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Nachrichten

23.07.2013

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KURZNEWS 23. Juli 2013

Christa Rigozzi wirbt für Migros-Schoggi / Zuger Kirschtorte soll Herkunftsschutz erhalten / Holland will leere Büros für Urban Farming nutzen / Zoll plant Massnahmen gegen Würzfleisch-Importtrick


Christa Rigozzi wirbt für Migros-Schoggi

Die Miss Schweiz von 2006 und der traditionsreiche Schokoladehersteller haben einen Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet. Christa Rigozzi hilft mit, die Marke noch bekannter und beliebter zu machen. Ihre Lieblingsschokolade ist schon seit ihrer Kindheit die Milch extra fein von Chocolat Frey. Deshalb liegt es für Christa Rigozzi heute nahe, für Frey Schokolade zu werben.

Schon seit drei Jahren trat die Schönheitskönigin vereinzelt für den Betrieb der M-Industrie in Erscheinung, zum Beispiel für die Frey Bunny Family oder am 125-Jahre-Jubiläum im letzten Jahr. Jetzt wird aus der beiläufigen Sympathie eine echte Partnerschaft: Christa Rigozzi wird als Markenbotschafterin den Auftritt von Chocolat Frey mitprägen. Damit erhält auch die Nummer 1 im Schweizer Schokolademarkt ihre „eigene“ Schweizer Persönlichkeit.

Es ist eine Zusammenarbeit, die passt: Christa Rigozzi repräsentiert durch ihre Mehrsprachigkeit die ganze Schweiz, ist bei allen Altersgruppen beliebt und ist trotz ihres Erfolgs bodenständig geblieben. Werte, die auch auf die Marke Chocolat Frey zutreffen, welche für Swissness und hohe Qualität steht. Und beide haben in der Bevölkerung hohe Sympathiewerte. Christa Rigozzi soll helfen, die Marke Frey noch bekannter und beliebter zu machen. Raphael Meier, Leiter Marketing & Verkauf Schweiz bei Chocolat Frey, hegt darüber keine Zweifel: „Die Schweizerinnen und Schweizer identifizieren sich mit ihr. Davon dürfen wir jetzt profitieren.“

Wird Christa Rigozzi jetzt mehr Schokolade essen? „Nein, ich gönne mir schon immer ein bisschen Schokolade. Aber sie ist ein Genussmittel und das soll sie auch bleiben.“ Die ersten Auftritte von Christa Rigozzi sind derzeit in Planung. Mit der Zusammenarbeit bekennt sich Christa Rigozzi exklusiv zu Chocolat Frey.

Chocolat Frey AG ist ein Unternehmen der Migros und ist Marktleader unter den Schweizer Schokoladenherstellern. Das Unternehmen wurde 1887 gegründet und trägt seit mehr als 125 Jahren massgeblich zur Entwicklung der heutigen Schweizer Schokoladekompetenz bei. Mit der Zusammenarbeit mit der Non-Profit-Organisation „UTZ Certified“ bekennt sich Chocolat Frey AG zu nachhaltig, sozial- und umweltverträglich angebautem Kakao. (Chocolat Frey 23. Juli 2013)



Aprikosen werden länger haltbar

22.07.2013 - (lid) – Die Forschungsanstalt Agroscope hat Versuche durchgeführt, um Aprikosen länger haltbar zu machen. Die Ergebnisse zeigen, dass je nach Sorte die Haltbarkeit bis um einige Wochen verlängert werden kann. Aprikosen reifen nach der Ernte rasch und werden nicht mehr geniessbar, weshalb sie schnell verpackt, transportiert und verkauft werden müssen. Um den Produzenten mehr Flexibilität zu ermöglichen, hat Agroscope zwei Methoden getestet, die eine längere Haltbarkeit versprechen.

Die Resultate zeigen, dass eine Kombination von tiefen Lagertemperaturen und „intelligenter“ Verpackung die Haltbarkeit je nach Sorte um mehrere Tage bis zu einigen Wochen verlängert. Die sogenannten „intelligenten“ Verpackungen nutzen die natürliche Fruchtatmung, um die Atmosphäre im Verpackungsbeutel mit Kohlendioxid anzureichern und den Anteil Sauerstoff zu verringern bis ein Gleichgewicht entsteht, wie Agroscope schreibt. Dadurch wird die Festigkeit der Aprikosen erhalten und sie bleiben länger geniessbar.



Radioaktivität in Wildpilzen aus Osteuropa

(BAG 22.7.2013) - Beim Import von Wildpilzen aus osteuropäischen Ländern besteht der begründete Verdacht, dass diese überhöhte Cäsiumwerte aufweisen könnten. Entsprechende Sendungen müssten an der Grenze somit beschlagnahmt werden (Art. 30 des Lebensmittelgesetzes, LMG, SR 817.0).

Von einer solchen Beschlagnahme wird abgesehen, wenn in Analogie zu der EU-Verordnung 1635/2006 beim Import von frischen, getrockneten und tiefgefrorenen Wildpilzen ab 10 kg Eigenmasse aus Ländern gemäss Anhang 1 ein Analysenzertifikat vorgewiesen werden kann.

Das Zertifikat muss den Nachweis erbringen, dass die Warenlose durch ein akkreditiertes Laboratorium analysiert worden sind und der Toleranzwert für Cäsium (Summe von 134Cs und 137Cs) von 600 Bq/ kg nicht überschritten wird. Die Zertifikate müssen durch die zuständige Behörde des Exportlandes ausgestellt sein.

Die Konformität der Zertifikate wird durch die Zollbehörden an der Grenze kontrolliert. Importe von Wildpilzen ohne gültiges Zertifikat können zurückgewiesen werden. Gleichzeitig werden nach wie vor die Kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden über sämtliche Pilzimporte informiert.



Zuger Kirschtorte soll Herkunftsschutz erhalten

Die Zuger Kirschtorte soll künftig eine geschützte geografische Angabe (GGA) werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Gesuch um Eintragung der Zuger Kirschtorte als geschützte geografische Angabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

Die Zuger Kirschtorte hat im Kanton Zug eine lange Tradition, sie wurde bereits 1915 von einem Zuger Konditor erfunden. Die Zuger Kirschtorte ist mit ihrem rautenförmigen Muster in der Puderzuckerschicht unverwechselbar. Der intensive Kirschgeschmack der Torte stammt vom Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch. Die Torte wird noch heute nach traditioneller Art von Hand zusammengesetzt.

Mit einer geschützten geografischen Angabe können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnung Zuger Kirschtorte in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes halten. Die Zuger Kirschtorte darf in Zukunft nur noch im Kanton Zug hergestellt werden. Das Kirscharoma muss von Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch stammen.

Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 29 Eintragungen: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 10 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch eingesehen werden (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen).

Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone und Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben.



Holland will leere Büros für Urban Farming nutzen

(aid 17.7.2013) - Die niederländische Stadt Den Haag möchte in Zukunft leerstehende Büroräume zum Anbau von Gemüse nutzen. Das Konzept hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit Partnern wie der Universität Wageningen und der Stiftung CropEye erarbeitet. CropEye ist eine unabhängige Stiftung, die auf Innovationen im Agrarsektor, insbesondere im Gewächshausanbau, spezialisiert ist.

In vielen europäischen Städten stehen Büroräume leer und werden nicht sinnvoll genutzt. In Den Haag liegt der Anteil bei immerhin 11 Prozent. Gleichzeitig steigt der Bedarf an nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln. Eine Lösung könnte der Gartenbau in der Stadt sein, den das Projekt in Den Haag fördern möchte.

Bereits im Herbst 2012 wurden Initiativen gegründet und ein Arbeitskreis gebildet, um das Vorhaben zu realisieren. In einem Wettbewerb treten Unternehmen gegeneinander an und entwickeln Pläne für die gärtnerische Gestaltung einer teilweise leer stehenden Büroeinheit. Es stehen insgesamt 3.000 Quadratmeter auf zwei Etagen zur Verfügung, auf denen Gemüse, Obst, Kräuter und andere Lebensmittel angepflanzt werden sollen.

Auch der Anbau von medizinischen Pflanzen ist denkbar. Das Bürogebäude 'De Schilde' in Den Haag liegt sehr zentral, sodass die Produkte vor Ort an die Bürger verkauft werden könnten - in einem Ladengeschäft, in einem Restaurant oder Café. Ernährungsbildungsmassnahmen sollen das Projekt begleiten. Die Stadt bietet Unterstützung bei der Umsetzung der Pläne und beim Marketing. Noch bis Anfang Oktober 2013 können die Betriebe ihre Konzepte vorlegen.



Monsanto gibt in Europa bei Gentechnik auf

Über 15 Jahre lang hat der US-Agrarkonzern „Monsanto“ versucht, auch in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen einzuführen − jetzt gibt das Unternehmen auf. Die Amerikaner wollen keine Zulassungen mehr für neue GVO-Pflanzen beantragen. Damit reagiert das Unternehmen auf die breite Ablehnung auf dem Kontinent. „Wir haben verstanden, dass das im Moment nicht die breite Akzeptanz hat − Monsanto ist über die Jahre in Europa nicht weitergekommen“, sagte Ursula Lüttmer-Ouazane (Sprecherin von „Monsanto Deutschland“). Als weiteren Grund nannte sie die geringe Nachfrage seitens der Landwirte. (behrs 16.7.2013 / Top Agrar)



IKEA Belgien verabschiedet sich vom „Kastratenfleisch“

Das schwedische Möbelhaus „IKEA“ will zunächst in seinen belgischen Filialen und Restaurants auf Fleisch von chirurgisch kastrierten Schweinen verzichten. Nach Angaben des Unternehmens soll auch auf das Kupieren der Schwänze verzichtet und den Tieren mehr Platz und den Zugang zu Stroh gewährleistet werden. Die Umstellung soll bis August 2015 vollzogen sein. „IKEA“ will in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten Erfahrungen sammeln und diese Erkenntnisse dann auch in anderen Ländern anwenden. In Belgien ist den Landwirten die Ebermast oder die Impfung gegen Ebergeruch freistellt. (behrs 16.7.2013 / Animal Health Online)



Bauernverband: Freihandelsabkommen mit China ist harmlos

16.07.2013 - (lid) – Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz ist laut dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) zwar ungefährlich für die Landwirtschaft, bringt aber auch nicht viele neue Möglichkeiten mit sich. Nach einer ersten Analyse des Abkommens sieht der SBV seine wichtigsten Forderungen zum Schutz der Inlandproduktion erfüllt. So wurden keine Konzessionen für sensible Produkte gemacht und der Import von Gemüse und Früchten ist nur ausserhalb der einheimischen Saison und innerhalb der Kontingente zollfrei.

Laut SBV bringt das Abkommen jedoch auch keine grossen Chancen für die Schweizer Landwirtschaft. Der Zollansatz für das wichtigste Exportprodukt der Schweiz zum Beispiel, den Käse, wird nur auf die Hälfte reduziert. Der SBV will nun zusammen mit seinen Fachorganisationen weitere Abklärungen vornehmen und für den weiteren Prozess im Parlament eine Empfehlung abgeben.



Cleantech-Initiative vorläufig zurückgezogen

16.07.2013 - (lid) – Das Komitee der Cleantech-Initiative zieht seinen Vorstoss unter der Bedingung, dass der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments angenommen wird, zurück. Im Rahmen der Energiewende-Debatte sieht der Gegenvorschlag eine Erhöhung der Stromabgaben von 0,45 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde vor. Das zusätzliche Geld, rund 300 Millionen Franken, soll der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zugutekommen und für die Realisierung von zahlreichen Wind-, Solar- und Biomasse-Projekten eingesetzt werden.

Bei der Cleantech-Initiative wird verlangt, dass bis 2030 die Hälfte des Energieverbrauchs der Schweizer Haushalte durch erneubare Energie gedeckt wird. Die SP als Cleantech-Initiantin akzeptiert den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments als rasche Lösung zur Energiewende, wie die SDA mitteilt.



PRESSESCHAU

Zoll plant Massnahmen gegen Würzfleisch-Importtrick

Für Sie gelesen in der NZZ am Sonntag: Vereinfacht werden soll auf jeden Fall die Fleischdeklaration. Künftig sollen sämtliches Fleisch und alle Fleischwaren, welche die Freigrenze überschreiten, zum einheitlichen Satz von 17 Franken pro Kilo verzollt werden. Bis anhin wurde zwischen frischen sowie gesalzenen, getrockneten und geräucherten Produkten unterschieden.

Für Frischfleisch müssen heute 20 Franken pro Kilo, für die zweite Kategorie 13 Franken bezahlt werden. Unterschiedlich sind auch die Mengen, die der Reisende abgabefrei einführen kann: 500 Gramm für Frischfleisch, 3,5 Kilo für marinierte Produkte. Diese Unterschiede nutzt ein kluger deutscher Metzger nahe der Grenze aus. Er verkauft Schweizer Kunden leicht gewürztes Fleisch und weist darauf hin, dass damit die Freigrenze von 500 Gramm für Frischfleisch nicht mehr gelte.

Mit diesem Trick kann ein mit vier Personen besetztes Auto total 16 Kilo Fleisch in die Schweiz einführen - zollfrei. Schweizer Metzger und Politiker reagierten auf einen entsprechenden Bericht der Online-Ausgabe der «Handelszeitung» verärgert und sprechen von einer «Anleitung zu Betrug». Die neue Zoll-Regelung soll dem einen Riegel schieben. (Auszug aus dem Bericht in der NZZAS 14.7.2013)

(gb)


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9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
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