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15.2.2006
| Druckansicht | Wieder Freilandhaltungsverbot für Geflügel
Die Vogelgrippe steht quasi vor der Türe. Der Bundesrat hat deshalb heute wieder ein Freilandhaltungsverbot für Schweizer Geflügel beschlossen, das ab dem 20. Februar gilt.
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Ab dem 20. Februar müssen Hühnervögel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen.
In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippe-Situation weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Italien und Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen, auch in Österreich und Slowenien ist die Vogelgrippe nur einige hundert Kilometer an die Schweizer Grenze herangerückt.
Zudem ist, neben Fällen in Asien, Russland und der Schwarzmeerregion, die Vogelgrippe nun erstmals in Afrika in Regionen aufgetreten, aus denen im Frühling Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist es möglich, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen.
Zum Schutz des Schweizer Geflügels hat der Bundesrat das Freilandhaltungsverbot erlassen. Es gilt für die gesamte Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Zudem wird eine Überwachung aufgebaut – Sing- und Wasservögel werden ab Mitte März im Bolle di Magadino (Tessin) beprobt.
Nach wie vor gilt ein Importstopp wegen der Vogelgrippe. Reisende dürfen keine Vögel und Geflügelprodukte in die Schweiz nehmen – aus Asien, Afrika und den betroffenen Ländern.
Die Schweiz muss sich darauf einstellen, dass die Vogelgrippe noch während Jahren eine Bedrohung darstellt. Dieses ständige Einschleppungsrisiko erfordert langfristige Schutzmassnahmen. So erarbeitet das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit Partnern ein ständiges Frühwarnsystem bei Wildvögeln.
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die in erster Linie das Geflügel und andere Vögel befällt. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel können sich Menschen anstecken. Reisen in von der Vogelgrippe betroffene Regionen sind deshalb unproblematisch, wenn einfache Verhaltensregeln beachtet werden.
In diesen Ländern soll man den Kontakt zum Geflügel meiden und weder Geflügelhaltungen noch Märkte besuchen. Die Hände müssen regelmässig mit Seife gewaschen werden und Geflügelprodukte soll man nur gut durchgekocht konsumieren. Nach der Rückkehr soll man während zwei Wochen keine Geflügelbetriebe besuchen.
Für die Schweizer Bevölkerung besteht aktuell kein direktes Risiko. Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragt, besteht keine Pandemiegefahr. In der Schweiz ist allerdings Vorsicht beim Umgang mit toten Vögeln geboten. Sie sollten nicht mit blossen Händen berührt werden. (Medienmitteilung BVET)
Details zur aktuelle Situation
Mit befallenen Wildvögeln in Italien und Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen, auch in Österreich und Slowenien ist die Vogelgrippe nur einige hundert Kilometer an die Schweizer Grenze herangerückt. Die Vogelgrippe grassiert zudem weiterhin in Südostasien und in Russland. Das Virus breitet sich auch rund ums Schwarze Meer weiter aus. Die Türkei, Rumänien, die Ukraine, Aserbaidschan und Irak haben Ausbrüche in Geflügelbetrieben gemeldet. Befallene Wildvögel wurden kürzlich auch in Bulgarien und Griechenland gefunden.
Nigeria hat ebenfalls Vogelgrippe-Herde gemeldet. Internationale Experten vor Ort bemerken, dass sich die Tierseuche bereits über grosse Gebiete verbreitet hat, die Bekämpfung jedoch nur schleppend anläuft. Für die Schweiz hat sich die Situation verschärft: Einerseits treten betroffene Wildvögel immer näher an der Schweizer Grenze auf. Die Schweiz befindet sich zudem auf der Vogelzugroute von Westafrika nach Nordeuropa.
Die Schweiz hat deshalb heute erneut ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel beschlossen und wird das Überwachungssystem verstärken. Künftig muss sich die Schweiz wohl auf eine ständige Bedrohung einrichten und dementsprechend langfristige Massnahmen treffen.
Das Freilandhaltungsverbot tritt am 20. Februar bis auf weiteres in Kraft. Das Geflügel muss dann in Ställen oder Gehegen gehalten werden, in die keine Wildvögel eindringen können und mit festen Dach (Kot undurchlässig) versehen sind. Haltungen, die nicht bereits registriert sind, müssen sich innerhalb einer Woche bei der vom Kanton bezeichneten Stelle melden.
Für gewisse Haltungen, etwa von Wassergeflügel, ist ein Freilandhaltungsverbot im Frühling nur schwer umzusetzen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Diese müssen beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden und werden von diesem von Fall zu Fall entschieden. Anhand dieser Ausnahmebetriebe baut die Schweiz ein Frühwarnsystem auf: die Betriebe werden regelmässig auf Vogelgrippe untersucht.
Für professionelle Halter von Nutzgeflügel stellt das Freilandhaltungsverbot kein Problem dar. Sie verfügen meist über so genannte Aussenklimabereiche (Wintergärten), worin das Geflügel immer noch gut geschützt an die frische Luft kann.
Langfristige Überwachung
Die Schweiz muss sich auf eine Situation vorbereiten, in der über das ganze Jahr hinweg Wildvögel mit dem Virus H5N1 einfliegen könnten. Langfristig muss deshalb ein ständige Überwachung installiert werden. Daran arbeitet das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit Partner zur Zeit.
Der Import von lebenden Vögeln, von Geflügelfleisch, von Eiern und unbehandelten Federn aus Ländern, in denen Geflügelbetriebe betroffen sind, ist verboten. Reisende dürfen auch aus anderen Ländern Asiens und Afrikas keine Geflügelprodukte mitnehmen. Seit Anfang Oktober werden Reisende an den Flughäfen auf diese Verbote aufmerksam gemacht und die Kontrollen bei Flügen aus betroffenen Ländern sind verstärkt worden. (Medienmitteilung BVET)
Kein Grund zur Panik
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Die Virusvariante H5N1 kann jedoch in seltenen Fällen auch Menschen anstecken. Dazu ist ein enger Kontakt von Menschen und erkranktem Geflügel notwendig. In Südostasien leben Hühnerhalter oft mit ihren Tieren unter einem Dach. Geflügelfleisch wird meist nicht über den Supermarkt verkauft, sondern es werden lebende Tiere auf den Märkten angeboten. Eier und Geflügelfleisch können ohne Bedenken gegessen werden.
Dass Eier von erkrankten Legehennen in den Handel gelangen, ist höchst unwahrscheinlich, weil diese kaum noch Eier legen und die Schalen der noch gelegten Eier entweder fehlen oder sehr dünnwandig sind. Ansonsten ist das Vogelgrippevirus sehr hitzeempfindlich und wird durch Kochen oder Braten von Eiern und Geflügelfleisch zerstört.
Influenzaviren gibt es nicht nur bei der Vogelgrippe, beim Menschen können verwandte Influenzaviren Grippeerkrankungen verursachen. Diese können leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Grippeviren verursachen Atemwegserkrankungen, während die Geflügelpestviren auch Magen-Darm-Trakt, Herz, Leber und Gehirn befallen können. Influenzaviren neigen dazu, ihre Erbinformationen und damit ihre Eigenschaften zu verändern.
eine mögliche Pandemie. Eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Mensch gleichzeitig mit dem Geflügelpestvirus und dem menschlichen Grippevirus infiziert ist. Diese Viren könnten einen neuen Virustyp hervorbringen, der dann auch von Mensch zu Mensch übertragen werden könnte. (Medienmitteilung aid)
kagfreiland sucht Strategien
kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation und gleichzeitig das Bio-Label mit den strengsten Tierhaltungs-Richtlinien, bleibt nichts anderes übrig, als den Beschluss des Bundesrats zu akzeptieren. Freilandverbot heisst: kein Weideauslauf für die Tiere sowie mehr Aufwand und höhere Kosten für die Bauern. Aber kagfreiland nimmt es nicht einfach hin, dass zweimal jährlich für zwei bis drei Monate alles Geflügel in die Ställe verbannt wird. kagfreiland wird daher intensiv nach langfristigen Strategien gegen H5N1 suchen und hofft, Behörden und Branche beteiligen sich daran.
Zu einer artgerechten Tierhaltung gehört der Auslauf auf eine Weide. Freilandhaltung ist die tierfreundlichste Haltungsform. Sie fördert das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere. Wird ein Nutztier nur im Stall gehalten (z.B. Bodenhaltung), kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden. Für Produzenten von Bodenhaltungseiern oder Stallpoulets ändert sich mit dem Freilandverbot nichts.
Sie lassen ihre Tiere sowieso nie ins Freie. Betroffen vom Freilandverbot sind rund 1,5 Millionen Tiere: 1 Million Legehennen und 1/2 Million Mastpoulets. Das Freilandverbot vom letzten Herbst hat den Geflügelbauern mehr Aufwand (mehr misten, mehr einstreuen, mehr Tierbeobachtung, mehr Beschäftigungsangebote) sowie höhere Kosten (Aussenklimabereich vogeldicht machen, höherer Stroh- und Futterverbrauch) beschert.
Spätestens seit letztem Herbst sind die Schweizer GeflügelhalterInnen über die Vorsorgemassnahmen gegen Vogelgrippe informiert und haben die nötigen Erfahrungen zur Umsetzung des Freilandverbots gemacht. Die neuerliche Stallpflicht kann innert Tagesfrist realisiert werden. kagfreiland mahnte zudem diesen Januar alle betroffenen Betriebe, auf ein erneutes Freilandverbot gefasst zu sein.
Suche nach langfristigen Strategien
Für kagfreiland ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, intensiv über langfristige Strategien in der Schweiz nachzudenken, wie mit der Vogelgrippe in Zukunft umgegangen werden soll. Es kann nicht sein, dass nun auf Jahre hinaus zweimal jährlich ein mehrmonatiges Freilandverbot verordnet wird. Der Erreger H5N1 wird nicht so schnell von der Erdoberfläche verschwinden.
Die WHO rechnet damit, dass sich die Vogelgrippe noch Jahre halten wird. Wenn sich der Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation einnistet, droht ein permanentes Freilandverbot. kagfreiland hofft, dass sich auch die Behörden und die Geflügelbranche an der Suche nach langfristigen Lösungen beteiligen. Hierfür sind auch internationale Zusammenarbeit und Forschung dringend nötig. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)
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