Die Rekurskommission EVD (Reko) hat in der Sache Emmentaler AOC entschieden,
auf die Beschwerden der ausländischen Beschwerdeführer nicht einzutreten.
Im Juni 2000 hat die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland beim Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) die Aufnahme des Emmentalers in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen (AOC) beantragt.
Das BLW hat im September 2004 sämtliche
Beschwerden gegen die Registrierung von Emmentaler AOC abgewiesen, worauf zahlreiche
Beschwerden aus dem Ausland gegen diesen Entscheid bei der Rekurskommission EVD
(Reko) eingegangen sind. Sämtliche Einsprachen aus der Schweiz wurden vorgängig zurückgezogen
oder konnten wegverhandelt werden.
Die Reko hat in der Sache Emmentaler AOC nun entschieden, auf die Beschwerden der ausländischen
Beschwerdeführer nicht einzutreten. Damit folgt die Reko der Argumentation von
Emmentaler Switzerland, welche von Beginn weg die Beschwerdelegitimation ausländischer
Opponenten bei der Eintragung von Emmentaler in das schweizerische Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen bezweifelte.
Da nur noch ausländische Beschwerden hängig waren, bedeutet dieser Entscheid einen grossen
Schritt hin zur rechtskräftigen Registrierung von Emmentaler AOC. Gegen den vorliegenden
Beschwerdeentscheid können die Beschwerdeführer innert 30 Tagen beim
Schweizerischen Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen.
Die Emmentaler Branche ist auf die Registrierung von Emmentaler AOC bestens vorbereitet.
Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen und
ihre Mitglieder produzieren schon heute gemäss den AOC-Richtlinien. Das entsprechende
Pflichtenheft wurde bereits im Mai 2005 auf privatrechtlicher Basis für die Mitglieder von
Emmentaler Switzerland als verbindlich erklärt und die erforderlichen Zertifizierungen durch die
Interkantonale Zertifizierungsstelle OIC sind abgeschlossen.
Die rechtskräftige AOC-Registrierung wird für den Emmentaler einerseits den Schutz vor
Nachahmungen verbessern, da Verstösse gegen das Pflichtenheft künftig dem öffentlichen
Recht unterstehen, andererseits kann AOC als Gütesiegel kommunikativ eingesetzt werden,
indem dem Kunden ein garantiertes Qualitäts- und Herkunftsversprechen abgegeben werden
kann. (Medienmitteilung Emmentaler Switzerland).
(gb)
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