Die Fleischwirtschaft steht ein für den Freihandel und gegen die Versteigerung. Sie findet den Bundesratsbericht zur Versteigerung der Fleischimportkontingente zwiespältig.
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Die Fleischwirtschaft mit Einschluss der Grossverteiler und ihrer Industrieunternehmen begrüsst den Entscheid des Bundesrates, mit der EU Sondierungsgespräche für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich aufzunehmen. Sie nimmt aber mit Befremden vom gleichzeitig verabschiedeten Bericht über die Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch Kenntnis.
Trotz des positiven Grundtenors lässt der Bericht keinerlei Schlussfolgerungen zu, dass sich die Versteigerung günstig auswirken könnte. Negative Folgen der erhöhten Grenzabgaben werden gar nicht erörtert.
Als Antwort auf das Postulat von Nationalrat und Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter hat der Bundesrat am 28. Juni 2006 einen Bericht über die Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch verabschiedet. Hintergrund des parlamentarischen Vorstosses ist die Tatsache, dass der Bund durch die Versteigerung der Importrechte im Jahre 2005 rund 58 Mio Franken, 2006 mindestes 100 Mio und in den Folgejahren sicher mehr als 150 Mio Franken an Grenzabgaben beim Fleischimport abschöpft.
Die Aussagen des Bundesrates zur Präsentation eines umfangreichen Zahlenmaterials beschränken sich im Wesentlichen darauf, dass keine ursächlichen Zusammenhänge des Versteigerungsverfahrens mit der Entwicklung der Schlachtviehpreise bewiesen werden können. Als problematisch wird auch die Aussage gewertet, der Systemwechsel hätte keine negativen Auswirkungen auf das Produktion und Verarbeitung. Zumindest im Geflügelbereich hat sich die Situation bereits im laufenden Jahr deutlich zugespitzt.
Der Bericht bestätigt anderseits, dass das unveränderte Importvolumen unter wesentlich weniger Unternehmen aufgeteilt wird. Weil die Ersteigerung der Importrechte viel Kapital bindet, risikoreich und administrativ aufwendig ist, können sich kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr am Importgeschäft beteiligen.
Die einzige gesicherte Tatsache besteht deshalb darin, dass die ganze Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft mit einer massiven "Sondersteuer" belegt wird. Das Versteigerungssystem kann deshalb nur eine Übergangslösung zu einer Liberalisierung des internationalen Handels im Agrar- und Lebensmittelbereich darstellen.
Der Bundesrat hat erwartungsgemäss den Beweis nicht erbringen können, dass sich die Versteigerung der Fleischimportkontingente für Konsumenten, Bauern und Wirtschaft positiv auswirkt. Die Fleischbranche betrachtet den Bericht deshalb als zusätzliches Argument, möglichst rasch den Freihandel mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich zu realisieren und begrüsst den Entscheid des Bundesrates, dazu eine Aussprache mit der EU aufzunehmen.
Diese Medienmitteilung des Schwerizer Fleischfachverbandes SFF nimmt Stellung zu: "Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch", Bericht des Bundesrates vom 28. Juni 2006 in Erfüllung des Postulates Walter vom 16. Dezember 2005 (05.3883)
(gb)
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