Good news: Grenztierärzte untersuchten neun Proben von US-Rindfleisch auf Hormon-Rückstände. Keine Probe war klar positiv oder musste beanstandet werden.
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Von November bis Dezember 2005 wurden durch die Grenztierärzte an den Zollämtern Frigo St. Johann und Zürich Flughafen Proben von neun Sendungen Rindfleisch aus den USA erhoben und auf Rückstände von Hormonen untersucht. Lediglich in einer Probe wurde Melengestrolacetat an der Nachweisgrenze von 0.5 µg/kg nachgewiesen und somit deutlich unterhalb des Toleranzwertes (2 µg/kg). In den übrigen Proben fand man keine Rückstände.
Der verbreitete Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung bei der Rindermast in den USA hat bei unseren Untersuchungen von US-Rindfleisch in den vergangenen sechs Jahren immer wieder zu positiven Rückstandsbefunden bzgl. Melengestrolacetat geführt. Eine Überschreitung eines Toleranzwertes wurde jedoch nie festgestellt.
Ausgangslage
Seit den Fünfzigerjahren werden Hormone in der Tiermast eingesetzt. Die Anwendung erfolgt entweder durch Injektion, durch Zugabe zum Futtermittel oder in Form von Implantationspräparaten mit Depotwirkung. Damit werden eine verbesserte Futterverwertung und eine schnellere Gewichtszunahme erzielt.
Die Meinungen bezüglich des Risikos für den Konsumenten von Fleisch hormonbehandelter Tiere gehen weit auseinander. Während in den 25 EU-Staaten und in der Schweiz der Einsatz von Hormonen in der Tiermast verboten ist, werden die Leistungsförderer in den USA "over the counter" gehandelt, d.h. sie werden frei verkauft.
Weltweit grösster Erzeuger von Rindfleisch sind die USA gefolgt von Brasilien. Beide Länder spielen als Exporteure von Rindfleisch für die Schweiz eine wichtige Rolle. Doch im Gegensatz zu den USA ist in Brasilien die Hormonmast verboten.
Seit Einführung der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV) im Jahr 2000 müssen importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion entsprechend gekennzeichnet sein. Davon betroffen ist somit auch US-Rindfleisch, zumindest solange ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA nichts an dieser Regelung ändert.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Art. 10a sowie Anhang 4 der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) dürfen in der Schweiz u.a. folgende Stoffe nicht an Nutztiere verabreicht werden: Stilbene, Stilbenderivate, -salze und -ester sowie Stoffe mit östrogener, androgener oder gestagener Wirkung zur Förderung der Mastleistung, soweit nicht bei der Zulassung von Tierarzneimitteln Ausnahmen gewährt werden.
Aus diesem Grund ist gemäss LDV Art. 2 und 3 für Fleisch, Fleischerzeugnisse und -zubereitungen aus Ländern ohne gleichwertiges Verbot folgende Zusatzdeklaration vorgeschrieben: "kann mit Hormonen als Leistungsförderer erzeugt worden sein".
Für Rückstände der Leistungsförderer Melengestrolacetat, Trenbolon und Zeranol in Muskelfleisch vom Rind ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) ein Toleranzwert von jeweils 2 µg/kg festgelegt. (Medienmitteilung KL BS)
(gb)
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