Good news: Das kantonale Labor Basel beanstandete nur eine von 33 Proben – ein Gämspfeffer, die in Wirklichkeit vom Rothirsch stammte.
In zwei Geschäften und drei Metzgereien sowie an acht Traiteurständen wurden 15 Proben Reh (davon 9 -Pfeffer), 14 Proben Hirsch (davon 9 -Pfeffer), 3 Proben Hasen (davon 1 Pfeffer) und eine Probe Gämspfeffer erhoben. Das Rehfleisch stammte hauptsächlich aus Österreich, das Hirschfleisch aus Neuseeland, die Hasen aus Argentinien und die angebliche Gämse aus Deutschland.
Bei der im Offenverkauf als Gämspfeffer verkauften Probe handelte es sich nicht um Gämsfleisch, sondern um Rothirschfleisch. Die Probe musste beanstandet werden. Bei den anderen Fleischproben entsprach die auf der Verpackung deklarierte Tierart oder die mündlich angegebene Tierart der tatsächlich vorliegenden Tierart. Alle vorverpackten Proben waren korrekt deklariert. Auf Grund der geringen Beanstandungsquote sind weitere Kontrollen nicht vorgesehen.
Ausgangslage und Untersuchungsziele
Nach dem Springbockskandal in den 90er Jahren wurde Wildfleisch regelmässig in Bezug auf die deklarierte Tierart überprüft. Im Jahr 2000 musste noch eine von 45 im Kanton Basel-Stadt untersuchten Wildproben wegen falscher Deklaration der Tierart beanstandet werden.
Die letzte Untersuchung von Wildfleisch, erfreulicherweise ohne Beanstandung, liegt 3 Jahre zurück. Dieses Jahr wurde Fleisch in Geschäften und Metzgereien sowie an Traiteurständen erhoben und bezüglich Tierarten analysiert. Bei den vorverpackten Proben wurden zusätzlich die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften überprüft. (Medienmitteilung KL BS)
(gb)
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