Während der Wildsaison erhob das kantonale Labor Zürich 23 Proben von Wild- und Wildgeflügel und beanstandete sechs davon wegen Blei(schrot)-Verunreinigung.
Das kantonale Labor Zürich untersuchte 23 Proben von Wild- und Wildgeflügel auf Schwermetalle, Radioaktivität und Tierart. Insgesamt sechs Proben (26%) mussten wegen einer Verunreinigung mit Bleischrot und Blei beanstandet werden. Eine Rothuhn- und zwei Fasanproben enthielten bis zu vier ganze Schrotkörner (das Rothuhn ist ein Verwandter des Rebhuhns).
Beim Konsum besteht die Gefahr, auf ein Schrotkorn zu beissen und einen Zahnschaden zu erleiden. Allerdings: Gemäss neuestem Urteil des Versicherungsgerichts sind Unfallversicherungen dabei nicht zu Entschädigung verpflichtet, da «man beim Verzehr von Wild erwarten müsse, dass sich im Fleisch Rückstände des Projektils befinden könnten».
Versicherungsrecht und Lebensmittelgesetzgebung divergieren in diesem Fall, denn gemäss der Lebensmittelverordnung dürfen Lebensmittel nicht verunreinigt sein.
Eine Fasan- und zwei Hasenproben wiesen stark erhöhte Bleigehalte von mehr als 2 mg/kg auf. Ein gesetzlicher Höchstwert für Blei in Wild fehlt zwar, aber derart stark belastete Proben gelten aber als verunreinigt. Hohe Bleigehalte werden durch kleinste Splitter und Abrieb verursacht, den Bleischrot im Weichgewebe hinterlassen kann. (Medienmitteilung KL ZH)
(gb)
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