Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt Stellung zur Frage der Übertragung und gibt Tipps zum Garen von Geflügel.
Auch wenn in der Schweiz und Deutschland bislang keine Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind, fragen sich besorgte Konsumenten, ob sie sich über Geflügelfleisch und -produkte mit dem auch für den Menschen relevanten Vogelgrippe-Virus (H5N1) infizieren können. Dazu nimmt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung Stellung:
Grundsätzlich kann eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Aber zum heutigen Zeitpunkt scheint der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel der einzige Infektionsweg zwischen Geflügel und Mensch zu sein.
Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Gut durcherhitzt sind sie dann, wenn im Lebensmittel mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von mindestens 60°C gehalten wurde.
Auf die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier und Rohwurst mit Gefügelfleisch von infizierten Tieren gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise. Aber in jenen Ländern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, sollten Verbraucher trotzdem vorsorglich auf den Verzehr roher, eihaltiger Speisen (Eischnee, Tiramisu etc.) verzichten. (Medienmitteilung BFR)
(gb)
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