Ernährungsexperten betrachten Nährstoff-Profile als sinnvolles Kriterium bei der Beurteilung, ob Gesundheitsanpreisungen zulässig sind.
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Längst beschränkt sich die Werbung für Lebensmittel nicht mehr allein auf die geschmacklichen Vorzüge eines Produkts. Die „bewusste“ Ernährung steht bei vielen Verbrauchern auf dem Einkaufszettel. Damit könnten in Zukunft Hinweise wie „reduziert das Risiko von Herzinfarkt“ zu wirksamen Kaufargumenten werden.
Auf europäischer Ebene wird für solche gesundheitsbezogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln derzeit der gesetzliche Rahmen geschaffen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat hierzu eine Arbeitstagung mit Experten veranstaltet. Ziel war es, die wissenschaftliche Grundlage von Nährstoffprofilen zu erörtern. Die Ernährungsfachleute stimmten darin überein, dass Nährstoffprofile ein Kriterium für die Zulässigkeit von Health Claims sein sollten.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2003 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem ernährungs- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geregelt werden. Ein Aspekt dieses Entwurfes ist die Formulierung so genannter Nährstoffprofile. Hierbei handelt es sich um einen Querschnitt der gesundheitlich relevanten Nahrungsbestandteile zur Charakterisierung eines Lebensmittels. Nährstoffprofile sollen als Kriterium für die Zulässigkeit von Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannten Health Claims, herangezogen werden. Nach Ansicht der Experten sollten sowohl ernährungsmedizinisch günstige als auch ungünstige Nährstoffe einbezogen werden.
In der Praxis könnte das so aussehen: Ein Brot mit Zusatz von Omega-3-Fettsäuren senkt nachweislich den Cholesterinspiegel. Diese Eigenschaft könnte für einen Health Claim verwendet werden. Gleichzeitig weist das Nährstoffprofil aber einen überdurchschnittlich hohen Salzgehalt des Produkts aus. Damit könnte die gesundheitsbezogene Werbung trotz der bewiesenen cholesterinsenkenden Wirkung untersagt werden. Durch das Nährstoffprofil soll damit die Werbung für "ungesunde" Lebensmittel verhindert und somit der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.
„Bei der Formulierung der Nährstoffprofile sollte der Zusammenhang zwischen bestimmten Nährstoffen und dem Risiko für ernährungsbedingte Krankheiten wie beispielsweise Übergewicht und damit assoziierte Folgeerkrankungen, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit, bestimmte Krebserkrankungen, Osteoporose und Karies berücksichtigt werden“, sagt der BfR-Ernährungsmediziner und Leiter der Expertentagung, Dr. Rolf Großklaus.
Die Auswahl der Nährstoffe für die Profile soll an eindeutige Beweise für ihre jeweiligen Wirkungen geknüpft werden. Als weitere Grundlage sollte die Nährstoffversorgungslage herangezogen werden. Besteht eine Unterversorgung bei einem Nährstoff, könnte dieser als günstiger Bestandteil berücksichtigt werden. Auch der Beitrag bestimmter Lebensmittelgruppen zur Gesamtenergieversorgung über die Nahrung ist nach Ansicht der Experten für die differenzierte Ausstattung der Nährstoffprofile relevant.
Als potenziell „ungünstige“ Nahrungsbestandteile, auf die sich die Nährstoffprofile beziehen sollen, haben die Experten gesättigte und trans-Fettsäuren, sowie die Gehalte an Fett, Zucker und Kochsalz diskutiert. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe sowie Folsäure könnten als mögliche „günstige“ Inhaltsstoffe für Profile in Betracht kommen. (Pressemitteilung BfR)
(gb)
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