Bei tierischen Lebensmittelmitteln sollen Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltungsart deklariert werden. Dies beschloss heute der Nationalrat bei der Detailberatung zum neuen Tierschutzgesetz.
Die Aufnahme dieser zusätzlichen, von der nationalrätlichen Kommission vorgeschlagenen Bestimmung war umstritten. Bundesrat Joseph Deiss wehrte sich dagegen: Die Deklarationspflicht sei bereits im Lebensmittel- und im Landwirtschaftsgesetz geregelt. Die WTO würde eine solche Bestimmung als nicht-tarifarisches Handelshemmnis betrachten.
Für die Deklarationspflicht machten sich die SVP und die Grünen stark. Mit Angaben über Herkunft und Herstellung hätten Produkte bessere Verkaufschancen, sagte der Luzerner SVP-Nationalrat und Bauer Josef Kunz. Der Entscheid fiel mit 87 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen. (Quellen: LID, SDA. 8. Juni 2005)
(gb)
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