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12.8.2014

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KURZNEWS 12. August 2014

Schweizer Weine punkten an Intern. Weinprämierung / Bundesrat lehnt Gastronomie-Sonderbehandlung ab / Geheimnis des Safrans entschlüsselt / Hopfenextrakt für natürliche Konservierung


Schweizer Weine punkten an Intern. Weinprämierung Zürich

12.08.2014 - (lid) – An der 21. Internationalen Weinprämierung Zürich 2014 (IWPZ) wurden 694 Weine ausgezeichnet, 389 davon sind aus der Schweiz. In der Schweiz tätige Weinproduzenten, -händler und –importeure reichten beim von Expovina AG organisierten Wettbewerb 2'259 Weine aus allen wichtigen Weinanbaugebieten der Welt ein, wie Expovina in einer Medienmitteilung schreibt. 160 Fachpersonen beurteilten die Weine vom 15. bis 18. Juli 2014 und zeichneten schliesslich 233 Weine mit dem Gold- und 456 mit dem Silberdiplom aus.

Die höchste Auszeichnung, das Grosse Golddiplom, erhielten fünf Weine: Die beiden Walliser Süssweine Malvoisie Réserve des Administrateurs 2013 und Chevalier d'Or 2012, ein australischer Dessertwein, ein Portwein sowie ein Rotwein aus der Rioja. Die Schweizer Weine glänzten mit 123 Gold-, 264 Silber- und zwei Grossen Golddiplomen. Davon gingen 40 goldene und 75 silberne Auszeichnungen an Walliser Winzer, gefolgt von 52 Auszeichnungen für den Kanton Waadt. In die Drei-Seen-Region gingen 40 Diplome.

Bei den ausländischen Weinen dominierte Italien mit 61 Gold- und 66 Silberdiplomen, wobei besonders die Rotweine gut ankamen. Spanische Weine holten 14 Mal Gold und 32 Mal Silber, bei den Franzosen waren dies 11 Mal Gold und 21 Mal Silber. Auch an Übersee-Weine wurden 41 Diplome vergeben, darunter das Grosse Gold für den australischen Golden Semillon 2012.



Allergenkennzeichnung im Offenverkauf

Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011, mit der die Information der Verbraucher über Lebensmittel verbessert wird, gilt ab dem 13.12.2014. Sie sieht vor, dass bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, künftig im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden müssen (z.B. farblich unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend.

Eine entsprechende Regelung in Deutschland befindet sich derzeit in der Vorbereitung, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die Lebensmittelwirtschaft hat angesichts dieses Termins bereits in einem gemeinsamen Brief der Branchenverbände beim BMEL praktikable Vorgaben zur Allergenkennzeichnung loser Ware angemahnt. (Quellen: Lebensmittelzeitung vom 06.06.2014. behrs 12.8.2014)



EU: Zusatzstoffe neu zugelassen in Fleischzubereitungen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 601/2014 vom 04.06.2014 wurde der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in Bezug auf die Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe in Fleischzubereitungen geändert. Kurkumin (E 100), Echtem Karmin (E 120), Zuckerkulör (E 150a-d), Paprikaextrakt (E 160c) und Betanin (E 162), die in einigen Mitgliedstaaten traditionell zum Färben von merguez-Erzeugnissen und anderen traditionellen Produkten verwendet werden, wurden für diese Erzeugnisse zugelassen.

Zugelassen wurden auch Essigsäure und Acetate (E 260-263), Milchsäure und Lactate (E 270, E 325-327), Ascorbinsäure und Ascorbate (E 300-302) sowie Citronensäure und Citrate (E 330-333) für alle Fleischzubereitungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz beigegeben wurden. Weiterhin wurden Phosphorsäure, Phosphate, Di-, Tri- und Polyphosphate (E 338-452) auch für Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad und burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4% sowie Finnischen Weihnachtsschinken erlaubt. Die Liste der Erzeugnisse, für die Nitrite (E 249-250) zugelassen sind, wurde um einer Reihe weiterer traditioneller Erzeugnisse erweitert.

Neu aufgenommen wurden Alginate (E 401-404), Carrageen (E 407), verarbeitete Eucheuma-Algen (E 407a), Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Traganth (E 413), Xanthan (E 415), acetyliertes Distärkephosphat (E 1414) und Hydroxypropyldistärkephosphat (E 1442). Diese Feuchthaltemittel und Stabilisatoren dürfen für Fleischzubereitungen, in die Zutaten eingespritzt wurden, sowie für Fleischzubereitungen aus Fleischteilen, die unterschiedlich bearbeitet wurden und miteinander kombiniert sind, z. B. Rouladen mit einer Füllung aus Hackfleisch verwendet werden.

Ausgenommen sind bifteki, soutzoukaki, kebap, gyros und souvlaki. Für die letztgenannte Gruppe und für seftalia sowie die o.g. Fleischzubereitungen sind dagegen acetyliertes Distärkephosphat (E 1414) und Hydroxypropyldistärkephosphat (E 1442) zugelassen. Bei Zubereitungen aus Geflügelfleisch, mici, bifteki, soutzoukaki, kebap, seftalia, cevapcici und pljeskavice darf als Feuchthaltemittel Natriumcarbonat (E 500) verwendet werden. Die Verordnung trat zum 25.06.2014 in Kraft. (Quelle Amtsblatt der EU Nr. L 166 vom 05.06.2014, S. 11 / behrs 12.8.2014)



Bundesrat lehnt Gastronomie-Sonderbehandlung ab

Die am 21. September 2011 von GastroSuisse eingereichte Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" verlangt, dass für gastgewerbliche Leistungen der gleiche Steuersatz gilt wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Davon ausgenommen wären alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Abgabe von Esswaren und alkoholfreien Getränken im Gastgewerbe soll also gleich besteuert werden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden, auf dem Markt und am Imbissstand.

Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht gerechtfertigt, dass die Leistungen des Gastgewerbes zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert werden. Heute unterliegen Esswaren und alkoholfreie Getränke, die eingekauft und mitgenommen werden, dem reduzierten Satz. Wer aber im Restaurant etwas isst oder trinkt, der kauft nicht nur Nahrungsmittel ein, sondern erhält weitere Leistungen. Das Essen und die Getränke werden serviert, und es werden Tische, Stühle, Toiletten und anderes mehr zur Verfügung gestellt. Deshalb kostet eine Mahlzeit im Restaurant auch mehr als am Imbissstand. Die Leistungen des Gastgewerbes werden nach Auffassung des Bundesrates zu Recht zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert.

Der Bundesrat bezweifelt, dass die Steuersatzsenkung vollumfänglich über die Preise an die Kundinnen und Kunden des Gastgewerbes weitergegeben würden. Es ist anzunehmen, dass ein Teil des Spielraums für die Verbesserung der Marge der Gastwirtinnen und Gastwirte und für Lohnanpassungen bei den Beschäftigten des Gastgewerbes verwendet werden dürfte.

Eine Annahme der Initiative hätte hohe Steuerausfälle für Bund, AHV und IV zur Folge. Von den bis zu 750 Millionen Franken würden rund 75 Millionen weniger in den AHV-Fonds und rund 40 Millionen Franken weniger in den IV-Fonds fliessen. Bund, AHV und IV könnten Mindereinnahmen in dieser Höhe kaum verkraften. Es wären deshalb Kompensationsmassnahmen vorzusehen. Die Kompensation hat nach Ansicht des Bundesrates innerhalb des Mehrwertsteuersystems zu erfolgen. Hierfür bietet sich die Erhöhung des reduzierten Steuersatzes von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent an.

Unter dem Strich würde die Mehrzahl der Haushalte durch die beiden Massnahmen – Senkung der Steuer für gastgewerbliche Leistungen und Erhöhung des reduzierten Satzes – finanziell stärker belastet als heute. Besonders betroffen wären Haushalte mit tiefen Einkommen, vor allem solche mit Kindern, sowie der Mittelstand. (EFD 11.8.2014)



McDonald’s testet warme Frühstück-Menus in Zürich

Crissier, 11. August 2014 – Seit der Lancierung von McCafé im Jahr 2008 bietet McDonald’s Schweiz ein breites Frühstücksangebot in den separaten Kaffeelounges an. Jetzt testen mehrere McDonald’s Lokale in Zürich, Lausanne und Genf an der Restauranttheke neu warme Frühstücksvariationen – von heissen McMuffins und Snack Wraps mit Eiern und Speck über Pancakes bis hin zum klassischen Schwiizer Zmorge mit Gipfeli, Butter und Konfi. Dazu gibt es Kaffee und Tee. (11.8.2014 McDonald’s Schweiz)



Geheimnis des Safrans entschlüsselt

Auf den Spuren der Safranwürze: Prof. Dr. Peter Beyer vom Institut für Biologie II der Universität Freiburg hat gemeinsam mit Prof. Dr. Giovanni Giuliano des Casaccia Research Centre in Rom/Italien und Forscherinnen und Forschern aus Saudi Arabien und Spanien ein Schlüsselenzym für die Synthese von Crocetin/Crocin, Pinocrocin und Safranal entdeckt. Diese Inhaltstoffe sind für Farbe und Aroma des Safrans verantwortlich. Das Enzym namens „Carotenoid Cleavage Dioxygenase 2” (CCD2) bewirkt die Synthese des Geschmacks des teuersten Gewürzes der Welt anhand der Spaltung eines Vorläufermoleküls.

„Das bessere Verständnis der Biosynthese eröffnet uns Wege, die Inhaltsstoffe des Safrans mit biotechnologischen Methoden herzustellen“, erklärt Beyer, Mitglied des Exzellenzcluster BIOSS Centre for Biological Signalling Studies der Universität Freiburg. Die Ergebnisse der Studie sind in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Proceedings of the National Academy of Sciences“ erschienen.

Safran besteht aus getrockneten Blütenstempeln des Krokus Crocus sativus. Die Pflanze wächst in gemässigten Klimazonen von Spanien bis Kaschmir. Ein Kilogramm Safranfäden kostet zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Dafür müssen 100.000 Blüten von Hand geerntet werden. Bisher ist es Chemikerinnen und Chemikern nicht gelungen, die Inhaltsstoffe der Krokusse zu synthetisieren. Forscher gingen lange davon aus, dass ein anderes Enzym namens ZCD das Vorläufermolekül von Crocetin/Crocin abspaltet. Die Wirkung in der Biosynthese konnten sie nicht beweisen.

Beyer und das Team untersuchten die Stempel des Krokus in einer Entwicklungsphase, in der die Stoffe Crocetin/Crocins entstehen. „Wir fanden heraus, dass das Gen CCD2 in diesem Stadium besonders aktiv ist“, sagt Beyer. Im Anschluss wiesen die Forscher die Wirkung des Enzyms CCD2 in Bakterien und Maispflanzen nach, indem sie das Gen in diese Modellorganismen einschleusten. Auch dort bewirkt das Enzym die Spaltung des Vorläufer-Carotinoids.

Ziel des Teams ist es nicht, Safran biotechnologisch zu reproduzieren; dafür sei das natürliche Gewürz zu komplex. Allerdings nutzen Menschen die Inhaltsstoffe auch als Farbstoff und in der Medizin. „Mit Biotechnologie liessen sich grosse Mengen von Crocetin/Crocins, Picrocrocin, and Safranal kostengünstig herstellen“, erklärt Beyer. Die Europäische Kommission förderte die Forschung als Teil der Projekte „From DISCOvery to product“ (DISCO) und „METAPRO“.

(7.8.2104 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau / idw). Original Publikation: S. Frusciante, G. Diretto, M. Bruno, P. Ferrante, M. Pietrella, A. Prado-Cabrero, A. Rubio-Moraga, P. Beyer, L. Gomez-Gomez, S. Al-Babili and G. Giuliano (2014) Novel carotenoid cleavage dioxygenase catalyzes the first dedicated step in saffron crocin biosynthesis. PNAS: http://www.pnas.org/content/early/2014/08/05/1404629111



Fidelio Biofreiland zahlt mehr für behornte Rinder

08.08.2014 - (lid) – Die Bio-Viehvermarktungsorganisation Fidelio Biofreiland AG wird künftig auf horntragende Kühe einen Zuschlag von fünf Rappen pro Kilo Schlachtgewicht bezahlen. Der Verwaltungsrat habe dies entschieden, um die Bauern von horntragenden Kühen etwas zu unterstützen, schreibt Fidelio Biofreiland in einer Medienmitteilung. Der Mehrpreis wird ab dem 15. August und bis auf weiteres ausbezahlt.



Hopfenextrakt für natürliche Konservierung

Knackige Salate, mundgerecht geschnittenes Obst oder schonend zubereitete Gerichte mit Fisch oder Fleisch: Verbraucher kaufen vermehrt naturbelassene Produkte und Erzeugnisse mit einem hohen Frischecharakter. Da diese Waren nicht pasteurisiert oder nur minimal gegart wurden, verderben sie leicht. Ausserdem können sich gefährliche Keime – wie zum Beispiel Listerien – bilden, die schwere Erkrankungen hervorrufen. In einem Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) haben Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) erstmals Hopfenextrakte für die natürliche Konservierung von ausgewählten Frischeprodukten eingesetzt.

Konservierungsstoffe vermeiden, dass Lebensmittel durch Bakterien schnell verderben oder kontaminationsbedingte Krankheiten auslösen. „Synthetische Substanzen wie Benzoe- oder Sorbinsäure lehnen allerdings viele Verbraucher ab.“, sagt Dr. Carolin Hauser, Projektverantwortliche am IVV. Die Industrievereinigung für Lebensmittel-technologie und Verpackung (IVLV) – AiF- Mitglied seit 1964 – hatte das Institut mit der Durchführung des Forschungsprojekts beauftragt.

Zunehmend verzichten Lebensmittelhersteller daher auf künstlich erzeugte Zusatzstoffe, die oftmals auch deklarationspflichtig sind, stellt die Wissenschaftlerin fest. Stattdessen greife man vermehrt auf natürliche Alternativen zurück. Insbesondere Hopfenextrakte seien ausgeprägt antimikrobiell wirksam. Dies hätten umfangreiche Tests bewiesen. Als Trägersysteme für Hopfenextrakte erwiesen sich Marinaden für die Anwendung auf Fleisch am einfachsten und sinnvollsten. Bei Schnittsalat und Obst habe sich das Besprühen oder Dippen in eine wässrige Lösung des Hopfenextraktes als wirksam erwiesen.

„Die Projektergebnisse bieten Herstellern von Fertiggerichten mit frischen Komponen-ten zusätzliche Möglichkeiten, ihre Waren sicherer zu machen.“, stellt Dr. Hauser abschliessend fest. Eine längere Haltbarkeit der Frischeprodukte bedeute ausserdem eine weniger aufwändige Logistik mit grösserer Distributionsreichweite. Der Verzicht auf chemische Konservierungsstoffe erhöhe darüber hinaus beim Verbraucher die Akzeptanz der Produkte.

Die vorwettbewerbliche IGF ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen. Sie wird zusammen mit 100 branchenorientierten Forschungsvereinigungen im Innovationsnetzwerk der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen organisiert. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit öffentlichen Mitteln gefördert. (Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV; idw 5.8.2014)
(gb)


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