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14.4.2015
| Druckansicht | KURZNEWS 14. April 2015
Milchbauern reagieren mit Marketing-Offensive auf Frankenstärke /
Besserer Schutz vor Campylobacter, EHEC und Listerien ist nötig /
Erforscht: Reis mit unverdaulicher Stärke
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Milchbauern reagieren mit Marketing-Offensive auf Frankenstärke
2014 wurde in der Schweiz eine Rekordmenge an Milch produziert und zu einem zunehmend sinkenden Preis verkauft. Die Produktionssteigerung war eine Reaktion auf die verbesserte Marktlage ab 2013. Seit August 2014 ist dieser Produktionstrend allerdings wieder gebrochen. Die Entwicklung auf dem Milchmarkt um die Schweiz herum, hatte seit Oktober 2014 auch deutlich negative Auswirkungen für die Schweizer Milchproduzenten.
Zusätzlich hat die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015, alle überrascht. Der zusätzliche Druck auf die Schweizer Milchwirtschaft und die Milchproduktionsbetriebe ist unmittelbar eingetroffen und ein Ende ist heute nicht absehbar.
Die SMP als Dachorganisation aller Schweizer Milchproduzenten hat in dieser unerfreulichen Situation verschiedene Massnahmen und Forderungen an die Hand genommen. „Es geht darum, den Schaden für die Milchproduktionsbetriebe und die Michwirtschaft Schweiz zu minimieren“, betonte SMP-Präsident Hanspeter Kern in seinem Eröffnungsreferat. Konkret engagieren sich die Schweizer Milchproduzenten in folgenden Bereichen:
Die Forderung an die Politik zur Aufstockung des „Schoggigesetz-Nachtragskredites“ wurde deutlich bekräftigt. Im Weiteren erwarten die Milchproduzenten zusätzliche Absatzförderungsmittel für ausserordentliche Massnahmen im Inland und den Käseexport.
Die Schweizer Milchproduzenten SMP setzen sich mit Vehemenz beim Detailhandel und den Milchverarbeitern gegen unnötige Preissenkungen auf dem Rücken der Milchproduzenten ein.
Innerhalb der Branchenorganisation Milch setzen sich die SMP-Vertreter zusam-men mit den weiteren Produzenten für eine klare und konsequente Umsetzung der Reglemente zur Segmentierung der Milchmengen ein. Die SMP hat beschlossen, die Marktstabilisierungsmassnahmen über die Firma LactoFama AG situationsgerecht per 1. Februar 2015 weiter umzusetzen. Insbesondere wird damit die kurzfristig frei verfügbare (C-) Milch vor allem auch aus den Käsereien („Einschränkungsmilch“) aus dem Markt genommen.
Swissmilk-Marketing hat kurzfristig ein Projekt „Swissmilk inside“ lanciert, welches die Konsumentinnen und Konsumenten für den Kauf von Milchprodukten aus Schweizer Milch sensibilisieren und animieren soll. Die generelle Situation verdeutlicht aber eindrücklich, dass sich mittelfristig eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für eine standortgerechte und nachhaltige Milchproduktion im Gras- und Milchland Schweiz grundlegend aufdrängt. Sowohl Swissmilk-Marketing wie auch SCM-Marketing haben vorgängig die konkret durchgeführten Massnahmen präsentiert, die auch verfügbar sind unter: www.swssmilk.ch (SMP 14. April 2015)
Besserer Schutz vor Campylobacter, EHEC und Listerien ist nötig
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erstellt jährlich einen Bericht über die epidemiologische Situation der Zoonosen in Deutschland. Ziel ist es, zur Prävention von Krankheiten, die über Lebensmittel übertragen werden, beizutragen. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2013 zeigt, dass die Bekämpfung von Salmonellen beim Geflügel weiterhin erfolgreich ist und die Fallzahlen beim Menschen sinken. Die Nachweisrate von Campylobacter in Lebensmitteln und entsprechend die Zahl der gemeldeten Infektionen sind allerdings nicht gesunken.
Ein Vergleich der Nachweisraten bei Tieren und in Lebensmitteln zeigt, dass es insbesondere beim Geflügel nicht gelingt, die Kontamination der Schlachtkörper mit Zoonoseerregern, die aus der Tierhaltung stammen, zu verhindern. Trotz aller Bemühungen in der Zoonosenbek& auml;mpfung können Krankheitserreger in Lebensmitteln enthalten sein: „Die Ergebnisse unseres Berichts unterstreichen, dass die Zoonosenbekämpfung in der Tierhaltung fortgesetzt und bei der Geflügelschlachtung intensiviert werden muss“, sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. “Bei der Zubereitung von Lebensmitteln muss auch weiterhin unbedingt auf Küchen- und Lebensmittelhygiene geachtet werden, um Verbraucher vor Lebensmittelvergiftungen zu schützen.“
Die Daten für den jährlichen BfR-Bericht „Erreger von Zoonosen in Deutschland“ werden von den Überwachungsbehörden der Länder erhoben. Das BfR wertet diese Daten aus und fasst sie mit weiteren Daten zusammen, die aus anderen Einrichtungen des Bundes und den Nationalen Referenzlaboren zur Verfügung gestellt werden. So stellt beispielsweise das Robert Koch-Institut Informationen über die gemeldeten Krankheitsfälle, die auf Zoonosenerreger zurückgehen, zur Verfügung. Der Bericht gibt einen Überblick, welche Erreger für die Gesundheit der Verbraucher relevant sind und über welche Lebensmittel sie übertragen werden können. So können geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Zoonoseerregern auf allen Stufen des Produktionsprozesses abgeleitet werden.
Der aktuelle Bericht bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2013 und zeigt sowohl Erfolge als auch Herausforderungen der Bekämpfung von Zoonosen auf. Als Erfolg kann seit einigen Jahren die Bekämpfung von Salmonellen beim Geflügel verbucht werden. Salmonellosen gehören zwar mit rund 19.000 pro Jahr in Deutschland gemeldeten Fällen zu den häufigsten bakteriellen Darmerkrankungen, aber sowohl die Zahl der Infektionen als auch die Anzahl der belasteten Lebensmittelproben sinken kontinuierlich. Die umfangreiche Salmonellen-Bekämpfung in der Tierhaltung beim Geflügel führt zu weniger positiven Herden, allerdings ist Geflügelfleisch aufgrund der Verschleppung während der Schlachtung weiterhin häufiger mit Salmonellen belastet als das Fleisch anderer Nutztierarten.
Die häufigste Erkrankung durch einen Zoonoseerreger ist nach wie vor die Campylobacteriose mit rund 63.600 gemeldeten Fällen in Deutschland im Berichtsjahr 2013. Entsprechend häufig findet sich der Erreger in Lebensmitteln, auch hier ist Geflügelfleisch am häufigsten positiv. Die Ursache für die besondere Belastung von Geflügelfleisch mit Erregern wie Salmonellen oder Campylobacter liegt im Schlachtprozess. Hier ist es bislang noch nicht ausreichend gelungen, eine Übertragung der Erreger vom Tier (Gefieder und Darmtrakt) auf das Fleisch zu verhindern.
Andere Erreger, wie z. B. Listeria monocytogenes und verotoxinbildende E. coli (VTEC) werden in Lebensmitteln selten nachgewiesen. Allerdings liegt ihre Bedeutung für den Menschen weniger in der Häufigkeit der Erkrankung als in der Schwere der erzeugten Krankheitsbilder. Listeria monocytogenes wurde auch 2013 mit Keimzahlen über 100 KbE/g bei verzehrsfertigen Lebensmitteln am häufigsten in Fischereierzeugnissen, in seltenen Fällen auch in Milchprodukten wie z.B. Joghurt sowie in pflanzlichen Lebensmitteln nachgewiesen. VTEC sind beim Rind weit verbreitet und wurden auch 2013 wiederholt in Rindfleisch nachgewiesen. Dabei werden beim Rind und im Rindfleisch auch virulente Stämme sowie Serogruppen von VTEC nachgewiesen, die für menschliche Erkrankungen verantwortlich sind.
Insgesamt hat sich die Zoonosenberichterstattung in Deutschland als geeignetes Instrument erwiesen, um Informationen über Krankheitserreger im Produktionsprozess von Lebensmitteln darzustellen und Maßnahmen zum Schutz vor lebensmittelbedingten Krankheiten abzuleiten.
Die Ergebnisse des Berichts „Erreger von Zoonosen in Deutschland im Jahr 2013“ zeigen aber auch, dass Lebensmittel trotz aller Bemühungen Krankheitserreger enthalten können. Das verdeutlicht sowohl für die Verpflegung in der Gastronomie und Gemeinschaftseinrichtungen als auch für Privathaushalte, wie wichtig Lebensmittel- und Küchenhygiene sind, um lebensmittelbedingte Erkrankungen zu vermeiden. (BfR 8.4.2015)
www.bfr.bund.de
Erforscht: Reis mit unverdaulicher Stärke
(aid 8.4.2015) - Mit einer einfachen, aber etwas langwierigen Kochmethode lassen sich beim Reis offenbar bis zu 60 Prozent Kalorien sparen, da er dann mehr unverdauliche Stärke enthält. Das zeigt eine Studie aus Sri Lanka, die Wissenschaftler auf dem Jahrestreffen der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft (ACS) in Denver, Colorado, vorstellten.
Reis enthält natürlicherweise Stärke, die vom Körper zum grössten Teil verwertet werden kann. Sie wird im Dünndarm in Glukose und andere Einfachzucker gespalten und ins Blut aufgenommen. Resistente Stärke ist chemisch gleich aufgebaut, kann aber von Verdauungsenzymen nicht aufgeschlossen werden. Sie ähnelt den wertvollen Ballaststoffen, die den Dickdarm passieren.
Die Wissenschaftler hatten mit 38 Reissorten experimentiert, welche Kochmethode den Anteil an resistenter Stärke erhöht. Die Ausgangskonzentration lag bei 0,3 bis 4,65 Prozent. Ein "Rezept" erwies sich als besonders effektiv: Die Wissenschaftler fügten dem kochenden Wasser einen Teelöffel Kokosnussöl zu. Dann wurde der Reis 20 bis 25 Minuten gekocht und für weitere zwölf Stunden im Kühlschrank aufbewahrt. Der Anteil an resistenter Stärke erhöhte sich auf das Zehnfache. Während des Kochens tritt das Öl in die Stärkekörnchen ein und verändert die Struktur, erklären die Wissenschaftler. So werden sie für die Verdauungsenzyme unzugänglich. Das Abkühlen fördert ebenfalls die Umwandlung in resistente Stärke.
Normalerweise hat Reis ungefähr 240 Kalorien pro Tasse. Mit der neuen Kochmethode könnten die aufgenommenen Kalorien laut Schätzungen um bis zu 50 bis 60 Prozent reduziert werden. Wenn man den abgekühlten Reis in der Mikrowelle erhitzt, wird er "schön locker". Der Anteil resistenter Stärke verändert sich dadurch nicht wesentlich.
In Zukunft sollen Humanstudien folgen, um die besten Reissorten für diesen Zweck zu finden und dadurch Gewichtszunahme und Übergewicht entgegenzuwirken. Zudem stellt sich die Frage, ob auch andere Öle neben dem Kokosnussöl den gleichen Effekt haben. Es bleibt jedoch der Nachteil, dass diese Kochmethode viel Zeit in Anspruch nimmt.
Weitere Informationen: American Chemical Society (ACS).
Pistor steigert den Umsatz
01.04.2015 – (lid) – Der Bäckerei-Zulieferer Pistor hat im letzten Jahr mit 825 Mio. Franken ein um 3,6% höheren Umsatz erzielt.
Zum Umsatzplus beigetragen haben laut Pistor die Sortimentserweiterung (vor allem im Tiefkühlbereich), das kontinuierliche Wachstum in der Gastronomie und der damit verbundene Anstieg der ausgelieferten Tonnagen. Im letzten Jahr wurden 102‘762 Tonnen Ware kommissioniert und ausgeliefert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 3.2 %.
Pistor beliefert die Gastronomie, Bäckereien und Confiserien mit Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten. Das Warensortiment umfasst über 12‘000 Artikel. Pistor beschäftigt 484 Mitarbeitende.
PRESSESCHAU
Ikea verkauft vegane «Fleischbällchen»
Für Sie gelesen in 20 Minuten: Die Fleischbällchen sind der Klassiker unter den Ikea-Snacks. Zur Freude vieler Vegetarier gibts ab April auch fleischlose «Vegiballs».
«Köttbullar» sind ein Verkaufsschlager bei Ikea. Jedes Jahr verkauft der schwedische Konzern 150 Millionen Stück ihrer Fleischbällchen. Auch in der Schweiz sind sie sehr beliebt: Laut Pressesprecher David Affentranger verkauft Ikea Schweiz jährlich 18 Millionen Stück – das sind 6500 Stück pro Tag in allen neun Ikea-Einrichtungshäusern der Schweiz.
Eine beeindruckende Zahl. Die Bällchen bestehen aber aus Fleisch vom Schwein und Rind – die wiederum grosse Energiefresser mit hohen Emissionen an Treibhausgasen sind. Fleischlose Bällchen sollen es nun richten: Deshalb entwickelt Ikea derzeit vegane Bullar. Diese sollen die Energiebilanz des Unternehmens verbessern und so ihren Beitrag an die Nachhaltigkeitssziele von Ikea leisten, wie Affentranger auf Anfrage bestätigt. Die nachhaltigen Bällchen werden «Vegiballs» heissen. Die veganen Bällchen verbessern aber nicht nur die Energiebilanz des Unternehmens, wie die «Time» schreibt, sondern sind auch noch eine gesunde Alternative zu Rind und Schwein.
(Volltext: www.20min.ch 8. April 2015)
Health Claims-Rechtslage ist weiter unklar
Obwohl schon einige Urteile zu
gesundheitsbezogener Werbung
gefällt wurden, ist nach wie vor
keine rote Linie erkennbar. Selbst allgemeine Werbebehauptungen wie „bekömmlich“ oder „Wellness“ sind kritisch Unternehmen sollten alternativ eher
emotionale Claims wie etwa „erfrischend“ nutzen.
Lebensmittel mit gesundheitlichem
Zusatznutzen sind bei Verbrauchern beliebt. Ein attraktiver Werbeslogan zu den positiven Effekten
eines Produkts auf die Gesundheit
ist der Traum jeder Marketingabteilung und der Albtraum so mancher Verbraucherzentrale. Mit
der europäischen Health-Claims-Verordnung (HCVO) sollte klargestellt werden, welche gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt sind
und welche nicht. Das Prinzip ist
einfach: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Soweit die Theorie. Die Praxis
ist weit weniger klar. Dies zeigt
exemplarisch die Auseinandersetzung um den Slogan „So wichtig
wie das tägliche Glas Milch“ für
den Früchtequark „Monsterbacke“. In dem seit fünf Jahren laufenden Verfahren wechselte das
Schlachtenglück von Instanz zu
Instanz.
Seit der Europäische Gerichtshof
in seiner Entscheidung „Deutsches Weintor“ einem sehr allgemein gehaltenen Hinweis wie
„bekömmlich“ einen Gesundheitsbezug attestiert hat, besteht selbst
bei Aussagen wie „Wellness“, die
ein allgemeines Lebensgefühl zum
Ausdruck bringen sollen, eine latente Gefahr rechtlicher Angriffe,
sofern in der Kommunikation auch
nur im weitesten Sinne eine Verbesserung des Gesundheits- oder
Gemütszustands impliziert wird.
Denn zum Gesundheitszustand
zählt neben den Körperfunktionen
auch das seelische Gleichgewicht.
Getroffen hat es bereits die Vitalität. Wie die Brauerei Warsteiner
erfahren musste, handelt es sich
bei ihr selbst dann um eine gesundheitsbezogene Angabe, wenn
sie im Wege eines Wortspiels zugleich auf den Vornamen eines früheren Boxweltmeisters anspielt.
Ebenfalls von der Rechtsprechung
als gesundheitsbezogene Angaben
eingestuft wurden die Aussagen
„Präbiotik/präbiotisch“ und „Probiotik/probiotisch“ sowie Hinweise zur Unterstützung der Ausdauer und Leistungsfähigkeit. Diese
Klassifizierung führt – ausser bei
alkoholischen Getränken – zwar
nicht automatisch zu einem Verbot, verlangt aber vom Produzenten, dass er die Angabe durch
einen zugelassenen Claim aus dem
EU-Register ergänzt. Letztere sind
oft wenig verkaufsfördernd formuliert. Jede Abweichung vom Wortlaut birgt zusätzliche rechtliche
Gefahren.
Unter Risikoaspekten vorzuziehen
sind deshalb Angaben, die nicht
als gesundheitsbezogen angesehen
werden. Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis „erfrischend“ oder
die Bezeichnung eines Produkts als
„Original Bach-Blüten“ oder als
„Energy Drink“.
All dies zeigt, dass die Rechtsprechung noch weit von einheitlichen
Kriterien zur Bewertung gesundheitsbezogener Angaben entfernt
ist. Die Klärung weiterer wichtiger
Fragen steht nach wie vor aus. So
ist offen, ob, die Verwendung von
Health Claims für Lebensmittel
mit einem hohen Gehalt an Kalorien, Zucker, Fett oder Salz irreführend sein könnte. Auch die
Grenzen der zulässigen Abweichung vom Wortlaut genehmigter
gesundheitsbezogener
Angaben
sind weitgehend ungeklärt. Für die
Unternehmen bleibt die gesundheitsbezogene Werbung deshalb
weiter ein juristisches Minenfeld.
(Lebensmittel Zeitung)
(gb)
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