Heute wurde ein neues Gütesiegel lanciert, das Allergikern als Wegweiser dient. Das strenge Label bietet Mehrwert, übererfüllt die neuen gesetzlichen Vorgaben und ist zertifiziert.
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Ein optimaler Umgang mit Allergien bedingt gute und transparente Information. Im Lebensmittel- und Konsumgüterbereich wünschen sich viele Betroffene deshalb bessere Orientierungshilfen.
Das von aha! (Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma) gemeinsam mit einem Expertenteam entwickelte Allergie-Gütesiegel bietet den gewünschten Informationsmehrwert und damit eine erhöhte Sicherheit. Auch Industrie, Gewerbe und Handel zeigen grosses Interesse an einem einheitlichen und gesetzeskonformen Label für besonders «allergikerfreundliche» Produkte.
Das neue Allergie-Gütesiegel ist für eine breite Palette von Konsumgütern und Dienstleistungen anwendbar. Bei der Konzeption und Entwicklung hat aha! eng mit Spezialisten etwa aus dem Bereich Lebensmittel und Kosmetika, mit Experten des Markenrechts und der Zertifizierung zusammengearbeitet. Massgebend waren auch die Vorgaben des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz. Schliesslich wurde auch die Industrie miteinbezogen, um produktionstechnisch realisierbare Lösungen zu finden.
Das neue Label basiert auf einem Pflichtenheft mit klar definierten Richtlinien, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Deren Einhaltung wird durch anerkannte und unabhängige Zertifizierungsstellen (SQS) sichergestellt. Die Latte ist hoch angesetzt: Vom Produzenten werden Nachweise über Herkunft und Verarbeitung der Rohstoffe, zu Transport und Lagerung verlangt. Detaillierte Angaben zu Produktionsplanung und -ablauf, zur Reinigung der Betriebsanlagen oder auch zu Mitarbeiterschulung und Selbstkontrolle sind ebenfalls vorzulegen.
Ein zertifiziertes Produkt muss den Betroffenen einen klaren Mehrwert bieten und unterliegt einer regelmässigen Kontrolle. Es ist am Label «empfohlen durch aha!» erkennbar. Alle wichtigen Daten und Informationen zum Produkt werden ausserdem auf der eigens dafür eingerichteten Website publiziert.
Keine Allergen-frei-Garantie
Das aha! Gütesiegel bedeutet nicht, dass ein Produkt allergenfrei ist. Es garantiert aber, dass bei der Produktion strenge Auflagen erfüllt sein müssen und die Betriebe daraufhin kontrolliert werden. Beispiele: Bei Lebensmitteln ist die unpräzise Formulierung «kann…enthalten» nicht zulässig und unbeabsichtigte Vermischungen werden als solche gekennzeichnet. Weitere Zutaten, die Allergien auslösen können, werden zudem verschärft deklariert.
Bei weiteren Konsumgütern weist das Label auf einen eindeutigen Mehrwert für Allergiebetroffene hin. Die entsprechenden Informationen und besonderen Eigenschaften des Produkts müssen auch hier klar kommuniziert werden.
Das Allergie-Gütesiegel ist von aha! initiiert und entwickelt worden. Der operative Teil der Gütesiegel-Vergabe wird aber der eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaft SAS Service Allergie Suisse SA übertragen. Die SAS arbeitet als unabhängige Gütesiegelagentur mit fachkompetenter Unterstützung durch aha!. Beim Gütesiegel kommen zwei Marken zur Anwendung: Das Logo «empfohlen durch aha!» und der Zusatz «Allergie Suisse», kennzeichnen ausschliesslich Schweizer Produkte oder Dienstleistungen.
Gütesiegel-Anforderungen für Lebensmittel
Das Gütesiegel erfüllt gemäss den Vorgaben des Verbandes der Kantonschemiker (VKCS)
folgende vier Anforderungen:
Mehrwert
Die unter dem Gütesiegel vertriebenen Produkte haben gegenüber Normalprodukten einen Mehrwert. Sie gehen bezüglich den gestellten Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, indem sie in Sachen Zusammensetzung höheren Ansprüchen genügen, und mehr und schneller ersichtliche allergiespezifische Informationen zum Produkt aufweisen.
Keine Täuschung
Das Gütesiegel gibt zu keiner Täuschung der Konsumentenschaft Anlass. Es werden keine Selbstverständlichkeiten ausgelobt.
Zertifizierung
Die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen erfolgt durch eine unabhängige Kontrollorganisation.
Information
Integrierender Bestandteil des Konzepts ist eine umfassende Information der Konsumentenschaft.
Reglement
Tiefere Deklarationen für unbeabsichtigte Vermischungen
Die Deklarationslimite für Verunreinigungen mit potentiell allergenen Stoffen liegt bei 50 mg/kg und damit um einen Faktor 20 tiefer als bei nicht gelabelten Produkten (1000 mg/kg).
Erweiterte Deklarationspflicht für allergene Zutaten
Zusätzlich zu den Lebensmitteln, welche in der Schweizerischen Lebensmittelkennzeichnungs-verordnung als verschärft deklarationspflichtig aufgeführt sind, müssen weitere möglicherweise allergieauslösende Lebensmittel auf der Packung deklariert sein.
Kein «kann enthalten»
Die Formulierung «kann enthalten» (precautionary labelling) wird auf den Lebensmitteln mit dem Label nicht mehr möglich sein. Unbeabsichtigte Vermischungen über 50 mg/kg werden als solche deklariert. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben somit Zugang zu genauerer, sicherer und besserer Information.
Allergenmanagement
Den Produzenten werden Vorgaben zum Allergenmanagement im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gemacht. Kritische Punkte, die die Produzenten zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen beachten müssen sind Rohstoffkontrolle, Transport sowie Lagereinrichtung, Nutzung möglichst getrennter Produktionslinien, Rework, Reinigungsmanagement, Produktionsplanung und entsprechende Mitarbeiterschulung.
Informationen:
aha! Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma
Gryphenhübeliweg 40, 3000 Bern 6
Tel. 031 359 90 00
Internet: www.ahaswiss.ch
info@ahaswiss.ch
(Medienmitteilung aha!)
(gb)
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