Gegen die Mehrheit der Wirtschaftskommission hat sich der Ständerat gegen eine Abstufung von Versorgungssicherheits-Beiträgen nach Tierzahl ausgesprochen.
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"Die tierbezogenen Direktzahlungen führen dazu, dass deutlich mehr Tiere gehalten werden, als dies ohne diese Zahlungen der Fall wäre“, kritisierte Kathrin Bertschy (GLP, BE). Eine intensive Landwirtschaft werde dadurch gefördert, die Folge seien Überproduktion, Futtermittelimporte im grossen Stil und massive Umweltbelastungen. Maya Graf (Grüne, BL) gab zu bedenken, dass Tierbeiträge vor allem den Bauern im Tal zugute kommen. Der Vorschlag des Bundesrates, gehe deshalb in die richtige Richtung.
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Der Ständerat hat sich entgegen der vorberatenden Kommission entschieden und den Vorschlag abgelehnt, eine Beitragsabstufung zwischen einem minimalen und maximalen Tierbesatz einzuführen. Der Minderheitsantrag um Martin Schmid, Anita Fetz und Roberto Zanetti setzte sich mit 21 zu 17 Stimmen durch. Gegenüber einer weiteren Minderheit um Isidor Baumann setzte er sich mit 26 zu 15 Stimmen durch. Damit folgt der Ständerat dem Bundes- und Nationalrat.
Der Ständerat stimmte in der Debatte zur Agrarpolitik 2014-17 (AP17) den Landschaftsqualitätsbeiträgen mit 30 zu 9 Stimmen zu und folgte damit dem Nationalrat. Ständerat Roland Eberle hatte in einem Minderheitsantrag die Streichung der Beiträge verlangt.
Insbesondere der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten waren von den Gegnern kritisiert worden. Bundesrat Johann Schneider-Ammann betonte hingegen, man sei bemüht, die administrativen Kosten so tief wie möglich zu halten und den einzelnen Regionen so viele Kompetenzen wie möglich zu überlassen.
Verkäsungszulage im Gesetz
Ebenfalls dem Nationalrat gefolgt ist der Ständerat bei der Verkäsungs- und Siloverzichtszulage. Die Höhe von 15 Rappen Verkäsungs- und 3 Rappen Siloverzichtszulage pro Kilo soll im Gesetz verankert werden. Bundesrat Schneider-Ammann hatte sich dafür ausgesprochen, dass ein Minderheitsantrag von Pankraz Freitag und Karin Keller-Sutter angenommen wird, der die Höhe mit einer zeitlichen Beschränkung bis 2017 im Gesetz festlegen wollte.
Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat bei Milchverträgen keine Mindestdauer und weitere detaillierte Regelungen im Gesetz festlegen. Kommissions-Präsident Konrad Graber warnte davor, dass die Milchbranche so alle Verantwortung dem Staat überlassen würde und keine Möglichkeit mehr hätte, die Zukunft selbst zu bestimmen. Peter Föhn hingegen argumentierte, dass Verträge mit Mindestdauer dem Milchlieferanten eine gewisse Sicherheit bieten würden.
Der Mehrheitsantrag wurde mit 29 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Damit soll die Ausarbeitung der Standardverträge der Branchenorganisation Milch überlassen. Sollte sich diese nicht einigen können, so könnte der Bundesrat Vorschriften erlassen.
Bei der Frage nach Direktzahlungen für Bauland ging der Ständerat auf einen Kompromissvorschlag der Wirtschaftskommission ein. Für Bauland, das nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung ausgeschieden wird, sollen keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet werden. Der Nationalrat hatte keine Einschränkungen für Zahlungen in Bauzonen einführen wollen, der Bundesrat hingegen sämtliche Flächen in Bauzonen von Direktzahlungen ausschliessen wollen.
Kein Hornfranken
Für behornte Tiere wird es kein Geld geben. Mit 19 zu 16 Stimmen wurde ein Minderheitsantrag von Roland Eberle und Peter Bieri unterstützt, der sich gegen Direktzahlungen für behornte Tiere aussprach. Es sei schon eine Rassendiskriminierung, wenn Angus oder Galloway, die natürlich hornlos sind, keinen Anspruch auf die Gelder hätten, so Bieri. Auch das Argument von Roberto Zanetti, dass hornlose Kühe wie schlecht geklonte Hunde aussähen, vermochte die Ratsmitglieder nicht zu überzeugen. (LID 12.12.2012)
(gb)
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