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Nachrichten

15.7.2014

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KURZNEWS 15. Juli 2014

Bell wehrt sich gegen Millionen-Busse / Migros plant Gewächshaus im Wallis / Langweilige TV-Sendungen fördern Snackkonsum


Bell wehrt sich gegen Millionen-Busse

In einem Kartellverfahren wegen unerlaubter Preisabsprache in der deutschen Wurstwarenindustrie hat das Bundeskartellamt gegen das deutsche Bell-Tochterunternehmen ein Bussgeld in Höhe von rund 100 Mio Euro verhängt. Bell nimmt die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Kenntnis, weist aber die zugrunde liegenden Vorwürfe entschieden zurück. Der ergangene Bussgeldbescheid ist sachlich falsch und rechtlich verfehlt, die Bussgeldhöhe zudem in einer margenschwachen Industrie gänzlich unverhältnismässig.

Überdies beziehen sich die Vorwürfe auf einen Zeitraum vor der Übernahme der ZIMBO Fleisch- und Wurstwaren GmbH und der Abraham GmbH durch die Bell AG. Bell wird den Bussgeldbescheid daher vor Gericht angreifen und seine Aufhebung verfolgen. Die endgültige gerichtliche Klärung dieses Vorgangs wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird Bell bei jeweils neuen Erkenntnissen Stellung nehmen. (Text: Bell 15. Juli 2014)



Neuer Süssstoff Advantam zugelassen

Durch die Verordnung (EU) Nr. 497/2014 vom 14.05.2014 wurde Advantam als neues Süssungsmittel zugelassen. In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wurde das Süssungsmittel mit der E-Nummer E 969 neu eingetragen. Für die einzelnen Lebensmittel gelten unterschiedliche Höchstmengen, die von 0,5 mg/kg für alkoholfreies Bier bis 400 mg/kg für Kaugummi ohne Zuckerzusatz reichen. Weiterhin kann, je nach der Produktgruppe, die Verwendung auf brennwertverminderte, auf ohne Zuckerzusatz hergestellte oder süsssaure Erzeugnisse beschränkt sein.

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird Advantam als ein durch chemische Synthese hergestelltes Produkt definiert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für Advantam eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 5 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.

Nach Erwägung aller Daten hinsichtlich Stabilität, Abbauprodukten, Toxikologie und Exposition gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Advantam bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen als Süssungsmittel gesundheitlich unbedenklich ist. Die Verordnung trat zum 04.06.2014 in Kraft. (Amtsblatt der EU Nr. L 143 vom 15.05.2014, S. 6 / behrs)



Neues Konservierungsmittel Ethyllaurylarginat zugelassen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 506/2014 vom 15.05.2014 wurde Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel für die Lebensmittelkategorie 08.2.2 „Wärmebehandeltes verarbeitetes Fleisch“ mit einer Höchstmenge von 160 mg/kg zugelassen. Ausgenommen sind emulgierte Würste, geräucherte Würste und Leberpastete. Der Konservierungsstoff wurde mit der Nummer E 243 in den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 eingetragen. Ferner wurden entsprechende Reinheitskriterien festgelegt und in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen.

In den Erwägungsgründen wird ausgeführt, dass es technisch notwendig ist, Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zu verwenden. Dies dient dazu die mikrobiologische Qualität dieser Lebensmittel zu verbessern und das Wachstum schädlicher Mikroorganismen wie etwa Listeria monocytogenes zu verhindern. Die Verordnung trat zum 05.06.2014 in Kraft. (Amtsblatt der EU Nr. L 145 vom 16.05.2014, S. 35 / behrs)



Migros plant Gewächshaus im Wallis

14.07.2014 - (lid) – Die Migros steigt in die Gemüseproduktion ein. In der Walliser Gemeinde Collombey-Muraz will die Detailhändlerin ein mit Fernwärme beheiztes Gewächshauses bauen. Die Migros hat in diesen Tagen ein Bewilligungsverfahren für den Bau eines Gewächshauses in der Gemeinde Collombey-Muraz eingeleitet. Die Detailhändlerin will dort Gemüse anbauen, das man bislang importiert hat: Zum Beispiel Peperoni. Produziert werden soll weitgehend CO2-neutral.

Das Gewächshaus wird ausschliesslich mit Abwärme der Kehrrichtverbrennungsanlage SATOM SA in Monthey beheizt, heisst es in einer Mitteilung. Bis zu 120 neue Vollzeitstellen will die Migros im Unterwallis schaffen. Detailliert informieren will der Grossverteiler, sobald die Bewilligung vorliegt. Die Walliser Landwirtschaftskammer und die Walliser Obst- und Gemüsebranchenorganisation begrüssen, dass die Migros neue Arbeitsplätze schaffen will. Die einheimischen Gemüseproduzenten dürften aber nicht konkurrenziert werden.



Langeweile beim Fernsehen fördert Snackkonsum

Langweilige TV-Sendungen verleiten dazu, mehr Snacks nebenbei zu vertilgen. Das haben Forscher an der schwedischen Universität Uppsala herausgefunden. Konkret haben die getesteten Frauen um 52 Prozent mehr gegessen, wenn sie statt einer spannenden Komödie ein langweiliges TV-Programm ansehen mussten. Gegenübergestellt wurden eine bekannte schwedische Comedy-Show und ein Vortrag über Kunst. Dabei zeigten sich enorme Unterschiede im Essverhalten der 18 Testpersonen: Diejenigen, die den langweiligen Vortrag ansehen mussten, assen erheblich mehr als die Seherinnen der spannenden Serie.

In einer Kontrollgruppe wurde auch noch überprüft, wie viel gegessen wird, wenn anstatt einer langweiligen TV-Sendung ein Text über schwedische Insekten gelesen wird. Auch dieser verleitete zum vermehrten Snacken: Die Damen assen während der spannenden TV-Serie um 35 Prozent weniger als beim Lesen des Textes. Auf Prevention.com wird der Wissenschaftler Aner Tal mit einer Erklärung zitiert: "Bei sehr geringen Aufmerksamkeitslevels isst du, um dich selbst zu beschäftigen, weil dir langweilig ist."

Tal gibt ausserdem Tipps zum besseren Essverhalten mit auf den Weg: "Verwende vorportionierte Snacks statt endlos grossen Schüsseln. Wenn du weisst, dass du eine Tendenz dazu hast, beim Fernsehen zu viel zu essen, iss einfach etwas, das besser für dich ist. Nimm Gemüse als Snack statt Chips." (Universität Uppsala http://uu.se)



Wie wirken Nanomaterialien in Leber und Darm?

Wie wirken über Lebensmittel aufgenommene Nanomaterialien in Leber und Darm? Welche Faktoren bestimmen ihre Giftigkeit? Wegen der grossen Anzahl an unterschiedlichen Nanomaterialien ist es kaum möglich, jedes Material einzeln auf seine toxischen Eigenschaften hin zu untersuchen. Im Rahmen des deutsch-französischen Forschungsprojektes „SolNanoTox“, das am 1. März 2014 begonnen hat, sollen deswegen spezifische Eigenschaften zur Klassifizierung von Nanomaterialien untersucht werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) benötigt für seine Bewertungsarbeit Daten zur Bioverfügbarkeit, insbesondere dazu, ob die Löslichkeit von Nanomaterialien ihre Aufnahme und Akkumulation in bestimmten Organen wie Leber und Darm beeinflusst. „Wir wollen mit unseren Untersuchungen herausfinden, ob das Kriterium löslich oder nichtlöslich ein bestimmender Faktor für die Aufnahme und Toxizität von Nanomaterialen ist“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Eine gesundheitliche Risikobewertung von Nanomaterialien ist derzeit kaum möglich bzw. mit sehr grossen Unsicherheiten behaftet, da bislang noch wichtige toxikologische Daten zum Verhalten in Gewebe und Zellen fehlen. Das deutsch-französische Forschungsprojekt SolNanoTox untersucht, welche Rolle die Löslichkeit von Nanomaterialien für ihre Anreicherung und toxischen Eigenschaften spielt.

Das Projekt läuft dreieinhalb Jahre. Dabei arbeitet das BfR eng mit der französischen Schwesterorganisation des BfR, der ANSES, zusammen. Weitere Partner sind das Institut des Sciences Chimiques de Rennes und die Universität Leipzig. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) finanzieren das Projekt.

Zu den Aufgaben des BfR zählt die Durchführung von in vitro-Versuchen (z.B. die Untersuchung des Einflusses vom Verdausystem des Menschen) sowie die Analyse biologischer Proben hinsichtlich einer eventuellen Anreicherung von Nanomaterialien. Darüber hinaus erfolgt am BfR der Einsatz moderner Verfahren der bildgebenden Massenspektrometrie, um herauszufinden, ob Nanopartikel die Struktur von Biomolekülen, z.B. die Struktur der Lipide der Zellmembran, verändern. Bislang fehlen diese wichtigen experimentellen Untersuchen, die nötig sind, um mögliche Veränderungen der DNA oder zellulärer Strukturen, verursacht durch Nanomaterialien in der Nahrung, bewerten zu können.

Im Projekt werden zwei grundsätzlich verschiedene Nanopartikeltypen stellvertretend für andere ihrer Art untersucht: Titandioxid als Stellvertreter für wasserunlösliche Nanopartikel und Aluminium als Beispiel für Nanomaterialien, die nach Oxidation eine gewisse Wasserlöslichkeit aufweisen. Es wird geprüft, ob der Grad der Löslichkeit die Verteilung der Nanomaterialien im Körper beeinflusst und lösliche Materialien sich möglicherweise in anderen Organen akkumulieren als unlösliche. Es soll nachgewiesen werden, ob unlösliche Nanomaterialien aufgrund ihrer Nanodimension nach oraler Aufnahme generell direkt toxisch wirken.

In dem Projekt werden verschiedene moderne analytische Methoden miteinander kombiniert, um das Verhalten von Nanomaterialien im Gewebe und ihre Aufnahme in die Zelle zu erforschen. Im Fokus stehen vor allem Effekte, die genotoxische Schäden und Entzündungen auslösen können. Zunächst werden im Projekt die Effekte beider Materialien an Kulturen von humanen Darm- und Leberzellen in künstlicher Umgebung (in vitro) untersucht. Danach ist tierexperimentell zu überprüfen, ob hier beobachtete Effekte auch im lebenden Organismus auftreten können.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Rückschlüsse auf Effekte und Wirkungsweise oral aufgenommener Nanomaterialien mit unterschiedlichen Eigenschaften zu ziehen. Ziel ist es, Nanomaterialien anhand spezifischer Eigenschaften zu klassifizieren und diesen Klassen entsprechende toxikologische Eigenschaften zuzuordnen. Grund dieses Anliegens ist die enorme Vielzahl an Nanomate rialien mit grossen Unterschieden in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften, nicht für alle Materialien können toxikologische Untersuchungen durchgeführt werden. (Bundesinstitut für Risikobewertung BfR)
(gb)


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