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12.12.2013

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Lebensmittelrecht-Revision – was ändert sich?

In seiner jährlichen Aktualisierung des Lebensmittelrechts hat das EDI mit dem BAG zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts überarbeitet.




Heute fällt Palmöl unter die Bezeichnung "pflanzliche Öle" - der Konsument weiss damit nicht, aus welcher Pflanze das Öl stammt. Neu muss die Herkunft von pflanzlichen Ölen und Fetten ausgewiesen werden, wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) am Dienstag mitteilte. Nach dem Inkrafttreten der Revision Anfang 2014 gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.


Das Revisionspaket, das per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, enthält neben etlichen technischen Anpassungen u.a. wirkungsvolle Neuerungen im Zeichen des Gesundheits-schutzes sowie Regelungen, die dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Information über die Produkte gerecht werden.

Bei einzelnen Verordnungen war die Abstimmung mit international geltendem Recht nötig, damit der internationale Warenverkehr nicht behindert wird. Mit der aktuellen Revision wird die Lebensmittel-Kennzeichnung im Sinne des Konsumentenschutzes ausgebaut:

•Nährwertkennzeichnung: Wo auf der Verpackung die Nährwerte angegeben werden, wird eine neue Reihenfolge vorgeschrieben: „Ungünstige" Nährstoffe werden als erstes genannt. Nach der Angabe des Energiewertes folgt neu in Abstimmung mit der EU in absteigender Folge der Gehalt an Fett, Kohlenhydraten und Eiweiss.

•Angabe von allergenen Inhaltsstoffen: Die Angabe von Zutaten, die Allergien hervorrufen können, müssen nach den neuen Vorschriften durch die Schriftart, den Schriftstil, die Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel vom Rest des Zutatenverzeichnisses hervorgehoben werden.

•Angabe der pflanzlichen Herkunft von Ölen und Fetten: Der Hinweis «pflanzliche Öle» respektive «pflanzliche Fette» genügt zukünftig nicht mehr. Neu muss die pflanzliche Herkunft, also zum Beispiel „Palmöl", angegeben werden.

•Angabe der wichtigsten Hygieneregeln im Umgang rohem Geflügelfleisch: Die meisten Erkrankungen durch Campylobacter könnten vermieden werden, wenn rohes Geflügelfleisch nicht mit anderen Lebensmitteln und Küchenutensilien in Kontakt kommt und das Fleisch vollständig durch gegart wird. Deshalb gehören verschiedene Hygienehinweise neu zwingend auf die Verpackung von Geflügelfleisch.

Auch die Zusatzstoffverordnung wurde dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst; einerseits, um das Gesundheitsschutzniveau hochzuhalten, indem neubewertete und veraltete Zusatzstoffe in der Anwendung eingeschränkt oder verboten werden, andererseits um technische Handelshemmnisse im Bereich der Zusatzstoffe abzubauen. Die Anpassungen wurden von allen betroffenen Kreisen begrüsst.

Revisionen des Lebensmittelrechts

Das Schweizer Lebensmittelrecht stützt sich auf die Bundesverfassung. Es besteht aus dem Lebensmittelgesetz, aus zwei Bundesratsverordnungen, 25 Departements-Verordnungen des EDI, verschiedenen BAG-Verordnungen, Infoschreiben und Weisungen. Diese zu einem grossen Teil mit EU-Recht harmonisierten Rechtsgrundlagen müssen regelmässig aktualisiert werden (wie die vorliegende „Jahresrevision“).

Das Parlament berät derzeit über eine Totalrevision des Lebensmittelgesetzes. Die vorliegende Jahresrevision des Verordnungsrechts steht nicht im Zusammenhang mit dieser Revision des Lebensmittelgesetzes. Informationen zu den Revisionen des Lebensmittelrechts sind auf der Website des BAG verfügbar. Das Revisionspaket enthält ausserdem drei Neuerungen, die zur Sicherheit unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser, beitragen:

•Toleranzwert für Fremdstoffe, die für Trinkwasser bisher nicht spezifisch geregelt waren: Dank immer feineren Analysemethoden können im Trinkwasser Fremdstoffe nachgewiesen werden, die in der Verordnung nicht explizit erwähnt sind. Die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung wird deshalb mit zwei allgemeinen Werten für solche noch nicht spezifisch geregelte organische Verbindungen in Trinkwasser ergänzt. Damit stehen der Trinkwasser-Kontrolle Werte zur Verfügung, die eine Beurteilung der Qualität erlauben und als Basis für wirkungsvolle Massnahmen dienen können.

•Senkung des Höchstwertes für Arsen im Trinkwasser: Die Schweiz übernimmt den in der EU geltenden tieferen Höchstwert von 10µg/l.

•Einführung eines Höchstwertes für Uran im Trinkwasser: Die Schweiz führt einen Höchstwert für Uran im Trinkwasser ein (30µg/l).

Ab Januar 2014 wird das Lebensmittelrecht in die Zuständigkeit eines neuen Bundesamtes fallen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird die Themen des früheren BVET und der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BAG neu unter einem Dach vereinen. Das BLV wird für Fragen zur Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel zuständig sein. (BAG 3.12.2013) ; (gb)


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