Bauern und Tierschützer lehnen die in einem Gesetzesentwurf vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Transporte von Tieren auf der Strasse durch die Schweiz ab.
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Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, die Fahrzeiten für
Tiertransporte auf höchstens sechs Stunden zu begrenzen.
Gleichzeitig soll das bestehende Verbot für Tiertransporte durch die
Schweiz aufgehoben werden. Das passt für den Schweizerischen Bauernverband SBV nicht zusammen. Zudem erhöht
die Durchfuhr von Schlachttieren die Gefahr der Einschleppung von
Tierseuchen.
Bisher sind Transittransporte von Tieren durch die Schweiz auf der
Strasse verboten. Damit soll in erser Linie die Einschleppung von
Tierseuchen verhindert werden. Das Eidgenössiche
Volkswirtschaftsdepartement will nun die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Tieren und tierischen Produkten neu regeln. Im vorgeschlagenen
Entwurf ist das Vebot der Transittransprte von Tieren nicht mehr
enthalten, ohne dass darauf näher eingegangen wird.
Der SBV lehnt
die Aufhebung des Verbotes der Transittransporte von Tieren auf der
Strasse ab.
Sobald das vom Parlament beschlossene neue
Tierschutzgesetz in Kraft tritt, sind in der Schweiz Tiertransporte
auf sechs Stunden Fahrzeit begrenzt. Eine Aufhebung des
Transitverbotes würde diesen Fortschritt beim Tierschutz sofort
wieder ungeschehen machen.
Die Schweiz ist in der jüngeren Vergangenheit von massiven
Tierseuchen verschont geblieben. Der Tierverkehr ist einer der
wichtigsten Ausbreitungswege von Tierseuchen. Die gute Ausgangslage
hat den einheimischen Veterinärdiensten und Tierhaltern ermöglicht,
nach und nach verschiedene Tierseuchen auszurotten, mit denen die
Tierhalter im Ausland weiterhin "leben" müssen.
Beispielsweise
konnten in den letzten Jahren zwei Lungenseuchen bei den Schweinen
ausgemerzt werden. Eine davon wird über grosse Distanzen durch die
Luft übertragen. Werden nun Schweine durch die Zentralschweiz
gefahren, sind neue Ausbrüche zu befürchten. Der einmalig gute
Seuchenstatus der Schweizer Nutztierbestände darf nicht leichtfertig
verspielt werden! Das Transitverbot ist deshalb unbedingt zu
belassen. (Medienmitteilung SBV)
Auch der Schweizer Tierschutz STS befürchtet Fehlentwicklung
Bislang ist der Strassentransit von Klauentieren (beispielsweise Kühe, Kälber, Schafe oder Schweine) gestützt auf die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) verboten. Daran sollten auch die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz nichts ändern. So jedenfalls versprach es der damalige Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Pascal Couchepin, im Jahr 2000.
Entgegen dieser Zusagen plant der Bundesrat nun im Rahmen der Anhörung zur Weiterentwicklung des Veterinäranhanges zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU klammheimlich eine Aufhebung des Transitverbotes - und geht in den Vernehmlassungs- unterlagen mit keinem Wort auf diesen Punkt ein.
Sollte das Strassentransitverbot tatsächlich aufgehoben werden, könnte die Schweiz zur Drehscheibe der tierquälerischen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte werden.
Zwar würde mit dem Weg durch die Schweiz die qualvolle Reise der Schlachttiere, die im Norden verkauft und oft tagelang, über tausende von Kilometern zum Schlachten in den Süden der EU, die Türkei, den Nahen Osten und Nordafrika verbracht werden, kaum kürzer. Aber der gute Ausbau des Schweizer Strassennetzes und die vergleichsweise günstigen Durchfahrtstarife für ausländische Camions machen die Route durch die Schweiz zu einer interessanten Alternative. (Medienmitteilung STS)
(gb)
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