Das Konsummagazin «K-Tipp» hat den Streit mit Coop um Preisvergleiche vor dem
Zürcher Bezirksgericht gewonnen. Der Vergleich sei «richtig und
nicht irreführend» gewesen, heisst es im Urteil.
Coop hatte im Sommer 2004 gegen den «K-Tipp» wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt.
Gemäss Coop wies ein Preisvergleich des Konsummagazins mehrere
Fehler auf und klammerte sämtliche Qualitätsaspekte aus.
Das
Zürcher Bezirksgericht befand jedoch, der «K-Tipp» habe
klar erläutert, dass er die Preise ohne
Rücksicht auf Marke, Herkunft und Qualität verglichen habe. «Der Preisvergleich von
gleichartigen Waren ist zulässig», heisst es im Urteil. (Klein-Report 15. Juni 2005)
(gb)
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