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Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband
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18.6.2014
| Druckansicht | KURZNEWS 18. Juni 2014
Bund lanciert offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte /
Erforscht: Kann Essen süchtig machen? /
Saldo kritisiert «mit Bakterien belegte Brötchen»
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Bund lanciert offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte
BLW, 16.06.2014 - Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Verordnung über offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte verabschiedet. Damit schafft der Bund erstmals offizielle Zeichen für Schweizer Agrarprodukte und Lebensmittel. Diese garantieren die Herkunft der Erzeugnisse aus dem Berggebiet bzw. aus dem Sömmerungsgebiet. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Die offiziellen Zeichen dürfen nur verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Anforderungen der Berg und Alpverordnung erfüllen. Die Berg- und Alpprodukte müssen somit mehrheitlich aus Rohstoffen aus dem jeweiligen Gebiet bestehen sowie grundsätzlich dort hergestellt werden. Die Verwendung der offiziellen Zeichen ist freiwillig und kostenlos.
Die Verordnung beinhaltet die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte und legt die Gestaltung und Anwendung der Gestaltungsvorlagen fest. Damit wird die Verwendung der Zeichen auf Produkten, auf Geschäftspapieren, in Kommunikationsmitteln und in der Werbung ermöglicht.
Die Auszeichnung von Berg- und Alpprodukten mit den offiziellen Zeichen steht für den offiziellen Schutz dieser Produkte und soll die Transparenz fördern. Private Marken und Labels sollen nicht konkurrenziert, sondern durch das offizielle Garantiezeichen ergänzt werden. Damit soll die Wiedererkennbarkeit im Markt sowie die Vermarktung und Positionierung der Produkte verbessert werden.
Bäcker sind gegen Volksinitiative «Schluss mit der MWSTDiskriminierung
des Gastgewerbes!»
(SBC 16.6.2014) - Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband SBC setzt sich für ein politisches
Umfeld ein, das die Interessen seiner Mitglieder und der Unternehmer angemessen
berücksichtigt. Der SBC ist mit rund 1600 Mitgliedern und über 3000 Verkaufsstellen die
einzige Berufsorganisation der Arbeitgeber in der Bäckerei-Konditorei-Confiserie-Branche
der ganzen Schweiz. 30‘000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit der Branche
verbunden und 2,4 Milliarden CHF beträgt der Jahresumsatz des Schweizer Bäckerei-,
Konditorei-und Confiseriegewerbes. Gegenwärtig sind 4000 Lernende in Produktion und
Detailhandel in Ausbildung.
Die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» hat zum Ziel,
Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Gastgewerbe, das derzeit dem normalen MWSTSatz
von 8% unterstellt ist und der Take-away-Branche mit einem reduzierten Steuersatz von
2,5% zu beseitigen. Zu diesem Zweck sollen die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen
Steuersatz unterstellt werden wie die Nahrungsmittel. Im Weiteren existiert ein bis 2017
befristeter Sondersatz für die Beherbergungsleistungen von 3,8%. Die Umsetzung der
Initiative lässt zudem mehrere Möglichkeiten offen.
In seiner Botschaft vom 14. September 2012 lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ohne
Gegenvorschlag ab, da sie weit über das von ihr angesprochene Ziel einer Gleichbehandlung
des Gastgewerbes mit Take-Away-Anbietern hinausschiesst und bei einer Satzreduktion zu
Mindereinnahmen von jährlich 700-750 Millionen Franken für die Bundeskasse führt. Am 21.
März 2014 empfahlen auch die eidgenössischen Räte in den Schlussabstimmungen die
Initiative zur Ablehnung. Die Vorlage wird nun am 28. September 2014 zur Abstimmung durch
den Souverän kommen.
Der SBC lehnt die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des
Gastgewerbes!» ebenfalls ab und wird sich weiter gegen den Einheitssatz und für «2,5%
für unser täglich Brot» einsetzen.
Die Volksinitiative der Gastronomiebranche fordert die gleiche Besteuerung von
Lebensmitteln und gastgewerblichen Leistungen. Damit würde auch die Besteuerung der
Grundnahrungsmittel angepasst werden müssen und somit das tägliche Brot zum
Luxusartikel. Der SBC teilt deshalb die Meinung des Bundesrates, dass es sachlich nicht
gerechtfertigt ist, die Abgabe von Nahrungsmitteln im Gastgewerbe dem Nahrungsmittelverkauf
steuerlich gleichzustellen, wie es die Volksinitiative fordert. Die beiden
unterschiedlichen Leistungen stehen in keinem direkten Konkurrenzverhältnis zueinander.
Die geringere Besteuerung des Verkaufs von Nahrungsmitteln ist gerechtfertigt, da es sich
um Güter des täglichen Bedarfs handelt. Der Besuch eines Restaurants ist weit mehr als der
blosse Kauf von Nahrungsmitteln für den täglichen Bedarf: Durch den Konsum vor Ort sind
weitere umfangreiche Dienstleistungen nötig. Das rechtfertigt eine Besteuerung zum
Normalsatz wie sie für die meisten anderen Dienstleistungen besteht. Von einer
Steuersenkung für das Gastgewerbe würden zudem in erster Linie Personen in guten
wirtschaftlichen Verhältnissen profitieren.
Der SBC befürchtet bei einer Annahme der Initiative, dass die Einführung des Einheitssatzes
bei der Mehrwertsteuer umgehend wieder zur Diskussion steht. Gastrosuisse und der sgv
haben sich öffentlich bereits dazu geäussert, dass sie auch dazu Hand bieten würden. Der
SBC kämpft auch deshalb gegen diese Initiative, welche diesen Spielraum bewusst offen
lässt. Die massive Mehrbelastung der Lebensmittel durch einen Einheitssatz ist nicht im
Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.
Alle volkswirtschaftlichen Vorteile, mit denen der Bundesrat den Einheitssatz schmackhaft
machen will, beruhen letztlich auf der beabsichtigten radikalen Aufhebung von Steuerausnahmen.
Das vom Bundesrat prophezeite Wirtschaftswachstum und die damit verbundene verbesserte
Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten liessen sich auch mit dem heutigen Satzsystem
erreichen, indem man sich auf die Aufhebung der Ausnahmen beschränkt.
Es ist politisch fragwürdig, den Einheitssatz mit Versprechen zu verkaufen, die nicht
zutreffen. Bereits bei der Einführung der Mehrwertsteuer wurde dem Stimmvolk versichert,
dies sei eine einfache Steuer, was sich als falsch erwiesen hat.
Auch bei der Aufhebung von Steuerausnahmen wird nicht vollumfänglich dem Konzept der
«idealen Mehrwertsteuer» nachgelebt, das ja die Taxe occulte zu 100 % beseitigen will; denn
es bleiben weiterhin wesentliche Steuerausnahmen auch bei den Produktionsfaktoren
(Kapital und Land) bestehen, die man zu einem grossen Teil ebenfalls aufheben müsste, wie
etwa bei den Immobilien oder der Landwirtschaft.
Im Gesetzesentwurf zum System «Einheitssatz» waren immer noch Steuerausnahmen aufgeführt
und an dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert.
Die Einführung eines – wenn auch gegenüber heute etwas tieferen – einheitlichen
Mehrwertsteuersatzes würde die Lebensmittel zusätzlich verteuern. Eine Verteuerung des
Sortiments der Bäckerei-Konditorei-Confiserie-Branche von ca. 5% wäre die Folge. Dass
dies Familien und Erwerbstätige mit tieferen Einkommen besonders hart trifft, liegt auf
der Hand. Das tägliche Brot wird zu einem Luxusartikel, der gesamte Lebensmitteldetailhandel
erfährt eine hohe Zusatzbelastung.
Diese Entwicklung lehnt der SBC entschieden ab, weil erneut Familien mit Kindern und
tiefere Einkommensschichten von einer Steuererhöhung überproportional stark betroffen
wären.
Wieso das tägliche Brot massiv verteuern und zeitgleich Luxusgüter verbilligen?
Mit einem Einheitssatz würden Luxusgüter tiefer belastet. Sogar der Bundesrat räumt ein,
bei Einführung des Einheitssatzes würden die Preise nicht sinken, da die Differenz von ca.
1,5% relativ gering ist. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Preise der Non-Food-Produkte
weitgehend unverändert blieben.
Mit der Einführung des Einheitssatzes werden die Lebensmittel massiv teurer, da sich die
Belastung mehr als verdoppelt (zurzeit bei einer Annahme von 2,5 auf 6,5 %). Diese Erhöhung
wird auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden müssen. Angesichts der
deutlich gestiegenen Nahrungsmittelpreise sowie der gleichzeitig steigenden Entwicklung
der anderen Kostenfaktoren wie Energie, Personal und Rohstoffe, ist eine weitere Erhöhung
durch die Mehrwertsteuer ein komplett falsches wirtschaftliches Signal.
Der vorliegende Initiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!»
verkennt die veränderte Berufswelt und die gesellschaftlichen Entwicklungen der
vergangenen Jahre. Sie begründet keinerlei Mehrwert für die klassische Gastronomie.
Zudem führt sie Richtung Einheitssatz und zu hohem fiskalischem Mehraufwand und
schlussendlich zu höheren Preisen für die Konsumenten. Der SBC lehnt die Initiative
vollumfänglich ab.
Erforscht: Kann Essen süchtig machen?
(Universität Luxemburg 16.6.2014) - Frauen mit Gewichtsproblemen handelten in einem wissenschaftlichen Essenspsychologietest im Durchschnitt impulsiver als andere Probandinnen. Daraus kann geschlossen werden, dass sie sich instinktiver durch Essensbilder angesprochen fühlen und es ihnen an kontemplativer Willenskraft fehlt. Zudem berichteten einige Frauen über Heisshunger, obwohl sie gerade erst gegessen hatten – ein Anzeichen für eine mögliche Essenssucht.
„Bei jeder Art von Suchtverhalten ist es so, dass der Süchtige sich stark nach dem guten Gefühl sehnt, das beim Essen, Glücksspiel, Rauchen, Sex oder Drogenkonsum ausgelöst wird und mit der Aktivierung bestimmter Hirnbereiche einhergeht“, erklärt Claus Vögele, Professor für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie an der Universität Luxemburg.
Im Rahmen dieses Tests wurden Bilder von fettigem oder süssem Essen (Burger, Kuchen, Pizza usw.) und Nichtlebensmitteln (eine Socke, eine Tasse, ein Schuh usw.) in zufälliger Reihenfolge auf einem Computerschirm gezeigt. Je nach Instruktion sollten die Probandinnen entweder so schnell wie möglich auf die Essens- oder Nichtessensbilder klicken. Frauen mit Gewichtsproblemen schnitten im Durchschnitt schlechter ab als andere Probanden.
Die Tests wurden entweder drei Stunden oder sofort nach dem Essen durchgeführt. Die beteiligten Forscher an den Universitäten Würzburg und Luxemburg fanden heraus, dass manche übergewichtige Frauen von einem Heisshungergefühl während des Tests berichteten – unabhängig vom Zeitpunkt, wann sie das letzte Mal gegessen hatten. „Dies lässt darauf schliessen, dass bei manchen Personen Essensreize unabhängig von Sattheit Heisshungergefühle auslösen, so Prof. Vögele.
Er verweist auf andere Forschungsarbeiten, die darauf hinweisen, dass dies sowohl auf die genetische Veranlagung als auch auf gemachte Erfahrungen zurückzuführen ist. „Manche Menschen essen, um sich zu trösten, weil sie sich langweilen oder einfach aus Gewohnheit“, erklärt Claus Vögele. Das andere Extrem: Menschen mit einem übermässigen Kontrollzwang, die an einer Krankheit wie Magersucht (Anorexia nervosa) leiden können.
Weitere Informationen:
http://orbilu.uni.lu/bitstream/10993/15779/1/fpsyg-05-00216.pdf - PDF des
http://wissenschaftlichen Artikels
http://www.uni.lu - Homepage der Universität Luxemburg
Orior: Bruno de Gennaro folgt auf Remo Hansen
(Orior 12.6.2014) - Der CEO der ORIOR Gruppe, Remo Hansen, verlässt das Unternehmen diesen Sommer. Neuer CEO ad interim wird Bruno de Gennaro. Er übernimmt die Führung der ORIOR Gruppe per sofort und bis auf Weiteres.
Remo Hansen hat ORIOR seit 1998 in verschiedenen Kader- und Konzernleitungsfunktionen, seit 2011 als CEO, begleitet und die Gruppe in ihrer Entwicklung entscheidend mitgeprägt. Nach über 16-jähriger erfolgreicher Tätigkeit für ORIOR verlässt er das gut aufgestellte Unternehmen, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen. Der Verwaltungsrat, die Konzernleitung und die Mitarbeitenden bedanken sich bei Herrn Hansen und wünschen ihm auf seinem neuen Weg nur das Beste.
Der neue CEO ad interim, Bruno de Gennaro, ist seit 20 Jahren bei ORIOR und langjähriges Konzernleitungsmitglied. Er führt heute das sehr erfolgreiche und stark wachsende Segment Convenience, zu welchem mehrere Kompetenzzentren der Gruppe gehören. Zuvor hat er während 13 Jahren die Rapelli SA im Tessin geführt und weiterentwickelt.
Bruno de Gennaro ist eine Unternehmerpersönlichkeit mit grosser Erfahrung. Er wird die ORIOR Gruppe mit Kontinuität und starker Identifikation erfolgreich weiterführen.
ORIOR ist eine traditionsreiche Schweizer Lebensmittelgruppe, spezialisiert auf Frisch-Convenience-Food und Fleischveredelung. Sie hält mit ihren innovativen Produkten und den Marken «Rapelli», «Ticinella», «Spiess», «Fürstenländer Spezialitäten», «Fredag», «Pastinella», «Le Patron» und «Nature Gourmet» führende Positionen in rasch wachsenden Nischenmärkten im Schweizer Detailhandel und in der Gastronomie sowie in ausgewählten Absatzkanälen im benachbarten Ausland. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte die ORIOR Gruppe mit 1300 Mitarbeitenden einen Umsatz von CHF 520.0 Mio.
PRESSESCHAU
Saldo kritisiert «mit Bakterien belegte Brötchen»
Für Sie gelesen im Saldo:
saldo hat in einer Stichprobe in Basel, Bern, Luzern, Schaffhausen, St.Gallen und Zürich je 16 Canapés eingekauft und im Labor untersuchen lassen. Gemessen wurde, wie viele Keime sich auf den Canapés tummelten und ob Krankheitserreger wie Salmonellen, Darmbakterien oder Staphylokokken darauf zu finden waren. Die Krankheitserreger zeigen an, wie hygienisch in der Produktion und im Verkauf gearbeitet wird.
An der Gesamtkeimzahl kann man ablesen, ob die Brötchen zu lange oder zu warm gelagert wurden oder ob die Zutaten zu wenig frisch waren.
Bei der Gesamtkeimzahl rechnet man in Millionen koloniebildenden Einheiten Bakterien pro Gramm (KBE/g). Laut Hygieneverordnung gilt ein Brötchen ab 10 Millionen KBE/g als minderwertig. Ab einer Million KBE sprechen Experten von auffälligen Werten.
Alle Brötchen unter einer Million Keime hat saldo als gut bewertet. Das war bei 69 der insgesamt 96 Canapés der Fall. Lediglich in 13 Läden waren alle von saldo untersuchten Proben hygienisch tadellos. Auf 26 der 96 Canapés tummelten sich sogar weniger als zehntausend Keime. Das ist ein äusserst guter Wert.
Bei 19 Brötchen waren die Gesamtkeimzahlen leicht erhöht. Mit Keimen zwischen 1 und 10 Millionen gelten sie allerdings noch als genügend. Das gilt auch für Brötchen mit Krankheitskeimen unter 100 KBE.
Insgesamt 8 Brötchen enthielten zu viele Keime oder waren mit Krankheitserregern belastet. Auf dem Ei-Brötchen aus dem Restaurant von Coop City in Schaffhausen zählte das Labor über 30 Millionen KBE/g. Insgesamt zu viele Keime fand man auch auf Brötchen der Confiserie Bachmann aus Basel, der Migros Gourmessa in Schaffhausen sowie des Vögeli Beck in St. Gallen.
Auf dem Spargel- und auf dem Thon-Canapé der Bäckerei Stocker im Zürcher Hauptbahnhof fand das Labor zu viele krankmachende Staphylokokken. Der gesetzliche Toleranzwert liegt bei diesen Keimen wie bei den Darmbakterien Escherichia Coli (E. Coli) bei 100 KBE/g. Auf den Stocker-Brötchen tummelten sich bis zu 1100 Staphylokokken – deutlich zu viel.
Darmbakterien fand das Labor auch auf zwei Brötchen der Bäckerei zur Tanne aus Schaffhausen. Mit je 10 KBE/g lag die Anzahl der Keime allerdings noch unter dem Toleranzwert, dafür waren die Gesamtkeimzahlen zu hoch.
Die betroffenen Hersteller nehmen die Resultate der Stichprobe ernst. Bei der Bäckerei Stocker vermutet man, dass die Staphylokokken von den verwendeten Zwiebeln stammen könnten. Stocker will den Produktionsprozess überprüfen.
Coop schreibt, dass die frisch zubereiteten Brötchen nach einer klar definierten Zeit in der Auslage entsorgt werden müssen. Der Grosshändler will die Mitarbeiter verstärkt auf die Wichtigkeit von Kühlung und die Lagerzeit hinweisen.
Die Basler Confiserie Bachmann bedauert das schlechte Ergebnis. Sie gibt an, freiwillig alle zwei Wochen Produkte in einem unabhängigen Labor testen zu lassen. Man werde sich verstärkt um die Optimierung der Abläufe kümmern.
Bei der Schaffhauser Bäckerei zur Tanne vermutet man, dass die Keime aus dem verwendeten Schinken stammen könnten. Man setze alles daran, den Grund herauszufinden. Die Migros will in der Schaffhauser Filiale, in welcher das Schweinebraten-Brötchen beanstandet wurde, die Kühltemperaturen senken und Nachkontrollen durchführen.
Bei Vögeli Beck nimmt man die Auswertung zur Kenntnis. Man werde ständig lebensmittelrechtlich überwacht.
In diesen Verkaufsgeschäften waren sämtliche von saldo untersuchten Canapés hygienisch in Ordnung:
•Basel: Coop Restaurant am Marktplatz; Globus, Marktplatz
•Bern: Coop Restaurant Ryfflihof; Storchenbäckerei Keller, Schauplatzgasse; Ueli der Beck, Loeb
•Luzern: Bäckerei Hug, Mühlenplatz; Bäckerei Rüthemann, Waldstätterstrasse; Migros Restaurant Waldstätter
•Schaffhausen: Zuckerbäckerei Ermatinger, Fronwagplatz
•St. Gallen: Confiserie Roggwiller, Multergasse; Lichtensteiger Neumarkt
•Zürich: Kleiner, Shop Ville; Migros Take Away, Stadelhofen.
(Volltext: www.saldo.ch 11.6.2014)
(gb)
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