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Nachrichten

12.12.2012

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CafetierSuisse kritisiert Patentgebühren

Zehn Kantone kassieren via Patentgebühren quasi eine Gastro-Gewerbesteuer. Nach Meinung von Cafetier Suisse wird das Gastgewerbe ohne sachliche Begründung mehr oder weniger abgezockt.



CafetierSuisse vertritt die Meinung, dass entweder die Patentgebühren abgeschafft werden müssen oder das Gastgewerbe an der Mittelverwendung viel direkter zu beteiligen ist. Bild: An der Pressdekonferenz von CafetierSuisse am 10.12.2012


Gemäss einer Erhebung von CafetierSuisse verlangen immer noch 15 Kantone eine Gewerbesteuer vom Gastgewerbe (Patentgebühr). In Art. 31 Abs. 2 aBV vom 29. Mai 1874 wurde den Kantonen das Recht eingeräumt, mittels entsprechenden Bestimmungen die Ausübung von Handel und Gewerbe zu besteuern. In der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde dieser Artikel ersatzlos gestrichen.

Das Bundesgericht hielt u.a. in BGE 128 I 102 fest, dass die Erhebung von Patentabgaben für das Gastgewerbe nicht allein dadurch ausgeschlossen wird, dass sich die neue Bundesverfassung nicht mehr explizit für die Zulässigkeit kantonaler Gewerbesteuern ausspricht. Dennoch hinterfragt CafetierSuisse diese Gewerbesteuer, die praktisch nur noch auf das Gastgewerbe angewandt wird.

Die Maximalbeträge betreffen in den meisten Fällen Dancings und Cabarets. Nebst oben aufgeführten Beträgen werden Abgaben für Überzeitbewilligungen und Einzelanlässe verlangt. Die Kantone AG, AR, BE, BS, GL, OW, SG, SZ, VD und ZG verzichten auf eine Abgabe. In allen Kantonen ist jedoch gemäss eidgenössischem Alkoholgesetz eine Alkoholabgabe geschuldet, die aber von Kanton zu Kanton ziemlich unterschiedlich ist.

Durchschnittlich beträgt die Alkoholabgabe ca. Fr. 2‘000.00 pro Jahr, sie kann aber bis Fr. 10‘000.00 ausmachen. Gemäss den verschiedenen kantonalen Gastgewerbegesetzen und -Verordnungen werden die nebst der Alkoholabgabe erhobenen zusätzlichen Abgaben wie folgt verwendet:

Zugunsten Staatskasse oder keine Zweckbindung: 10 Kantone
für Weiterbildung: 5 Kantone
für Tourismusförderung: 7 Kantone
zugunsten Standortgemeinden: 5 Kantone

10 Kantone kassieren via Patentgebühren nach wie vor eine eigentliche Gewerbesteuer bei den gastgewerblichen Betrieben. Nach Meinung von Cafetier Suisse wird das Gastgewerbe ohne wirkliche sachliche Begründung mehr oder weniger abgezockt. Die Regelung in den Kantonen TI und VD könnte eine Begründung liefern, nämlich die „Eigenfinanzierung“ des Gastgewerbes für den Kontrollaufwand im Bereich Lebensmittel-Hygiene. Aber auch diese Erklärung ist zu hinterfragen.

Hingegen begrüsst CafetierSuisse die zweckgebundene Weiterleitung dieser Patent-gebühren für die berufliche Weiterbildung. Wobei auch hier die Frage zu stellen ist, warum anscheinend nur im Gastgewerbe ein Bedarf auf Weiterbildung besteht.

Auch die Tourismusförderung macht Sinn, profitiert doch das Gastgewerbe eindeutig vom Tourismus. Jedoch ist hier zu hinterfragen, warum nur das Gastgewerbe zahlen soll. CafetierSuisse vertritt die Meinung, dass entweder die Patentgebühren abgeschafft werden müssen oder das Gastgewerbe an der Mittelverwendung viel direkter zu beteiligen ist.

Gemäss einer leider nicht sehr aktuellen und bislang einmalig durchgeführten Studie des Forschungsinstituts für Freizeit und Tourismus (1995) profitieren folgende Dienstleister von der touristischen Gesamtnachfrage (Wertschöpfung):

21.66 % Reiseunternehmen, Tankstellen
25.00 % Detailhandel
36.66 % Hotel- und Gastronomiebetriebe
16.68 % Diverse (Kinos, Theater, Museen, Privatschulen, Banken, Autovermieter etc.)

Die Beteiligung der Standortgemeinden an den Gebühren ist nachvollziehbar, da die Gemeinden für die notwendige Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom und Beleuchtung) zuständig sind. Zudem können Gemeinden die Abgaben viel zielgerechter in touristische Aktivitäten einsetzen, was wiederum ihren Steuerzahlern zu Gute kommt. (Text: Johanna Bartholdi, Präsidentin CafetierSuisse) (gb)


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