Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2011) wird sehr unterschiedlich beurteilt. Die Mehrheit der bäuerlichen Organisationen sowie die Lebensmittelindustrie lehnen sie ab.
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Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2011) wird in der Vernehmlassung sehr unterschiedlich beurteilt.
Die Mehrheit der Kantone, der Parteien und der nichtbäuerlichen Organisationen akzeptiert das Kernstück der Vorlage, nämlich die Umlagerung der Marktstützung in Direktzahlungen.
Die Mehrheit der bäuerlichen Organisationen sowie die betroffene Lebensmittelindustrie lehnen diese dagegen ab.
Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das EVD beauftragt, einen Botschaftsentwurf auszuarbeiten und dabei an der Umlagerung festzuhalten. Die Agrarpolitik 2011 führt die bisherigen Reformetappen konsequent weiter. Um die Konkurrenzfähigkeit der Nahrungsmittelproduktion zu stärken, sollen alle Exportsubventionen und mehr als die Hälfte der Marktstützungsmittel in produktunabhängige Direktzahlungen umgelagert werden.
Dieses Kernstück der Vorlage wird von der Mehrheit der Kantone, der Parteien und der nichtbäuerlichen Organisationen akzeptiert. Bäuerliche Berufsorganisationen, die Lebensmittelindustrie und die SVP verlangen grundsätzliche Änderungen an der Vorlage. Kontrovers beurteilt wird nicht nur der Grundsatz, sondern auch das Tempo der Umlagerung. 15 Kantone und die CVP verlangen eine Verlangsamung und mehr Bundesmittel. Demgegenüber fordern liberale Wirtschaftskreise eine schnellere Gangart als in der Vernehmlassung vorgeschlagen.
Die SPS, Konsumentenorganisationen sowie Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Natur-, Tierschutz und Biolandbau stehen der Umlagerung grundsätzlich positiv gegenüber, verlangen aber mit einer zusätzlichen Handlungsachse eine stärkere Gewichtung der Ökologie und des Tierwohls. Die Vereinfachungen beim ökologischen Leistungsnachweis werden kritisch beurteilt.
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, im Botschaftsentwurf an der Umlagerung der Marktstützung in Direktzahlungen festzuhalten und die vorgesehenen Zahlungsrahmen auf insgesamt 13,5 Mrd. Franken festzulegen. Damit wird ein sozialverträglicher Anpassungsprozess möglich.
Im Boden- und Pachtrecht sollen die Preis- und Belehnungsgrenze sowie die Pachtzinskontrolle für Einzelgrundstücke aufgehoben werden. Die untere Grenze für das landwirtschaftliche Gewerbe wird von heute 0,75 auf 1,25 Standardarbeitskräfte erhöht.
Voraussichtlich im Mai 2006 wird der Bundesrat unter Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik an das Parlament verabschieden. Die Gesetzesänderungen und die neuen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft sollen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung ist unter Dossiers "Agrarpolitik 2011" einsehbar. (Medienmitteilung BLW)
(gb)
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