Wie der Ständerat hat sich auch der Nationalrat für die Ausbeutebesteuerung ausgesprochen. Damit soll das einheimische Brennereigewerbe begünstigt werden.
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Besteuerung je nach Alkoholausbeute?
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19.09.2013 - (lid) – Der Nationalrat hat sich im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes für die Ausbeutebesteuerung ausgesprochen. Bei dieser definiert der Bundesrat für jeden Rohstoff eine Alkohol-Ausbeute. Diese wird dann zu einem ermässigten Ansatz besteuert. Holt ein Brenner mehr Alkohol raus, ist die Überausbeute steuerfrei, allerdings nur bis zu einer gewissen Schwelle. Wird diese überschritten, werden wiederum Steuern fällig.
Das Brennereigewerbe erhofft sich mit der Ausbeutebesteuerung mehr Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz. In den letzten 30 Jahren ist der Marktanteil der inländischen Destillate von rund 70 auf 27 Prozent gesunken.
Die SP kritisierte dieses Steuermodell als aufwendig, verfassungs- und WTO-widrig, weil die Ausbeutebesteuerung nur für einheimische Brenner gelte, während ausländische Spirituosen mit dem höheren Einheitssatz besteuert würden. Auch bei der BDP und GLP stiess die Ausbeutebesteuerung auf keinen Anklang: Bei diesem Steuermodell würde es lediglich darum gehen, wie man aus möglichst wenig Früchten möglichst viel Alkohol heraushole, kritisierte Lorenz Hess (BDP, BE).
Für Thomas Maier (GLP/ZH) ist die Ausbeutebesteuerung schlichtweg abstrus, zumal nicht die tatsächlich gebrannte Alkoholmenge, sondern eine angenommen Alkoholausbeute besteuert werde. „Das wäre in etwa so, wie wenn ich nicht mein reales Einkommen versteuern müsste, sondern die Steuerverwaltung schätzen würde, dass ein Informatiker im Alter 38 in dieser Position im Wirtschaftsraum Zürich in etwa dieses Einkommen habe, und so den Steuerbetrag festlegen würde, den ich zu bezahlen hätte. Was ich darüber hinaus hätte, wäre steuerfrei – aber nur, wenn es nicht zu viel darüber hinaus ist.”
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wies auf die Steuerausfälle hin, die mit der Ausbeutebesteuerung verbunden sind. 15 bis 22 Mio. Franken würden der Bundeskasse entgehen, wenn die Ausbeutebesteuerung nur für die inländischen Spirituosen gelte. Wolle man die Ausbeutebesteuerung WTO-konform handhaben, müssten auch die ausländischen Spirituosen darunter fallen, was Ausfälle zwischen 100 bis 130 Mio. Franken bedeuten würde.
Um die Ausfälle zu kompensieren, hat der Nationalrat eine Erhöhung der Alkoholsteuer von 29 auf 32 Franken erhöht. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Ausbeutebesteuerung zudem nur bei Schweizer Beeren, Kern- und Steinobst zur Anwendung kommen. Die Grünen erhoffen sich dadurch einen Beitrag zum Erhalt von Hochstammbäumen. Kleinproduzenten, die Schnaps für den Eigenbedarf herstellen, sollen nach dem Willen des Nationalrats auch weiterhin keine Steuern zahlen müssen. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat zur Differenzbereinigung.
(gb)
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