Für die Kalbfleischfarbe werden Rot-Grenzwerte festgelegt und das Alter der Kälber als neues Qualitätskriterium definiert.
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Die neue Tierschutzverordnung erfordert neue Einkaufsbedingungen für Qualitätskälber. Am 3. Kälbergipfel diskutierten Branchenvertreter, Behördenmitglieder und der Schweizer Tierschutz STS die Umsetzung der Verordnung und deren Auswirkungen. Die Branche – unter Federführung von Proviande – fand einen Konsens.
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Am 1. September tritt die neue Tierschutzverordnung in Kraft, wodurch neue Einkaufsbedingungen für Qualitätskälber definiert werden müssen. Am 25. Juni fand im Tierspital Bern auf Einladung des Schweizer Tierschutzes STS der 3. Kälbergipfel statt. Am Gipfel diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – Vertreter der Bundesämter BLW und BVET und der betroffenen Branchenorganisationen inklusive Gastronomie und Konsumenten – mögliche Umsetzungsvarianten der neuen Verordnung und deren Auswirkungen.
In Zukunft werden die Mastkälber Raufutter und Wasser zur freien Verfügung haben. Das bewirkt, dass die Kalbfleischfarbe künftig rosa bis rötlich wird. Bis anhin wurde die Farbe visuell durch die Verwerter ermittelt und rotes Kalbfleisch mit einem Abzug von zwei bis drei Franken pro Kilo Schlachtgewicht belegt.
In der Vergangenheit empfahlen Ärzte und Ernährungsfachleute den Konsumentinnen und Konsumenten explizit helles Kalbfleisch als leicht und bekömmlich. Der aktuelle Wissensstand zeigt jedoch, dass dies heute so nicht mehr stimmt. Proviande hat – mit fachlicher Unterstützung des Tierspitals Bern – mit einem 2012 national umgesetzten Kommunikationskonzept die Medien, die Gastronomen und die Konsumenten umfassend über die Änderungen informiert.
Auch die brancheninterne Kommunikation bei den Kälbermästern, den Verwertern und beim Handel hat einiges bewirkt:
• Fütterung und Haltung der Kälber werden gemäss Tierschutzverordnung umgesetzt.
• Seit Sommer 2013 wird die Kalbfleischfarbe mit einem Messgerät von Minolta ermittelt.
• Neu als Qualitätskriterium beigezogen wird das Alter der Mastkälber. Qualitätskalbfleisch stammt von Tieren, die nicht älter als 160 Tage sind, mit viel Milch oder Milchprodukten gefüttert wurden und eine optimale Fleischfülle und Fettabdeckung haben. Farbabzüge für Kälber bis und mit 160 Tage soll es nicht mehr geben, sofern die Farbe nicht rindfleischartig rot ist. Bei Tieren über 160 Tagen erfolgt ein Preisabzug.
• Neu wird auch für helles Fleisch eine Obergrenze definiert und Überschreitungen werden mit einem Abzug belegt.
Alle Beschlüsse werden in einer Branchenempfehlung zusammengefasst. Zudem wird Pro-viande im Rahmen der «Qualitätsstrategie Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft» die Tierhalter, den Handel, die Verwerter sowie die Gastronomen und Konsumenten nachhaltig informieren.
Mit der erfolgreichen Lösungsfindung hat die Branche einmal mehr bewiesen, dass Probleme gemeinsam angegangen werden und ein befriedigender Konsens gefunden werden kann. Zudem hat sich gezeigt, dass sich die Ansprüche des Tierschutzes ans Tierwohl und die Produktion von Qualitätskalbfleisch keineswegs ausschliessen. (Text: Proviande)
(gb)
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