Im 2006 führte das KLZH ein neues Konzept zur Hygiene-Überwachung in Gastrobetrieben ein. Mehr Betriebe wurden kontrolliert. Rund ein Drittel wurde nachkontrolliert.
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Rund 20'500 Proben wurden letztes Jahr im Kantonalen Labor Zürich auf Bakterien, Schimmelpilze, Schädlingsbekämpfungsmittel, Tierarzneimittel-Verunreinigungen oder auf korrekte Beschriftung geprüft (Bild: mikrobiologische Untersuchung mit Agarplatten im KLZH)
Von den 14'190 amtlichen Proben entsprachen 1964 den gesetzlichen Anforderungen nicht und mussten bemängelt werden. 881 Proben, vor allem vorgekochte Lebensmittel aus dem Gastgewerbe, erfüllten die hygienischen Anforderungen nicht - unerwünschte Bakterien oder Schimmel verminderten ihren Wert, sie waren verdorben oder sogar gesundheitsgefährdend.
Die übrigen Beanstandungen betrafen vorwiegend unvollständige, fehlerhafte oder täuschende Beschriftungen von Lebensmitteln. Durch die gezielte Auswahl von kritischen Produkten ist der Anteil der beanstandeten Proben weit höher als der Anteil gesetzwidriger Waren auf dem Markt.
In den 14'700 registrierten Lebensmittelbetrieben wurden 16'995 unangemeldete Kontrollen durchgeführt, davon 643 durch das Kantonale Lebensmittelinspektorat, die übrigen durch die kommunalen Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure, die fachlich ebenfalls dem Kantonalen Labor unterstehen. Bei 12'444 Kontrollen wurde der Betrieb umfassend geprüft. In 97.4 Prozent der Betriebe war die Lebensmittelsicherheit gewährleistet oder nur leicht eingeschränkt. In rund 320 Betrieben war das Kontrollergebnis ungenügend.
Die Gründe dafür sind seit Jahren unverändert: meist fehlendes Wissen und Erfahrung im Umgang mit Lebensmitteln. In manchen Betrieben entspricht die Infrastruktur nicht dem Sortiment und dem Umsatz. Oft ist zu wenig Platz für eine wachsende Produktion vorhanden, die Kühler sind zu klein und überfüllt. Manchmal handelt es sich auch einfach um Schlamperei. Das Ergebnis ist dasselbe: ungenügende Sauberkeit und Ordnung, überlagerte und verdorbene Lebensmittel.
Neues Hygieneüberwachungskonzept
Seit Jahren bereitet die hohe Beanstandungsquote von Lebensmitteln aus dem Gastgewerbe Sorgen. Der Anteil der beanstandeten Lebensmittelproben aus solchen Betrieben lag stets bei 25 - 30 Prozent, ohne Trend zur Besserung.
Um diesem Missstand zu begegnen, wurde im März letzten Jahres ein neues Konzept zur Hygiene-Überwachung in Gastwirtschaftsbetrieben eingeführt.
Durch die Reduktion auf nur noch wenige Untersuchungsparameter können mehr Betriebe kontrolliert werden. Sind die Hygienemängel erheblich, erfolgt eine Nachkontrolle. Ist die hygienische Situation auch nach der zweiten Kontrolle nicht zufriedenstellend werden die Verantwortlichen zum Beizug professioneller Unterstützung angehalten.
In der Zeit von März bis Dezember wurden insgesamt 408 Betriebe kontrolliert. 676 von 2378 Proben wurden bemängelt (28.4 Prozent). Rund ein Drittel der Betriebe (119) mussten nachkontrolliert werden (bis Ende Jahr
64 Betriebe). Deutlich verbessert hatten sich 30 dieser Betriebe.
Gentech-Reis: Quelle unbekannt!
Am 31. August 2006 wurden im Hafen von Rotterdam in einer Ladung mit amerikanischem Langkornreis Spuren des gentechnisch erzeugten LLRice 601 der Firma Bayer Crop Science gefunden. Diese Reissorte war weder in Europa noch in den USA für den menschlichen Konsum bzw. für den Anbau zugelassen.
Es ist nicht bekannt, wie dieser Reis, der nur zu Versuchszwecken verwendet wurde, den Weg in die Nahrungsmittelkette fand.
In Koordination mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurden schweizweit sowohl die importierte Ware als auch der früher eingeführte, noch vorrätige, Reis untersucht. In diversen Kantonen wurden gegen 50 Proben bei Importeuren, Reismühlen und Grossverteilern erhoben. Die Untersuchungen wurden in den Kantonalen Laboratorien Waadt und Zürich durchgeführt. In einer der fünf Proben aus dem Kanton Zürich wurde LLRice 601 nachgewiesen. Die Ware wurde gestützt auf die Weisung des BAG aus dem Verkehr gezogen.
Trinkwasser
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6626 Trinkwasserproben untersucht (die Proben aus den Seewasserwerken nicht mitgerechnet). 2086 Proben wurden nur mikrobiologisch, 4441 mikrobiologisch und chemisch und 99 Proben nur chemisch untersucht.
59 Proben (0.9 Prozent) erfüllten die Anforderungen der Hygieneverordnung nicht und mussten in mikrobiologischer Hinsicht beanstandet werden. 79 Proben mussten wegen Verunreinigungen beanstandet werden. Davon wiesen 53 Proben einen zu hohen Nitrat- und drei einen zu hohen Ozongehalt auf. In 23 Proben war der Toleranzwert für Atrazin oder dessen Abbauprodukte überschritten.
Bewilligungen und Meldepflicht
Für die Lebensmittelbetriebe brachte die Änderung der Lebensmittelgesetzgebung grundlegende Neuerungen mit sich. Bisher mussten neu eröffnete Betriebe durch die Aussendienst-Mitarbeitenden in zeitintensiver Kleinarbeit ausfindig gemacht werden.
Seit dem 1.1.2006 sind Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, abgeben, einführen oder ausführen meldepflichtig. Eröffnungen, wichtige Veränderungen und Betriebsschliessungen müssen seither beim Kantonalen Labor durch die Betreiber selber gemeldet werden. Dies erlaubt den Vollzugsbehörden eine noch wirksamere Durchführung der amtlichen Kontrollen.
Für bereits erfasste Betriebe wurde bei den ordentlichen Kontrollen ein Meldeformular mit den bisher vorhandenen Daten abgegeben. Damit sollten einerseits die bestehenden Daten angepasst, anderseits den Betrieben die Meldepflicht nähergebracht werden.
Wer Lebensmittel tierischer Herkunft in grösserem Umfang herstellt oder verarbeitet, benötigt eine Bewilligung des zuständigen Kantonalen Labors.
Die Bewilligungsnummer ist im elipsenförmigen Identitätskennzeichen enthalten und muss auf vorverpackten Lebensmitteln angebracht werden.
Daraus lässt sich die Herkunft der Ware einwandfrei ermitteln .
Heisse Transporte
Zusammen mit der Kantonspolizei wurden von Mitte Juni bis Ende November
2006 an fünf Vormittagen bei Schwerverkehrskontrollen 56 Lebensmitteltransporte überprüft. Es wurden die Produktetemperaturen, die Sauberkeit der Ladeflächen, der hygienische Umgang mit den Transportgütern und die Erfüllung der Selbstkontrollpflicht (Kontrollieren und Dokumentieren der Temperaturen) kontrolliert. In 17 Fällen mussten erhöhte Temperaturen beanstandet werden.
Billiges Schwein statt Kalb auf dem Teller
Der Wirt eines Zürcher Restaurants stand unter dringlichem Verdacht, seinen Gästen statt Kalbfleisch weit billigeres Schweinefleisch zu servieren.
Mitarbeitende der Stadtpolizei Zürich mischten sich während eines Monats unter die Gäste und konsumierten diejenigen Speisen, die als Kalbfleisch deklariert waren. Sie entnahmen 11 Proben der verdächtigen Fleischspeisen und brachten sie zur Analyse ins Kantonale Labor. Sämtliche Proben bestanden aus Schweinefleisch.
Ausserdem fand das Lebensmittelinspektorat der Stadt Zürich im selben Betrieb desolate hygienische Zustände vor. Das Restaurant wurde geschlossen und dem Wirt mit sofortiger Wirkung das Patent entzogen. Der Wirt gab der Polizei an, seinen Gästen während eineinhalb Jahren Schweine- statt Kalbfleisch verkauft zu haben. (Medienmitteilung KLZH)
(gb)
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