Die Vereinigung zur Förderung der AOC- und IGP-Produkte strebt mehr Deutschweizer Spezialitäten mit Ursprungs-Kennzeichnung an.
Marketing-Chancen besser ausschöpfen mit einer AOC-Registrierung? Die Vereinigung zur Förderung der AOC- und IGP-Produkte möchte nicht nur welsche Produkte sondern auch Basler Läckerli, St.Galler Bratwurst, Zuger Kirsch und weitere Spezialitäten aus der Deutschweiz schützen (Bild: neue Zitronenläckerli vom Basler Läckerli-Huus).
Die Vereinigung zur Förderung der AOC- und IGP-Produkte will sich dafür einsetzen, dass vermehrt auch Deutschschweizer Spezialitäten künftig eine geschützte Herkunftsangabe erhalten. Frédéric Brand, Präsident der Vereinigung ist mit der gegenwärtigen Zahl von zwanzig Registrierungen nicht zufrieden ist.
Auch den Bekanntheitsgrad von AOC und IGP in der Deutschschweiz will die Vereinigung erhöhen. Während in der Romandie die Bezeichnungen bei neunzig Prozent der Bevölkerung bekannt seien, sei dies in der Deutschschweiz nur bei vierzig Prozent der Fall, sagte Brand. Nicht zuletzt deshalb habe man sich nach dem Rücktritt von Direktorin Mélanie Sonderegger für die deutschsprachige Nachfolgerin Barbara Pokorny entschieden.
Erfreut zeigt sich Brand über die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes, Parmiggiano und Feta als geschützte Ursprungsbezeichnung zu anerkennen. Die beiden Produkte dürfen künftig nur im jeweiligen Herkunftsland unter diesem Namen hergestellt werden.
Für Schweizer Produkte sei dies ein gutes Zeichen und zeige, dass sich der Einsatz der Produzenten lohne und dass die Konsumenten durchaus Sinn für die Herkunft eines Produktes hätten, so Brand.
Quelle Text: LID
Bild: foodaktuell
(gb)
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