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5.3.2014

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Crux der Rohstoffherkunfts-Deklaration

Der Nationalrat hat die Vorlage zur Revision des Lebensmittelgesetzes (LMG) beraten und sich in den meisten Punkten dem Ständerat angeschlossen.




Woher kommen die Rohstoffe? Im Parlament bleibt umstritten, ob man bei vorverpackten Lebensmitteln künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren muss. Bei der Revision des Lebensmittelgesetzes ist keine Einigung zwischen den Räten in Sicht.


Der Nationalrat hat sich in den meisten Punkten der LMG-Revision dem Ständerat angeschlossen. In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) wurde ein weiterer Kompromissvorschlag für die Deklaration der Herkunft von Rohstoffen eingebracht, welcher aber ebenfalls nicht zielführend ist. Nach der ersten Lesung im Nationalrat bestehen zurzeit nur noch in drei Bereichen Differenzen:

• Modalitäten zur Angabe der Herkunft der Zutaten;

• Der Ständerat will kosmetische Mittel, die mit Tierversuchen getestet worden sind, der Lebensmittelgesetzgebung unterstellen (Art. 20 Abs. 3);

• Der Ständerat will, dass der Bundesrat die Fleischuntersuchung von bei der Jagd erlegten Tieren vorsehen kann (Art. 32 Abs. 3).

Die SGK-S bestätigte in allen drei offenen Differenzen die Haltung aus der ersten Lesung des Ständerates. In Bezug auf die Angabe der Herkunft von Rohstoffen beantragt eine Kommissionsminderheit (Bruderer, Wyss, Pasquier, Rechsteiner, Stöckli), die Herkunft der Rohstoffe sei immer dann zwingend anzugeben, wenn ihr Anteil "am Enderzeugnis mehr als 20 Massenprozent beträgt".

Dies stellt zwar eine erhebliche Einschränkung gegenüber der ursprünglichen Idee der Deklaration sämtlicher Rohstoffe (erste Lesung Nationalrat) respektive sämtlicher Rohstoffe ausgenommen allfälliger Ausnahmen, welche durch den Bundesrat zu bestimmen gewesen wären (zweite Lesung Nationalrat) dar.

Minderheitsantrag unannehmbar

Auch diese Regelung ist dennoch abzulehnen, da sie sinnvolle Differenzierungen zwischen den verschiedenen Lebensmittelkategorien respektive verschiedenen Zutaten von vornherein ausschliesst. Zudem schafft sie bereits auf Gesetzesstufe eine Diskrepanz zum EU-Recht, welche jegliche Flexibilität zur Anpassung an künftige, sinnvolle EU-Regelungen verunmöglicht.

Die fial ist daher dezidiert der Meinung, dass die Gesetzesstufe die falsche Regelungsebene ist, um solche Prozentsätze festzulegen und hat dem Ständerat empfohlen, bei seiner ursprünglichen Haltung zu bleiben, wie dies auch die Mehrheit seiner Gesundheitskommission vorschlägt.

Diese Haltung wurde unter Federführung der fial, des SGV und der IGDHS in einem gemeinsamen Schreiben folgender Organisationen an den Ständerat herangetragen: fial, SGV, IGDHS, economiesuisse, VKCS, Gastrosuisse, Swiss Retail Federation, Veledes, CHOCOSUISSE, BISCOSUISSE, SCFA, VMI, DSM, Konsumentenforum kf und SMS. (fial)

Uneinigkeit bei Deklaration von Lebensmitteln

(sda) - Der Ständerat hat am 4.3.2014 an seinem früheren Beschluss festgehalten: Lebensmittelhersteller sollen die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angeben müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Der Nationalrat möchte, dass die Herkunft der Rohstoffe in der Regel deklariert werden muss. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat Ausnahmen festlegen. Ursprünglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen wollen.

Kurz nach dem Pferdefleischskandal sprach sich die grosse Kammer dafür aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. In der Folge schwächte der Nationalrat die Formulierung ab.

Auch die neue Version blieb im Ständerat aber chancenlos. Ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der Linken scheiterte nun ebenfalls. Er sah vor, dass nur die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden müsste, deren Anteil mehr als 20 Prozent beträgt. Damit müsste etwa die Herkunft der Milch im Joghurt deklariert werden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE).

Der 20-Prozent-Vorschlag wurde jedoch mit 27 zu 14 Stimmen abgelehnt. Neue Regeln könnten kriminelle Machenschaften wie jene mit dem Pferdefleisch in der Lasagne nicht verhindern, gab Christine Egerszegi (FDP/AG) zu bedenken. Sie würden aber die Etikettierung stark verteuern. Die Gegner schärferer Deklarationsregeln riefen auch in Erinnerung, dass es bei der Gesetzesrevision primär darum gehe, die Bestimmungen in der Schweiz an jene in der EU anzugleichen. Eine Verschärfung würde den Handel behindern.

Bundesrat Alain Berset stellte die Praktikabilität in Frage. Auch der Kompromissvorschlag würde zu Problemen führen. Ausserdem wäre die 20-Prozent-Regel nicht bei allen Produkten sinnvoll. Beim Sirup beispielsweise müsste die Herkunft des Wassers deklariert werden, nicht aber jene anderer Zutaten, bei der Trüffelbutter die Herkunft der Butter, nicht aber jene der Trüffel. Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.

Der Ständerat hält auch beim Wild an früheren Beschlüssen fest. Der Bundesrat soll die Möglichkeit haben, bei der Jagd erlegte Tiere untersuchen zu lassen, wenn deren Fleisch in der Schweiz in den Verkauft kommt und Anzeichen für eine Gesundheitsgefährdung bestehen.

Der Nationalrat möchte diese Bestimmung streichen. Im Ständerat sprach sich Stefan Engler (CVP/GR) für eine Streichung aus, doch wurde sein Antrag abgelehnt. Die Befürworter der Regel betonten, diese bringe nichts Neues. Es seien viele Zuschriften von besorgten Jägern eingegangen, sagte Christine Egerszegi. Die Bestimmung sei aber vernünftig. Werde ein Tier im privaten Umfeld verzehrt, gebe es auch künftig keine Untersuchung. Das Lebensmittelgesetz geht nun mit den verbleibenden Differenzen wieder zurück an den Nationalrat. (SDA 4.3.2014)

(gb)


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