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11.12.2012
| Druckansicht | KURZNEWS 11. Dezember 2012
Swissness: Ständerat will 80% Rohstoffanteil /
Ständerat bleibt hart gegenüber Bauern /
Viele Fischbestände haben sich erholt /
Schlechtes Honigjahr /
GehaIte an Transfett deutlich reduziert
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Swissness: Ständerat will 80% Rohstoffanteil
11.12.2012 - (lid) – Der Ständerat will – anders als der Nationalrat - nicht zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln unterscheiden. Für alle Produkte soll das 80-Prozent-Kriterium gelten.
Lebensmittel sollen nur dann mit dem Schweizer Kreuz beworben werden dürfen, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Das hat Ständerat am 10. Dezember entschieden. Damit folgt die Kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates.
Der Nationalrat hatte hingegen im Frühling 2012 entschieden, zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten zu unterscheiden. Stark verarbeitete Lebensmittel – wie etwa Biscuits – sollen als schweizerisch gelten, wenn 60 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz kommen. Bei schwach verarbeiteten Produkten hat sicher der Nationalrat hingegen für einen 80-Prozent-Anteil ausgesprochen.
Auch Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR) plädierte an der gestrigen Sitzung für eine Unterscheidung von stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln. Sein Antrag wurde aber mit 29 zu 13 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln sei zu problematisch, befand die Mehrheit, berichtet die Nachrichtenagentur SDA.
Geht es nach dem Ständerat sollen bei der Berechnung des Rohstoffgewichts alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 49,9 Prozent beträgt, sollen nur zur Hälfte angerechnet werden müssen. Liegt der Selbstversorgungsgrad unter 20 Prozent, sollen die Rohstoffe von der Berechnung ausgenommen werden.
Rückruf: tiefgekühlte Pizza Buitoni La Toscana
(Nestlé Suisse S.A. 11.12.2012) - Am 11. Dezember ruft Nestlé Schweiz als
Vorsichtsmassnahme die folgenden drei Pizzasorten der Marke Buitoni
La Toscana in der Schweiz zurück:
- Buitoni - Prosciutto e Funghi
- Buitoni - Calabrese Salami
- Buitoni - Margherita Due Formaggi
Vom Rückruf betroffen sind diese Buitoni Pizzas mit einem
Ablaufdatum zwischen Juni 2013 und November 2013. Das Ablaufdatum ist
auf der Verpackung ersichtlich.
- Pizza La Toscana, Prosciutto e Funghi, 360g, (EAN 7613033150661)
- Pizza La Toscana, Calabrese Salami, 340g, (EAN 7613033150647)
- Pizza La Toscana, Margherita Due Formaggi, 350g, (EAN
7613033290787). Für alle Sorten ist das Ablaufdatum,wie folgt datiert:
06.2013 - 07.2013 - 08.2013 - 09.2013 -10.2013 - 11.2013
Nestlé Schweiz macht diesen Rückruf nachdem zwei Konsumenten in
Deutschland kleine Metallstücke in Pizzas, die auf derselben
Produktionslinie hergestellt werden, gefunden haben. Nestlé Schweiz
hat bis jetzt keine ähnlichen Rückmeldungen erhalten. Um jede
Gefährdung unserer Konsumenten zu vermeiden, hat sich Nestlé Schweiz
entschlossen, die drei Buitoni La Toscana Pizzasorten mit einem
Ablaufdatum von Juni bis November 2013 zurückzurufen. Die Ursache des
Rückrufs wurde zwischenzeitlich behoben. Gleiche Ware späteren Datums
ist einwandfrei.
Die anderen Pizza Sorten von Buitoni - Buitoni La Fina, Buitoni
Piccolinis, Buitoni Bella Napoli und Buitoni Panizza - sind von
diesem Rückruf nicht betroffen.
Die Sicherheit unserer Konsumenten und die Qualität unserer
Produkte hat für Nestlé oberste Priorität. Wir entschuldigen uns bei
allen Kunden und Konsumenten für die durch diesen freiwilligen
Rückruf verursachten Unannehmlichkeiten.
Nestlé wird am Dienstag, 11.12.2012 ab 9 Uhr, auf der
Internetseite www.nestle.ch informieren, wie die Konsumenten vorgehen
können, um entschädigt zu werden oder entsprechenden Produktersatz zu
erhalten.Bei weiteren Fragen kann auch der Consumer Services (Tel.
0800'860'030) kontaktiert werden.
Ständerat bleibt hart gegenüber Bauern
10.12.2012 - (lid) – Der Ständerat bleibt bei seiner Linie und will der Landwirtschaft kein zusätzliches Geld geben.
Die Erhöhung der Beiträge im Rahmen des Schoggigesetzes wurde mit 26 zu 13 Stimmen abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Hilfe für Winzer scheiterte mit 23 zu 18 und die Erhöhung der allgemeinen Direktzahlungen mit 26 zu 12 Stimmen. Insgesamt würden die zusätzlichen Gelder der Landwirtschaft 60 Millionen Franken bringen.
Der Ständerat hatte die Erhöhungen schon einmal abgelehnt, der Nationalrat hingegen zweimal angenommen. Der Voranschlag für das Budget 2013 muss noch in dieser Woche von den Räten zum Abschluss gebracht werden.
Hoher Frauenanteil in der Lebensmitteltechnologie
Am 7. Dezember 2012 erhielten an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil 48 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Lebensmitteltechnologie ihre Diplome. Dies bedeutet eine markante Steigerung gegenüber dem letzten Jahr mit 32 Diplomierten. Daran haben vor allem die diplomierten Frauen ihren Anteil. Sie sind dieses Jahr deutlich in der Überzahl. (Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW)
Studie: Spekulation nicht an teuren Lebensmitteln schuld
10.12.2012 - (lid) – Eine Studie des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung kommt zum Schluss, dass Finanzspekulationen nicht für die Verteuerung von Nahrungsmitteln verantwortlich sind.
Das Leibniz-Institut wertete 35 empirische Studien zum Thema aus, wie Agra-Europe schreibt. Die überwiegende Mehrheit der Arbeiten kommt zum Schluss, dass der Einfluss von Spekulationen auf die Preisvolatilität für Agrarrohstoffe nicht bestätigt werden kann. Thomas Glauben, Direktor des Instituts, geht davon aus, dass realwirtschaftliche Faktoren für die Preisentwicklungen 2007 und 2008 sowie 2010/11 und 2012 verantwortlich sind.
BVET verbietet Import von Schweinesperma
06.12.2012 - (lid) – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat aufgrund der Einschleppung der Seuche PRRS den Import von Schweinesperma per sofort verboten.
Das Importverbot gilt vorerst bis Ende Januar, wie der Schweizer Bauer auf seiner Website schreibt. Im Kanton Appenzell Innerhoden mussten gestern auf einem Betrieb mehr als 1‘200 Schweine geschlachtet werden, nachdem festgestellt worden war, dass sich innerhalb des Betriebs der PRRS-Virus verbreitet hatte. Insgesamt sind 27 Betriebe gesperrt.
Schinken: Original oder Fälschung?
Kochpökelwaren werden in der Gastronomie und von Dienstleistungsunternehmen zur Herstellung beliebter Gerichte verwendet. Häufig verbirgt sich hinter dem Namen „Schinken“ in verzehrsfertigen Speisen ein billigeres Ersatzprodukt. Im CVUA Stuttgart wurden in 2011 und 2012 insgesamt 72 Proben Kochpökelwaren histologisch untersucht. Bei 65 % dieser Proben handelte es sich nicht um „Schinken“, sondern um minderwertige Ersatzprodukte.
Vierundvierzig Proben von Kochpökelwaren (61%) waren unter einer irreführenden und zur Täuschung geeigneten Bezeichnung in den Verkehr gebracht worden. Vier weitere Proben wichen in ihrer Beschaffenheit ab − dieses war aber nicht kenntlich gemacht. In den meisten Fällen wurden Kochpökelwaren als „Schinken“ bezeichnet, obwohl sie der Verkehrsauffassung für Schinken gar nicht entsprachen.
Zwei Drittel (66,6 %) der untersuchten Kochpökelwaren verstiessen gegen die Vorschriften des 11 LFGB zum Schutz vor Täuschung − zwei Proben wiesen andere Kennzeichnungsmängel auf und bei zwei weiteren Proben konnte die Konformität nur mittels Kontrolle im Herstellerbetrieb festgestellt werden.
(Informationsdienst des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart vom 08.11.2012: www.ua-bw.de / behrs 5.12.2012)
Ebermast: Brühtechnik beeinflusst Ebergeruch nicht
Göttinger Wissenschaftler haben überprüft, ob unterschiedliche Brühtechniken während der Schlachtung den Geschlechtsgeruch von Ebern vermindern können. An zwei Schlachtbetrieben, die unterschiedliche Brühmethoden anwenden (vertikale Sprühwasser-Brühung bzw. horizontale Wassertank-Brühung), wurden Proben aus dem Rückenspeck genommen und auf Androstenon, Skatol und Indol untersucht. Bei beiden Brühverfahren konnte kein Unterschied in den Konzentrationen der Werte vor bzw. nach dem Brühen gemessen werden. Hingegen unterschieden sich die Skatol-Messwerte deutlich zwischen den beiden Schlachthöfen.
Die Untersucher erklären dieses mit einem längeren Transportweg - 6 h statt 2 h - bei den Tieren mit erhöhtem Skatol-Gehalt. Bei fast 30 % der Eberschlachtkörper lagen die Messwerte über 2.000 ng/g Androstenon und 150 ng/g Skatol und wären so unter Berücksichtigung aktueller Verbrauchertests vom Konsumenten zurückgewiesen worden. Die Wissenschaftler bestätigen damit andere Untersucher, die einen Stinker-Anteil in vergleichbarer Höhe dokumentierten. (behrs 6.12.2012 / Meat Science (Volume 91, Issue 4, August 2012)
Viele Fischbestände haben sich erholt
Vielen Fischbeständen im Nordostatlantik und der Nord- und Ostsee geht es deutlich besser als noch vor zehn Jahren. Zu diesem Resultat kommen Fischereiwissenschaftler, unter ihnen Dr. Christoph Stransky und Dr. Ralf Döring vom Thünen-Institut für Seefischerei, die die Entwicklung der wichtigsten 41 Fischbestände im Nordostatlantik und der Nord- und Ostsee analysiert haben. Ihre Ergebnisse haben sie jetzt in der Fachzeitschrift „Marine Policy“ veröffentlicht.
Inzwischen werden 44 Prozent der untersuchten Bestände auf dem Niveau des maximalen Dauerertrags und damit nachhaltig bewirtschaftet, während dies im Jahr 2001 nur für 12 Prozent der Bestände der Fall war. Besonders erholt haben sich zum Beispiel Dorsch in der östlichen Ostsee und Scholle in der Nordsee. Auch viele der übrigen Bestände zeigen teils deutliche Tendenzen nach oben. Darüber hinaus verbesserten sich einige ökonomische Kennzahlen der Fischereiflotten insbesondere ab 2009.
Auch wenn in der Öffentlichkeit immer wieder von einem Scheitern der europäischen Fischereipolitik die Rede ist, zeigt die jetzt veröffentlichte Analyse, dass zumindest für die EU-Gewässer und angrenzende Gebiete ein erfreulicher Trend zu erkennen ist. Nach Meinung der Experten aus dem Thünen-Institut seien hierfür unter anderem die langfristigen Managementpläne der EU verantwortlich, die auf den langjährigen Bestandsuntersuchungen der Fischereiforschung basieren.
„Die Managementpläne enthalten klare Zielvorgaben für eine Erholung der jeweiligen Bestände. Und das Entscheidende – sie wurden von den Fischereiministern auch konsequent umgesetzt“, so Stransky. Die Daten machen darüber hinaus deutlich, dass eine verantwortungsvolle Nutzung der Meeresressourcen sich auch langfristig für die Fischerei positiv auswirkt. Die langsame Verbesserung der ökonomischen Kennzahlen, die 2009 für einige Parameter zu beobachten war, setzte sich in den kommenden Jahren verstärkt fort. (5.12.2012 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei)
Wegen Alpkäse: McDonald’s ändert Werbespots
05.12.2012 - (lid) – McDonald’s muss seine Werbung zum Simmental Prime Burger ändern. Grund ist die fälschliche Verwendung Verwendung des Wortes Alpkäse.
In den TV-Spots wird damit geworben, dass der Simmental Prime Alpkäse enthalte. Laut der Berg- und Alpverordnung ist diese Bezeichnung nur zulässig, wenn der Käse in einem Sömmerungsgebiet hergestellt wird. McDonald’s verwendet aber für den Burger Swiss Alp-Käsescheiben von Emmi, die nicht auf einer Alp hergestellt werden und somit nicht als Alpkäse bezeichnet werden dürfen.
„Wir haben versucht in der Werbung die Produktbezeichnung zu verkürzen und dabei ist uns ein Fehler unterlaufen“, so McDonald’s-Mediensprecherin Aglaë Strachwitz gegenüber dem LID. Die Bezeichnung im Internet werde umgehend angepasst und der TV-Spot überarbeitet. „Die neue Version wird so schnell wie möglich den TV-Stationen gesendet, die Ersetzung des Spots wird aber etwas Zeit in Anspruch nehmen“, so Strachwitz. McDonald’s entschuldige sich für die unzulässige Verkürzung der Produktbezeichnung.
Schlechtes Honigjahr
03.12.2012 - (lid) – 2012 war für die Schweizer Imker ein schlechtes Jahr. Der Honigertrag war so tief wie nie zuvor seit der systematischen Erfassung der Erntemengen.
Der durchschnittliche Ertrag pro Wirtschaftsvolk betrug 14 Kilo Honig, wie die jährliche Umfrage des Vereins deutschschweizerischer und rätoromanischer Bienenfreunde (VDRB) ergab. Das ist das tiefste Ergebnis seit dem Beginn der systematischen Mengenerfassung im Jahr 2008. Letztes Jahr betrug die Durchschnittsernte gar 29,1 Kilo.
Schuld an der tiefen Honigmenge pro Volk ist das generell schlechte Wetter, das sowohl den Frühlings- als auch den Sommerhonig betraf, so der VDRB in der „Schweizerischen Bienen-Zeitung“. Auch die Waldhonigernte fiel schwach aus und vermochte den schlechten Blütenhonigertrag nicht zu kompensieren.
Die Gesamtmenge an Honig wurde vom VDRB nicht erhoben, sie wird jedoch auf rund 2‘500 Tonnen geschätzt, nicht mal halb so viel wie im letzten Jahr. Schuld daran sind neben dem Wetter die starken Bienenverluste im letzten Winter.
PRESSESCHAU
GehaIte an trans-Fettsäuren in Süsswaren und Knabberartikeln
deutlich reduziert
Für Sie gelesen im Sweets processing: Die trans-Fettsäuren (engl. trans
fatty acids, TFA) entstehen zum
einen auf natürlichem Weg im Pansen
von Wiederkäuern und sind
entsprechend im Fett der aus ihnen
gewonnenen Lebensmittel wie
Fleisch und Milch enthalten (ruminante
TFA). Andererseits bilden
sich trans-Fettsäuren bei der Teilhärtung
pflanzlicher Öle (nichtruminante
TFA) und können dann
in handwerklich und industriell gefertigten
Lebensmitteln enthalten
sein, die mit teilgehärteten Fetten
zubereitet wurden.
Die Aufnahme von trans-
Fettsäuren überschreitet im
Mittel nicht die Empfehlung
Da die Lebensmittelindustrie bereits
seit Jahren erfolgreich Massnahmen
zur Reduzierung des TFAGehalts
in Lebensmitteln ergriffen
hat, liegt die Aufnahme von TFA in
Deutschland inzwischen im Mittel
unter 1% der Nahrungsenergie.
Dieser Wert wird von den Ernährungsgesellschaften
in Deutschland,
Österreich und der Schweiz
als gesundheitlich unbedenkliche
Obergrenze für die Aufnahme angesehen.
Eine hohe Zufuhr an TFA
führt ebenso wie die gesättigter
Fettsäuren zu Veränderungen im
Fettstoffwechsel, wodurch sich
das Risiko für Herz-Kreislauf-
Erkrankungen erhöht. Angesichts
der niedrigen Aufnahmemengen an
TFA im Bevölkerungsdurchschnitt
relativiert sich dieser Effekt jedoch
in der praktischen Bedeutung.
Es gibt allerdings in Deutschland
eine Bevölkerungsgruppe, die die
Obergrenze überschreitet: Rund
ein Drittel aller Männer im Alter
zwischen 14 und 34 Jahren nimmt
– im Wesentlichen durch den Verzehr
teilgehärteter Fette – mehr
als 1% der Nahrungsenergie in
Form von TFA auf.
Aufgrund dieser
in den Jahren 2005 bis 2006
erhobenen Daten sieht das Bundesministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) Handlungsbedarf,
die Gehalte an nicht-ruminanten
TFA in Lebensmitteln weiter zu
reduzieren.
In Deutschland setzt die Lebensmittelindustrie
seit nahezu 20
Jahren freiwillig Massnahmen um,
welche die TFA-Gehalte in Lebensmitteln
immer weiter reduzieren.
So werden z.B. teilgehärtete
Fette zunehmend durch
ungehärtete oder vollständig gehärtete
Fette ausgetauscht. Denn
nur bei der Teilhärtung können
TFA entstehen. Auch wurden
Härtungsbedingungen verbessert
und Rezepturanpassungen vorgenommen.
Vor allem bei Haushaltsmargarinen
waren die Minimierungsmassnahmen
erfolgreich.
Auch bei süssen Brotaufstrichen
wie Nuss-Nougat-, Erdnuss- oder
Milchschokokrem ist der TFAGehalt
niedrig und liegt meist bei
unter 2% des Gesamtfettgehalts.
In industriell hergestellten Feinen
Backwaren und Knabberartikeln
wie etwa Kartoffelchips liegen
die Gehalte an TFA in der Regel
gleichfalls unter 2%, meist sogar
unter 1% des Gesamtfettgehalts,
wie aktuelle Untersuchungen des
Kölner Lebensmittelchemischen
Instituts (LCI) des BDSI zeigen.
Um den Minimierungsprozess in allen betroffenen Lebensmittelkategorien
weiter fortzuführen
und Möglichkeiten auszuloten, wie
die TFA-Aufnahmemengen weiter
verringert werden können,
startete das BMELV in Zusammenarbeit
mit der Lebensmittelwirtschaft
und wissenschaftlichen
Einrichtungen im Jahr 2010 eine
gemeinsame Initiative.
Ein Ergebnis
ist eine im Schulterschluss
entwickelte Rahmen-Leitlinie mit
vereinbarten Schritten zur fortschreitenden
Minimierung von
nicht-ruminanten TFA sowie zur
Überprüfung der Umsetzung entsprechender
Massnahmen.
Neben dieser Rahmen-Leitlinie
wurden von den verschiedenen
beteiligten Verbänden der Lebensmittelwirtschaft
spezifische Produkt-
Leitlinien für die relevanten
Produktbereiche verabschiedet, so
z.B. vom BDSI für die Produktbereiche
Knabberartikel und Feine
Backwaren.
Problematisch bleibt weiterhin,
dass der TFA-Gehalt nach gegenwärtigen
Kennzeichnungsvorschriften
weder auf Rohwaren für
Hersteller noch auf Lebensmitteln
für Verbraucher freiwillig angegeben
werden darf. Selbst Hinweise
auf einen niedrigen TFA-Gehalt
sind gemäss der Verordnung (EG)
1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene
Angaben nicht
gestattet. Hier sollte der Gesetzgeber
entsprechende Voraussetzungen
schaffen.
(sweets processing, 6/2012)
(gb)
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