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3.12.2013
| Druckansicht | KURZNEWS 3. Dezember 2013
Publi-Lactis verkauft Alimenta an Rubmedia /
Neue Nespressomaschine streikt bei Klon-Kapseln /
Tierschützer fordern Pferdefleisch-Importverbot /
«K-Tipp kritisiert «verseuchten Rauchlachs»
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Publi-Lactis verkauft Alimenta an Rubmedia
Publi-Lactis, der Verlag von alimenta, der Fachzeitschrift für die schweizerische Lebensmittelwirtschaft, wird auf Anfang 2014 vom Berner Medienhaus rubmedia übernommen. Der bisherige Besitzer, der Schweizerische Milchwirtschaftliche Verein, verkauft 100 Prozent der Aktien an Rub Media AG, zum Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Damit wird dem bewährten Fachtitel eine stabile Zukunft gesichert, Synergien und Kosteneinsparungen ergeben sich insbesondere beim Anzeigenverkauf.
Die Fachzeitschrift alimenta wird praktisch unverändert weitergeführt. Mit dem Besitzerwechsel geht ein Umzug der Redaktion und der Verkaufsabteilung zum Sitz von rubmedia nach Wabern BE einher. Die Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden ist gesichert. Der Titel wird sich künftig noch stärker mit Aktualitäten und Hintergründen aus der gesamten Lebensmittelbranche befassen.
alimenta ist die journalistische und zweisprachige Zeitschrift für die Schweizer Lebensmittelwirtschaft und die angrenzenden Branchen und erscheint 14-täglich. alimenta berichtet kompetent und kontrovers über die Aktualitäten und Hintergründe aus der Schweizer Lebensmittelwirtschaft und fokussiert sich dabei auf die Themen Märkte, Marketing, politische und rechtliche Rahmenbedingungen. Herausragende Menschen aus der Branche und ihre Produkte werden vorgestellt. In regelmässigen Abständen werden auch Themen aus der Produktion (Anlagenbau, Verpackung, Logistik, Hygiene, Energietechnik) aufgegriffen. (Alimenta 2.12.2013)
Migros unterstützt Ausbildungszentrum für nachhaltigen Fischfang
28.11.2013 - (lid) – Die Migros unterstützt den Aufbau eines Ausbildungs- und Begegnungscenters für Fischer auf den Malediven. Damit soll der traditionelle und schonende Thunfischfang auf den Malediven gestärkt und jungen Fischern eine bessere berufliche Perspektive gegeben werden.
Der Förderfonds „Engagement“ der Migros hilft, ein Ausbildungs- und Begegnungscenters auf den Malediven zu finanzieren. Dieses trägt laut Migros dazu bei, den Thunfisch-Fang möglichst effizient, sicher und ressourcenschonend zu gestalten.
Den einheimischen Fischern würden kostenlose Trainings zur Angelruten-Fischerei geboten und Wissen zu Qualitätsfragen, zur Artenvielfalt in den Gewässern, zur Nachhaltigkeit verschiedener Methoden des Fischfangs, aber auch zu Sicherheit auf dem Boot und zum Unterhalt der Motoren vermittelt. Indem die Fischer jeden Thunfisch einzeln mit der Angelrute aus dem Wasser holen würden, könne Beifang vermieden werden.
Seit Anfang 2013 hat die Migros laut eigenen Angaben als weltweit erste Detailhändlerin rosa Dosen- Thunfisch im Angebot, der mit der Angelrute gefischt wird und MSC zertifiziert ist. Mittlerweile sei das gesamte Konserven-Sortiment der Eigenmarke auf rosa Thunfisch umgestellt, der schonend mit der Rute gefangen werde.
Eine App soll das Foodwaste-Problem lösen.
Viele Lebensmittel landen im Abfall, weil die Konsumenten die Ablaufdaten nicht im Griff haben. Die Schweizer Haushalte sind für rund 45 Prozent der Lebensmittel verantwortlich, die in der Schweiz anstatt auf den Tellern im Abfall landen. Davon beruhen 60 Prozent auf überdimensionierten Lebensmitteleinkäufen und auf der Tatsache, dass die Konsumenten oft nicht wissen, wann ihre Lebensmittel ablaufen.
Genau da setzt Cloudkitchen, die "Wolkenküche", eine innovative und webbasierte Smartphone-App von Fabian Schweizer und Loïc Leray, an. Als virtuelle Küche gleicht sie mit der reellen Küche der Konsumentinnen und Konsumenten Daten ab. Somit kann der Konsument also jederzeit auf die Lebensmittelvorräte in seiner Küche zugreifen und deren Ablaufdaten überwachen, also beispielsweise auch nach Arbeitsschluss im Büro gleich vor dem Gang in den Laden um einzukaufen.
Als Folge davon werden Cloudkitchen-Benutzer weniger dazu neigen, zu viele Lebensmittel einzukaufen und ausserdem ihre Produkte vor dem Verfallsdatum aufbrauchen. Denn Pop-ups werden an die bevorstehenden Ablaufdaten ihrer Lebensmittel erinnern. All dies führt dazu, dass sie weniger Lebensmittel im Mülleimer entsorgen werden. Nebst der daraus resultierenden positiven Umweltwirkung trägt Cloudkitchen also auch dazu bei, Geld zu sparen – ein nicht unangenehmer Nebeneffekt.
Konkret werden die Lebensmittel in der virtuellen Küche gleich in das Regal, den Kühlschrank oder in den Tiefkühler gestellt. Und das geht so: Für Halter von Kundenkarten erfolgt die Übernahme der Daten also der Einkäufe automatisch beim Scannen des Barcodes an der Kasse. Möglich ist selbstverständlich auch eine manuelle Dateneingabe oder Eingabe über die Stimme.
Cloudkitchen ist aber weit mehr als ein Lagerverwaltungsprogramm inklusive Ablaufdatenmanagement für Lebensmittel im Privathaushalt. Die beiden Lausanner Wissenschaftler Schweizer und Leray denken auch schon an personalisierte Datenanalyse-Tools, die in die App integriert sind, etwa um den Kalorienverbrauch oder die Abfallproduktion zu berechnen oder eine Budget-Planung vorzunehmen.
Auch ein intelligenter Einkaufsliste-Generator ist angedacht, der das persönliche Verbrauchsverhalten berücksichtigt.
Bis jetzt sind das erst Ideen. Diese wurden vom schweizerischen nationalen FAO-Komitee anlässlich des Wettbewerbs "Our Common Food" ausgezeichnet (siehe Kasten). 10'000 Franken erhalten nun Schweizer und Leray für die Umsetzung der App.
1,3 Mia. Tonnen Lebensmittel gehen alljährlich verloren – bei der Lagerung nach der Ernte, in den Läden oder im Haushalt. Wie lässt sich diese Verschwendung eindämmen? Dies wollte das schweizerische nationale FAO-Komitee wissen und hat einen Ideenwettbewerb lanciert. Die Sieger wurden am 16. Oktober anlässlich des Welternährungstages an der ETH Zürich ausgezeichnet. Fabian Schweizer und Loïc Leray erhielten für ihre App "Cloudkitchen" einen der Hauptpreise.
In der Kategorie "Reduzierung der Nachernteverluste in Entwicklungsländern" konnte die Kenyanerin Njeri Githinji von der Universität Nairobi den zweiten Hauptpreis entgegennehmen. Der Publikumspreis wurde den beiden ETH-Absolventinnen Anna Beerli und Coraline Praz für ihr Projekt "Rest-au-Rad" zugesprochen: Ein Velokurierdienst soll Essensreste aus der Gastronomie an Konsumentinnen und Konsumenten ausliefern.
(LID) www.ourcommonfood.ch
PRESSESCHAU
Neue Nespressomaschine streikt bei Klon-Kapseln
«Das Imperium schlägt zurück», titelt der SonntagsBlick. Nespresso-Kaffeemaschinen der neusten Generationen sind mit gewissen Nachahmer-Kapseln nicht mehr kompatibel, berichtet der «SonntagsBlick» und hat die Probe aufs Exempel gemacht. Die Nestlé-Tochter hat bei den neuen Maschinen den Anstech-Mechanismus so verändert, dass er bei gewissen Klonen nicht mehr richtig funktioniert. Die Nadeln in den neuen Modellen U, Pixie und Inissia sollen so fein sein, dass sie die Kunststoffkapseln der Konkurrenz nicht aufstechen, sondern im Extremfall gar zerquetschen.
Seit gestern verkauft die Manor AG Kaffeekapseln von Noir, die in Nespresso-Maschinen passen. Die Tester vom «SonntagsBlick» sind sich sicher: Nespresso hat den Anstech-Mechanismus extra so verändert, dass die neuen Maschinen inkompatibel sind mit markenfremden Kapseln. Damit sollen die Hersteller der Kapsel-Klone bewusst geschädigt werden. «Nespresso zielt mit der Änderung ganz klar auf Mondelez ab», sagt ein Brancheninsider. Der US-Hersteller Mondelez produziert die Jacobs-Kapseln – und just diese funktionierten beim Test besonders schlecht: Bei 6 von 10 Versuchen wurde die Kapsel zerdrückt.
Bei Nespresso heisst es auf Anfrage der Zeitung nur, dass seit Juli bei manchen Maschinen neue «Injektoren» im Einsatz seien. Dies sei «Teil einer Weiterentwicklung» des Kapselsystems. Ferner: Wer nicht das Original, sondern eine Supermarkt-Kapsel verwendet, muss Reparaturen selber zahlen. «In unseren Maschinen-Garantien ist explizit erwähnt, dass Beschädigungen, die vom Gebrauch fremder Kapseln verursacht wurden, nicht in der Garantieleistung inbegriffen sind», sagt Pascal Hottinger, Chef Nespresso Schweiz. Werden die neuen Maschinen mit untauglichen Klon-Kapseln gefüttert, können die Nadeln beim Anstechsystem schneller abnützen. (20minuten vom 1.12.2013, www.20min.ch)
Tierschützer fordern Pferdefleisch-Importverbot
Sonntagszeitung 1.12.2013: Der Zürcher Tierschutzbund hat den Basler Fleischhändler GVFI angezeigt. Der Vorwurf: Der Importeur verkaufe Fleisch von Pferden aus Argentinien, die gestohlen und unter grausamen Verhältnissen zum Schlachthof Lamar verbracht würden. In der Strafanzeige, die der SonntagsZeitung vorliegt, führt der Tierschutzbund auf, dass sich unter den gestohlenen Pferden nachweislich Reitpferde befänden. Das Fleisch dieser Tiere darf nicht verzehrt werden, da die Pferde bei Verletzungen und Krankheiten mit Medikamenten behandelt werden.
Bei gestohlenen Pferden, so der Tierschutzbund, könne unmöglich garantiert werden, dass deren Fleisch nicht medikamentenverseucht sei. Deshalb sind die Tierschützer am Freitag mit einem Schreiben ans Bundesamt für Veterinärwesen gelangt. Darin fordern sie einen sofortigen Importstopp für Pferdefleisch aus Argentinien. Eine BVet-Sprecherin bestätigte den Erhalt des Briefs, nahm aber noch keine Stellung.
Klar ist, dass das fragliche Pferdefleisch auf Schweizer Tellern gelandet ist. Zu den GVFI-Kunden gehören Metzgereien, die in die Gastronomie liefern. Andere Abnehmer distanzieren sich. Man führe keine Pferdefleischprodukte mehr, heisst es etwa bei der Ospelt-Gruppe (Malbuner). Diese «Randartikel» seien aussortiert worden. Dabei hatte Ospelt vor nicht allzu langer Zeit in einem Marktblatt betont, die Nachfrage nach ihren Pferdefleischprodukten der Marke Caval (Coop) sei konstant.
Die GVFI liess überraschend verlauten, dass «wegen geringerer Kundennachfrage und Beschaffungsschwierigkeiten vor Ort» bereits seit September kein Pferdefleisch aus Argentinien mehr importiert würde. Die seit Anfang Jahr eingeführte Menge betrage 43 Tonnen, wovon 34,2 Tonnen aus dem Schlachthof Lamar stammten. Zuvor hatte sie die Vorwürfe zurückgewiesen. (SZ 1. Dezember 2013, Volltext http://epaper3.sonntagszeitung.ch)
«K-Tipp kritisiert «verseuchten Rauchlachs»
Der K-Tipp hat Mitte November in sieben Orten 38 Produkte gekauft, vier davon im Offenverkauf, und in einem Labor untersuchen lassen. Ergebnis: Sieben Proben wiesen sehr hohe Mengen Keime auf, acht zu viele Enterobakterien. Unrühmlicher Spitzenreiter: Prix Garantie Rauchlachs von Coop in Bern. Das Labor wies 81 000 Enterobakterien pro Gramm Lachs nach. Laut dem Amt für Lebensmittelsicherheit Graubünden können viele Arten von Enterobakterien Durchfall verursachen.
Drei Proben wiesen eine Gesamtkeimzahl von über 10 Millionen auf: der schottische Rauchlachs von Lidl, der Prix-Garantie-Rauchlachs und der Fine Food Kenai Wild Red Salmon, ebenfalls von Coop. Auffällig: Zwei weitere Proben des Fine Food Kenai Wild Red Salmon, eingekauft in zwei anderen Städten, waren mit 1 Million und 4,1 Millionen Keimen ebenfalls bedenklich. Coop-Sprecher Ramon Gander: «Wir haben unsere Lieferanten kontaktiert.»
Zum Vergleich: In einer «Saldo»-Stichprobe bei Rauchlachs vor fünf Jahren (Ausgabe 20/08) waren 10 von 30 Proben übermässig stark verkeimt. Sechs Produkte wiesen eine erhöhte Zahl an Enterobakterien auf. Fazit: Die Hygiene hat sich seither kaum verbessert.
Der K-Tipp orientierte sich bei der Beurteilung der Proben an den Werten, wie sie früher in der Hygieneverordnung standen: Ab 1000 Enterobakterien oder ab 1 Million Keime pro Gramm sind die Toleranzwerte überschritten.
Der Bund hat diese Werte zwar vor sieben Jahren aus der Hygieneverordnung gestrichen.
Laut Bundesamt für Gesundheit handelte es sich dabei um eine Anpassung an EU-Recht. An den möglichen gesundheitlichen Folgen zu vieler Bakterien hat sich jedoch nichts geändert. Deshalb geht der K-Tipp weiterhin von diesen Toleranzwerten aus. Sie basieren auf der langjährigen Erfahrung der Kantonschemiker. Der Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter bestätigt denn auch: «Wir orientieren uns bei der Kontrolle am früheren Toleranzwert.»
K-Tipp 20/2013 vom 27. November 2013, Volltext: www.ktipp.ch
Keine Offenlegung der Lebensmittelkontrollresultate
(NZZ, 26.11.2013) - Der Nationalrat verzichtet auf
mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen und die Beschränkung von Werbung, die sich an
Kinder richtet. Dafür will er mehr
Transparenz bei der Herkunft von
Rohstoffen.
Bereits zum zweiten Mal diskutierte der Nationalrat am Montag das
Lebensmittelgesetz. Dabei sprach
er sich dagegen aus, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, Werbung zu beschränken, die sich an
Kinder richtet und Lebensmittel
bewirbt, die «spezifische Kriterien
auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen».
Schon diese Definition zeigt
die Schwierigkeit der Abgrenzung
solcher Produkte. Der Nationalrat
sprach sich denn auch mit 95 zu 81
Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen
diesen Artikel aus, den er im Frühjahr noch selber in die Vorlage eingefügt hatte. Auch der Ständerat
hatte sich dagegen ausgesprochen.
Mit 107 zu 71 Stimmen sprach sich
der Nationalrat (wie zuvor schon
der Ständerat) auch dagegen aus,
dass Lebensmittelbetriebe transparenter über die Resultate der
Lebensmittelkontrolle
Auskunft
geben müssen.
Im Frühjahr hatte der Nationalrat die vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Restaurants hätten
demnach eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen
lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt hätten. Diese hätten sie den Gästen auf Verlangen
zeigen müssen. Negative Bescheinigungen hätte es nicht gegeben.
Am Ende ging einer bürgerlichen
Mehrheit aber auch diese Regelung
zu weit. Sie schloss sich der Argumentation von Lorenz Hess (bdp.,
Bern) an, der diesen «De-facto-Pranger» als «unnötig und irreführend» bezeichnete. Die Kontrollen
seien Momentaufnahmen. Wenn
ein Betrieb die Bedingungen nicht
erfülle, werde er nachkontrolliert
und wenn nötig geschlossen.
Eine gewichtige Differenz zum
Ständerat besteht: Geht es nach
dem Nationalrat, sollen die Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln künftig die Herkunft aller
Rohstoffe deklarieren müssen.
Der Bundesrat könnte Ausnahmen festlegen. Heute muss die
Herkunft eines Rohstoffs nur dann
deklariert werden, wenn dieser
mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.
Bundesrat und Ständerat wollen
hingegen, dass der Bundesrat nicht
die Ausnahmen bestimmt, sondern die Fälle, bei denen es eine
Herkunftsbezeichnung
braucht.
Die Fraktionssprecher von SVP,
CVP und BDP plädierten zwar
gegen die Verschärfung. Der Aufwand für die Unternehmen sei
zu gross und der Nutzen für die
Konsumenten zu klein. Doch ihre
Fraktionen folgten ihnen nicht geschlossen, so obsiegten die Befürworter mit 95 zu 79 Stimmen, bei
2 Enthaltungen. (NZZ, 26.11.2013, Volltext: www.nzz.ch)
(gb)
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