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Nachrichten

7.5.2013

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KURZNEWS 7. Mai 2013

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sollen geschützt werden / Ständerat will keine strengere Deklarationspflicht / 3D-gedruckte Nahrung auf dem Vormarsch / Wissenschaftler entwickeln exakten Pferdefleischtest


Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sollen geschützt werden

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sollen künftig eine geschützte Ursprungsbezeichnung sein. Das BLW hat heute das Gesuch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuger Kirsch und Rigi Kirsch verdanken ihren Namen und guten Ruf der Region Zug, in welcher der Kirschenanbau seit über 500 Jahren verankert ist. Für die beiden Produkte werden die regionalen kleinfruchtigen Sorten verwendet, die eine typische Mandelnote aufweisen.

Die Kirschen werden seit über 150 Jahren von bäuerlichen und gewerblichen Brennereien verarbeitet. Die kleinfruchtigen Kirschen und die idealen geographischen und klimatischen Bedingungen der Region Zug-Rigi verleihen dem Zuger Kirsch und dem Rigi Kirsch das ausgeprägte und besonders intensive Aroma.

Mit den geschützten Bezeichnungen können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnungen Zuger Kirsch und Rigi Kirsch in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des entsprechenden Pflichtenheftes halten. In Zukunft dürfen nur noch Kirschen aus dem Kanton Zug und umliegenden Gemeinden verwendet werden.

Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 28 Eintragungen: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 9 geschützte geografische Angaben (GGA). Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone sowie Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben. Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch eingesehen werden (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen). (BLW 7. Mai 2013)



Schweizer Jungfleischfachleute sind europäische Spitze

Nach ungezählten Podestplatzierungen in den vergangenen Jahren hat das Schweizer Team auch an der diesjährigen Europameisterschaft der Jungmetzger mit einer starken Leistung aufgewartet. Der aus dem sankgallischen Egnach stammende Lukas Wattinger (21) erkämpfte sich in der Einzelwertung die Silbermedaille und wurde damit Vize-Europameister 2013. Sein Bündner Teamkollege Luca Rada (22) aus Poschiavo erzielte den ausgezeichneten fünften Rang in der Einzelwertung.

Auch in der Teamwertung zeigte das zweiköpfige Schweizer Team eine Spitzenleistung und errang die Silber Medaille. Gewonnen wurde der diesjährige Wettbewerb vom Niederländer Jereon Kroon. Das jährlich stattfindende Kräftemessen der europäischen Nachwuchsfleischfachleute fand dieses Jahr in Frankfurt am Main statt.

Mit Lukas Wattinger und Luca Rada schickte die Schweiz zwei ihrer besten Nachwuchskräfte, den Sieger und den Zweitplatzierten der Schweizer Meisterschaft 2011 ins Rennen. Luca Rada errang 2011 zudem den Titel eines Schweizermeisters im Ausbeinen. Die beiden Jungmetzger erfüllten die in sie gesetzten grossen Erwartungen mit Bravour. An zwei Wettkampftagen mussten die aus sechs Länder stammenden Wettkämpfer, die alle ihre Berufslehre in den letzten Jahren abgeschlossen hatten, ihr Können in insgesamt sechs Disziplinen unter Beweis stellen: Terrinen/Pasteten/Galantinen, gefüllter Braten, Ausbeinen und Zerlegen einer Rinderkeule, Barbecuespezialitäten, küchenfertige Erzeugnisse und ein Hauptgericht mit Fleisch.

Die Arbeiten wurden von einer neunköpfigen internationalen Fachjury bewertet. Mitglied dieses kritischen Gremiums war auch Felix Kesselring, Fachlehrer am Schweizer Ausbildungszentrum der Fleischwirtschaft ABZ in Spiez. Als Teamcoach amtete Silvan Stöckli, auch er Fachlehrer am ABZ in Spiez. (SFF 7.5.2013)



Ständerat will keine strengere Deklarationspflicht

(Parlament 4.5.2013) - Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) ist gegen eine strengere Deklarationspflicht für Lebensmittel. Nach ihrem Willen sollen Hersteller nicht auf sämtlichen vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Regeln zu verschärfen. Die Ständeratskommission hält jedoch nichts davon. Nach ihrem Willen soll die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Dies beschloss die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Auch Gesundheitsminister Alain Berset hatte die nationalrätliche Version nicht begeistert. Er warnte, damit müsste künftig deklariert werden, woher die Weinbeeren im Müesli kämen. Auch in anderen Punkten folgte die Ständeratskommission bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes nicht dem Nationalrat. Dessen Vorschläge seien zu detailliert und kompliziert, schreibt die SGK. Sie beantragt ihrem Rat, bei den Deklarationsregeln dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

Der Nationalrat hatte im Gegenzug zur Verschärfung bei den Rohstoffen die Bestimmungen zum Produktionsland gelockert. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Glacé sollte der Bundesrat Ausnahmen festlegen können. Die Hersteller könnten damit auf die Angabe des Produktionslandes verzichten. Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte - zum Beispiel bei Bündnerfleisch aus der Schweiz mit Fleisch aus Argentinien.



Bell-Gruppenleitung in neuer Zusammensetzung

Christian Schröder verstärkt per 01.06.2013 die Gruppenleitung der Bell AG. Er ist seit 2012 Leiter der Division Bell Deutschland. Martin Gysin, Leiter der Division Finanzen/Services, übernimmt neu zusätzlich die Leitung der Division Bell Frankreich. Per 01.06.2013 setzt sich die Bell-Gruppenleitung zusammen aus Lorenz Wyss (Vorsitz der Gruppenleitung, Leiter Divisionen Bell Schweiz und Bell Osteuropa/Benelux), Martin Gysin (Leiter Divisionen Bell Finanzen/Services und Bell Frankreich) sowie Christian Schröder (Leiter Division Bell Deutschland). Mit dieser neuen Zusammensetzung passt Bell die Gruppenleitung an die internationale Ausrichtung der Gruppe an. (Bell 2.5.2013)



Identitas blickt auf turbulentes Jahr zurück

2.05.2013 - (lid) – Neue Software, komplette Erneuerung der Tierverkehrsdatenbank und Umstellung auf das Agate-Portal: Die Identitas AG blickte an ihrer heutigen Delegiertenversammlung auf ein ereignisreiches 2012 zurück.

2012 sei das Jahr der Erneuerungen und auch das Jahr einiger Turbulenzen gewesen, erklärte Markus Zemp, Verwaltungsratspräsident der Identitas AG, an der heutigen Delegiertenversammlung. Die komplette Erneuerung der Hard– und Software und die Integration der Datenbanken in das Portal Agate des Bundes sei ein Projekt gewesen, das an Komplexität wohl nicht mehr zu überbieten sei.

Der Start der neuen Applikation im neuen Portal habe bei vielen meldepflichtigen Tier-haltern zu grossen Unsicherheiten und Verärgerungen geführt: „Vieles war neu, unge-wohnt und einiges lief am Anfang nicht gut, entsprechend war der Help Desk trotz Ausbau und verlängerten Betriebszeiten zeitweise am oder sogar über dem Limit“, sagte Zemp gemäss Medienmitteilung. Unterdessen sei der Alltag wieder eingekehrt und die Tierverkehrsdatenbank funktioniere gut.



Speisen hygienisch zubereiten in Grossküchen

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung BfR und der Landwirtschafts-Infodienst aid veröffentlichen ein Merkblatt zu Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie in acht Sprachen. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 100.000 Erkrankungen gemeldet, die durch Mikroorganismen in Lebensmitteln verursacht werden, die Dunkelziffer liegt vermutlich noch höher.

Um Erkrankungen durch Mikroorganismen in Lebensmitteln zu vermeiden, müssen bei der Lagerung und Zubereitung von Speisen unbedingt Hygieneregeln eingehalten werden. Das gilt in besonderem Mass für die Küchenpraxis in der Gemeinschaftsgastronomie. Zusammen mit dem aid infodienst hat das BfR Hygieneregeln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grossküchen zusammengefasst und als Merkblatt in acht Sprachen veröffentlicht.

Essen soll schmecken - und nicht krank machen. Darauf möchten sich Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen können, wenn sie beispielsweise in Kantinen oder Mensen eine Mahlzeit bestellen oder in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Schulen verpflegt werden. Voraussetzung dafür ist der sorgfältige und hygienische Umgang des Küchenpersonals mit den Lebensmitteln. Um eine Verunreinigung von Lebensmitteln mit krankmachenden Mikroorganismen zu vermeiden, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl die Anforderungen an die Personalhygiene als auch an die Lebensmittel- und Küchenhygiene kennen und umsetzen.

Ziel ist es zum einen eine Übertragung von Krankheitserregern vom Mensch auf das Lebensmittel zu verhindern. Dazu gehören Massnahmen wie das regelmässige und sorgfältige Händewaschen oder die strikte Trennung von Privat- und Arbeitskleidung. Ausserdem dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Küche nicht betreten, wenn sie an Krankheiten leiden, die über Lebensmittel übertragen werden können.

Zum anderen müssen Massnahmen getroffen werden, die die Vermehrung von Keimen in Lebensmitteln und deren Übertragung von einem Lebensmittel auf andere unterbinden. Dazu zählen beispielsweise das richtige Kühlen und Heisshalten der Lebensmittel sowie die getrennte Aufbewahrung von rohen und gegarten Lebensmitteln. Zudem führt ein ausreichendes Erhitzen der Speisen vor dem Verzehr dazu, dass die meisten Mikroorganismen abgetötet werden.

Weitere Informationen haben das BfR und der aid infodienst in dem Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ veröffentlicht. Das Merkblatt liegt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und Chinesisch vor und kann kostenfrei von den Internetseiten des BfR und des aid infodienstes heruntergeladen werden. Die deutsche Version kann ausserdem in gedruckter Ausgabe über das BfR bestellt werden: http://www.bfr.bund.de/de/publikationen.html www.aid.de/gemeinschaftsverpflegung/hygiene_praxis.php (BfR 30.4.2013)



3D-gedruckte Nahrung auf dem Vormarsch

Der 3D-Druck hat sich von der Medizin zur Mode, bis hin zur Lebensmittel-Industrie entwickelt. Technologie-Experte Jeffrey Lipton von Seraph Robotics http://seraphrobotics.com meint, dass datenbasiertes Essen in den nächsten Jahren einen grossen Teil unserer Ernährung ausmachen wird. Zusammen mit Cloud Computing und digitalisierten persönlichen Informationen soll der 3D-Druck künftig kundenindividuelle Massenproduktionen ermöglichen und Essenserzeugnisse mit der optimalen Menge an Inhaltsstoffen wie Zucker und Fett ausstatten.

Die gewünschten Lebensmittel können künftig vor den Augen der Kunden ausgedruckt und zusätzlich Restaurants mit sämtlichen Informationen ihrer Besucher ausgestattet werden, wie beispielsweise ihre Gesundenakte, Essensgewohnheiten oder Trainingspläne. Mithilfe dieser Daten wird in der Folge eine adäquate Mahlzeit zusammengestellt.

Fraglich ist, wann der 3D-Koch auch für Otto Normalverbraucher leistbar sein wird. "Es klingt zwar noch weit entfernt, aber diese Technologie wird in einigen Jahren Einzug auch in die Haushalte halten. Es gibt bereits auch 3D-Druck in Schokolade", sagt Petra Wallasch, Geschäftsführerin von Realityservice http://reality-service.com , im pressetext-Gespräch.

Die Anfänge des Nahrungs-Drucks sieht die Expertin in der Gastronomie. "Vor allem für dekorative Drappierungen oder für Pralinen kann der 3D-Druck eingesetzt werden", ergänzt sie. Die Qualität der essbaren Kunstwerke sei zudem perfekt, solange die Festigkeit des Materials gewährleistet ist, da sie auf vorgefertigten 3D-Daten aufbauen.

Ob der 3D-Druck menschliches Personal wie Ernährungsberater oder Bäcker zunehmend ersetzt, kann Wallasch nicht bestätigen. "Die Technologie wird zusätzlich zum Handwerk eingesetzt, um kreativer, vereinfachter und vor allem personalisierter herzustellen", betont sie. Demnach sei es 3Dbeispielsweise bald möglich, jedes Brötchen mit dem Namen des Kunden zu belegen, wie sie abschliessend anmerkt. (Seraph Robotics http://seraphrobotics.com 30.4.2013)



Deutsche Wissenschaftler entwickeln exakten Pferdefleischtest

Wissenschaftler der Universität Göttingen haben einen Test entwickelt, mit dem erstmals der Anteil von Pferdefleisch in Lebensmittelproben genau bestimmt werden kann. Bisher war es lediglich möglich, die grundsätzliche Verunreinigung einer Probe durch Pferdefleisch festzustellen, ohne Hinweis auf die exakte Menge.

Die Forscher am Tierärztlichen Institut der Universität Göttingen haben nun eine hoch präzise Methode entwickelt, mit der sich die Menge von Pferdefleisch bei einer Beimischung von nur 0,1 Promille mit hoher Genauigkeit bestimmen lässt. Eine derart genaue Analyse ist notwendig, um tatsächlich beigefügtes Pferdefleisch von Spuren, die nicht relevant sind und beispielsweise während der Verarbeitung eingebracht wurden, zu unterscheiden.

Die Göttinger Wissenschaftler nutzen bei der Bestimmung einen BioRad QX100 – ein Gerät, von dem in ganz Deutschland zurzeit weniger als zehn betrieben werden. Mithilfe einer neuen molekularbiologischen Technik wird die Lebensmittelprobe in etwa 20.000 mikroskopisch kleine Tröpfchen zerteilt. Jedes dieser Tröpfchen wird parallel auf Spuren von Pferde-DNA untersucht – die grosse Zahl der einzelnen Reaktionen ermöglicht ein äusserst präzises Ergebnis. Der Test wird am Zentrum für Molekulare Diagnostik der Universität Göttingen durchgeführt und steht allen Interessierten zur Verfügung. (Georg-August-Universität Göttingen 30.4.2013) Weitere Informationen: Tierärztlichen Instituts unter http://www.tieraerztliches-institut.uni-goettingen.de



Urkantone kontrollierten Schweine-Kastrationen

30.04.2013 - (lid) – Das Laboratorium der Urkantone hat im letzten Jahr 22 Betriebe kontrolliert, die selbst Ferkel kastrieren dürfen. Dabei wurden Mängel festgestellt. In der Schweiz ist es Tierhaltern, die entsprechende Kurse belegt haben, erlaubt, gewisse zootechnische Eingriffe selbst vorzunehmen.

Das Laboratorium der Urkantone hat im vergangenen Jahr 22 von 30 Betrieben kontrolliert, die eine Erlaubnis zur Kastration von Ferkeln haben. Dabei wurden bei zwei Betrieben schwerwiegende Mängel festgestellt, wie der aktuelle Jahresbericht zeigt. Zudem wurden auf vielen Betrieben kleinere Mängel registriert. Laut Laboratorium zeigen die Ergebnisse, dass die Stichproben nötig sind. Die Kontrollen seien jedoch häufig auf deutliche Ablehnung gestossen.

Insgesamt wurden 2012 fünf Betriebe wegen Missachtung der Schmerzausschaltungspflicht bei selbst vorgenommenen Eingriffen angezeigt. Ebenfalls noch nicht alles zum Besten steht bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln. Sowohl bei Tierärzten als auch bei Tierhaltern mussten die Bewirtschaftung und der Verbrauch von Arzneimitteln beanstandet werden. Allerdings zeige sich, dass Tierärzte das Ziel, den prophylaktischen Antibiotikaeinsatz beim Einstallen zu vermindern, ernst nehmen, so das Laboratorium. Die Anzahl zu diesem Zweck ausgestellter Rezepte ging um knapp 38 Prozent zurück.
(gb)


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