vom Konsumenten zurückgewiesen worden. Die Wissenschaftler bestätigen damit andere Untersucher, die einen Stinker-Anteil in vergleichbarer Höhe dokumentierten. (behrs 6.12.2012 / Meat Science (Volume 91, Issue 4, August 2012)



Viele Fischbestände haben sich erholt

Vielen Fischbeständen im Nordostatlantik und der Nord- und Ostsee geht es deutlich besser als noch vor zehn Jahren. Zu diesem Resultat kommen Fischereiwissenschaftler, unter ihnen Dr. Christoph Stransky und Dr. Ralf Döring vom Thünen-Institut für Seefischerei, die die Entwicklung der wichtigsten 41 Fischbestände im Nordostatlantik und der Nord- und Ostsee analysiert haben. Ihre Ergebnisse haben sie jetzt in der Fachzeitschrift „Marine Policy“ veröffentlicht.

Inzwischen werden 44 Prozent der untersuchten Bestände auf dem Niveau des maximalen Dauerertrags und damit nachhaltig bewirtschaftet, während dies im Jahr 2001 nur für 12 Prozent der Bestände der Fall war. Besonders erholt haben sich zum Beispiel Dorsch in der östlichen Ostsee und Scholle in der Nordsee. Auch viele der übrigen Bestände zeigen teils deutliche Tendenzen nach oben. Darüber hinaus verbesserten sich einige ökonomische Kennzahlen der Fischereiflotten insbesondere ab 2009.

Auch wenn in der Öffentlichkeit immer wieder von einem Scheitern der europäischen Fischereipolitik die Rede ist, zeigt die jetzt veröffentlichte Analyse, dass zumindest für die EU-Gewässer und angrenzende Gebiete ein erfreulicher Trend zu erkennen ist. Nach Meinung der Experten aus dem Thünen-Institut seien hierfür unter anderem die langfristigen Managementpläne der EU verantwortlich, die auf den langjährigen Bestandsuntersuchungen der Fischereiforschung basieren.

„Die Managementpläne enthalten klare Zielvorgaben für eine Erholung der jeweiligen Bestände. Und das Entscheidende – sie wurden von den Fischereiministern auch konsequent umgesetzt“, so Stransky. Die Daten machen darüber hinaus deutlich, dass eine verantwortungsvolle Nutzung der Meeresressourcen sich auch langfristig für die Fischerei positiv auswirkt. Die langsame Verbesserung der ökonomischen Kennzahlen, die 2009 für einige Parameter zu beobachten war, setzte sich in den kommenden Jahren verstärkt fort. (5.12.2012 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei)



Wegen Alpkäse: McDonald’s ändert Werbespots

05.12.2012 - (lid) – McDonald’s muss seine Werbung zum Simmental Prime Burger ändern. Grund ist die fälschliche Verwendung Verwendung des Wortes Alpkäse. In den TV-Spots wird damit geworben, dass der Simmental Prime Alpkäse enthalte. Laut der Berg- und Alpverordnung ist diese Bezeichnung nur zulässig, wenn der Käse in einem Sömmerungsgebiet hergestellt wird. McDonald’s verwendet aber für den Burger Swiss Alp-Käsescheiben von Emmi, die nicht auf einer Alp hergestellt werden und somit nicht als Alpkäse bezeichnet werden dürfen.

„Wir haben versucht in der Werbung die Produktbezeichnung zu verkürzen und dabei ist uns ein Fehler unterlaufen“, so McDonald’s-Mediensprecherin Aglaë Strachwitz gegenüber dem LID. Die Bezeichnung im Internet werde umgehend angepasst und der TV-Spot überarbeitet. „Die neue Version wird so schnell wie möglich den TV-Stationen gesendet, die Ersetzung des Spots wird aber etwas Zeit in Anspruch nehmen“, so Strachwitz. McDonald’s entschuldige sich für die unzulässige Verkürzung der Produktbezeichnung.



Schlechtes Honigjahr

03.12.2012 - (lid) – 2012 war für die Schweizer Imker ein schlechtes Jahr. Der Honigertrag war so tief wie nie zuvor seit der systematischen Erfassung der Erntemengen. Der durchschnittliche Ertrag pro Wirtschaftsvolk betrug 14 Kilo Honig, wie die jährliche Umfrage des Vereins deutschschweizerischer und rätoromanischer Bienenfreunde (VDRB) ergab. Das ist das tiefste Ergebnis seit dem Beginn der systematischen Mengenerfassung im Jahr 2008. Letztes Jahr betrug die Durchschnittsernte gar 29,1 Kilo.

Schuld an der tiefen Honigmenge pro Volk ist das generell schlechte Wetter, das sowohl den Frühlings- als auch den Sommerhonig betraf, so der VDRB in der „Schweizerischen Bienen-Zeitung“. Auch die Waldhonigernte fiel schwach aus und vermochte den schlechten Blütenhonigertrag nicht zu kompensieren. Die Gesamtmenge an Honig wurde vom VDRB nicht erhoben, sie wird jedoch auf rund 2‘500 Tonnen geschätzt, nicht mal halb so viel wie im letzten Jahr. Schuld daran sind neben dem Wetter die starken Bienenverluste im letzten Winter.



PRESSESCHAU

GehaIte an trans-Fettsäuren in Süsswaren und Knabberartikeln deutlich reduziert

Für Sie gelesen im Sweets processing: Die trans-Fettsäuren (engl. trans fatty acids, TFA) entstehen zum einen auf natürlichem Weg im Pansen von Wiederkäuern und sind entsprechend im Fett der aus ihnen gewonnenen Lebensmittel wie Fleisch und Milch enthalten (ruminante TFA). Andererseits bilden sich trans-Fettsäuren bei der Teilhärtung pflanzlicher Öle (nichtruminante TFA) und können dann in handwerklich und industriell gefertigten Lebensmitteln enthalten sein, die mit teilgehärteten Fetten zubereitet wurden.

Die Aufnahme von trans- Fettsäuren überschreitet im Mittel nicht die Empfehlung Da die Lebensmittelindustrie bereits seit Jahren erfolgreich Massnahmen zur Reduzierung des TFAGehalts in Lebensmitteln ergriffen hat, liegt die Aufnahme von TFA in Deutschland inzwischen im Mittel unter 1% der Nahrungsenergie.

Dieser Wert wird von den Ernährungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz als gesundheitlich unbedenkliche Obergrenze für die Aufnahme angesehen. Eine hohe Zufuhr an TFA führt ebenso wie die gesättigter Fettsäuren zu Veränderungen im Fettstoffwechsel, wodurch sich das Risiko für Herz-Kreislauf- Erkrankungen erhöht. Angesichts der niedrigen Aufnahmemengen an TFA im Bevölkerungsdurchschnitt relativiert sich dieser Effekt jedoch in der praktischen Bedeutung.

Es gibt allerdings in Deutschland eine Bevölkerungsgruppe, die die Obergrenze überschreitet: Rund ein Drittel aller Männer im Alter zwischen 14 und 34 Jahren nimmt – im Wesentlichen durch den Verzehr teilgehärteter Fette – mehr als 1% der Nahrungsenergie in Form von TFA auf.

Aufgrund dieser in den Jahren 2005 bis 2006 erhobenen Daten sieht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Handlungsbedarf, die Gehalte an nicht-ruminanten TFA in Lebensmitteln weiter zu reduzieren.

In Deutschland setzt die Lebensmittelindustrie seit nahezu 20 Jahren freiwillig Massnahmen um, welche die TFA-Gehalte in Lebensmitteln immer weiter reduzieren. So werden z.B. teilgehärtete Fette zunehmend durch ungehärtete oder vollständig gehärtete Fette ausgetauscht. Denn nur bei der Teilhärtung können TFA entstehen. Auch wurden Härtungsbedingungen verbessert und Rezepturanpassungen vorgenommen. Vor allem bei Haushaltsmargarinen waren die Minimierungsmassnahmen erfolgreich.

Auch bei süssen Brotaufstrichen wie Nuss-Nougat-, Erdnuss- oder Milchschokokrem ist der TFAGehalt niedrig und liegt meist bei unter 2% des Gesamtfettgehalts. In industriell hergestellten Feinen Backwaren und Knabberartikeln wie etwa Kartoffelchips liegen die Gehalte an TFA in der Regel gleichfalls unter 2%, meist sogar unter 1% des Gesamtfettgehalts, wie aktuelle Untersuchungen des Kölner Lebensmittelchemischen Instituts (LCI) des BDSI zeigen.

Um den Minimierungsprozess in allen betroffenen Lebensmittelkategorien weiter fortzuführen und Möglichkeiten auszuloten, wie die TFA-Aufnahmemengen weiter verringert werden können, startete das BMELV in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen im Jahr 2010 eine gemeinsame Initiative.

Ein Ergebnis ist eine im Schulterschluss entwickelte Rahmen-Leitlinie mit vereinbarten Schritten zur fortschreitenden Minimierung von nicht-ruminanten TFA sowie zur Überprüfung der Umsetzung entsprechender Massnahmen.

Neben dieser Rahmen-Leitlinie wurden von den verschiedenen beteiligten Verbänden der Lebensmittelwirtschaft spezifische Produkt- Leitlinien für die relevanten Produktbereiche verabschiedet, so z.B. vom BDSI für die Produktbereiche Knabberartikel und Feine Backwaren.

Problematisch bleibt weiterhin, dass der TFA-Gehalt nach gegenwärtigen Kennzeichnungsvorschriften weder auf Rohwaren für Hersteller noch auf Lebensmitteln für Verbraucher freiwillig angegeben werden darf. Selbst Hinweise auf einen niedrigen TFA-Gehalt sind gemäss der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nicht gestattet. Hier sollte der Gesetzgeber entsprechende Voraussetzungen schaffen. (sweets processing, 6/2012)
(gb)


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