Die Reorganisation der Bundesämter BVET, BAG und BLW ist geplant. Konsumentenschützer verlangen nun eine rasche Umsetzung.
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Das Prinzip der Rückverfolgbarkeit «vom Stall bis zum Teller» soll mehr Gewicht erhalten.
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Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 beschlossen, im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform den Zusammenschluss von BVET und Verbraucherschutz (entsprechende Teile des BAG und des BLW) anzustreben. Das EVD und das EDI werden deshalb beauftragt, eine Projektgruppe aus Vertretern der betroffenen Verwaltungseinheiten einzusetzen.
Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS haben diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis genommen.
Sie verlangen eine rasche Umsetzung des Vorhabens und die Berücksichtigung der Anliegen der Konsumenten.
Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Lebensmittelproduktion und Lebensmittel haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Lebensmittel müssen nicht nur sicher und verfügbar sein; auch die Information über die Herkunft und die Art der Produktion muss gewährleistet sein. Dem Prinzip «from stable to table» wird immer mehr Gewicht beigemessen.
Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS haben in früheren Stellungnahmen wiederholt verlangt, dass ein wirksamer Konsumentenschutz im Bereich Lebensmittel nur mittels eines Zusammenschlusses der drei Bundesämter für Veterinärwesen (BVET), für Gesundheit (BAG) und für Landwirtschaft (BLW) erfolgen kann.
Die Vogelgrippe hat das veranschaulicht: Nicht nur die KonsumentInnen sondern selbst die Bundesämter wussten zum Teil nicht, welches Amt nun handeln und kommunizieren muss!
Der Zusammenschluss der für Lebens- und Futtermittelsicherheit zuständigen Abteilungen der Ämter garantiert eine rasche Reaktion, ein schnelles und effizientes Handeln – und damit einen viel besseren Gesundheitsschutz. Ausserdem können auch Verwaltungskosten eingespart werden.
Wir sind der Meinung, dass die Federführung des «Amtes für Lebensmittelsicherheit» vom Eidg. Departement des Innern EDI übernommen werden muss, da diesem der Gesundheitsbereich unterstellt ist. Eine solche Organisation ist auch in unseren Nachbarländern üblich. Ausserdem erachten wir das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD (wegen des BLW) als zu wenig unabhängig.
Die Konsumentenorganisationen haben Frau Bundesrätin Leuthard und Herrn Bundesrat Couchepin angeschrieben und verlangt, dass die Konsumentenorganisationen über den Fortgang der Beratungen laufend informiert werden müssen und ihre Anliegen einbringen können. (Medienmitteilung SKS, acsi, FRC, kf)
Über die Konsumentenschutz-Organisationen
Die Vertretung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, Information und Beratungsdienste werden vor allem von den Konsumentenorganisationen übernommen.
Diese sind offiziell dazu eingeladen, in Vernehmlassungsverfahren zu Gesetzen und Verordnungen Stellung zu nehmen. Zudem sind die Konsumentenorganisationen in mehreren Kommissionen des Bundes vertreten.
Auf Grund eines Budgetbeschlusses gewährt der Bund den vier Schweizer Organisationen finanzielle Unterstützung. Deren Verteilung ist im Gesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten festgehalten. Das Geld soll für die objektive Information der Konsumierenden, die Durchführung von Tests und die Ausarbeitung von Deklarationen für Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden.
Die Hauptaufgaben der KonsumentInnenorganisationen:
Information der Bevölkerung über die Marktbedingungen mittels Zeitschriften, Informationsbroschüren, Websites und Datenbanken
Aufklärung der Konsumenten über die wirtschaftlichen Prozesse, und Aufforderung an diese, sich aktiv daran zu beteiligen
Beratung der Konsumentinnen und Konsumenten bei Anfragen an ihre Sekretariate
Vertretung der Konsumenteninteressen auf Bundesebene
Veröffentlichung von Testresultaten, Beratungen, Stellungnahmen und Kommentaren
Anforderungen an Produkte-Tests
Der Leitfaden „Guidelines for comparative joint product testing“ des ICRT (International Consumer Research & Testing) bildet die Grundlage für alle Mitglieder des ICRT, welche Testresultate publizieren.Die ISO/IEC – Richtlinie 46 (Comparative testing of consumer products and related services – General principles) enthält die minimalen Anforderungen.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat zudem Richtlinien für Tests bezüglich der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation ausgearbeitet.
Organisationen im Detail
ACSI: Die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana wurde 1974 gegründet und veröffentlicht seit 1975 zehnmal pro Jahr das Informationsorgan „La Borsa della Spesa“.
FRC: Die Fédération romande des Consommateurs wurde 1959 gegründet und zählt heute 40'000 Mitglieder. Ihr Presseorgan „J’achète Mieux“ erscheint zehnmal pro Jahr.
KF: Das „Konsumentenforum“ wurde 1961 gegründet und veröffentlich viermal pro Jahr das Bulletin Kf-info. Es verfügt an mehreren Orten in der Deutschschweiz über eine Beratungsstelle.
SKS: Die „Stiftung für Konsumentenschutz“ wurde 1964 gegründet und arbeitet mit dem alle zwei Monate erscheinenden K-tipp zusammen. Die SKS hat eine Hotline.
(Quelle: Bundesamt BFK)
(gb)
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