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28.6.2007.

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Nur noch fundierte Health-Claims in der EU

EU-Health-Claims-Verordnung tritt am 1.Juli 2007 in Kraft: Verschwinden unseriöse Wunder-Lebensmittel vom Markt? Die Uni Hohenheim meint ja.


In der Schweiz sind allgemeine Gesundheitswerbeaussagen (Nutrition Claims) zulässig, wenn sie inhaltlich wahr und nicht täuschend sind. Im Gegensatz zur EU sind Aussagen wie gesund, bekömmlich, wohltuend erlaubt. Health Claims sind in der Schweiz jedoch verboten (Heil- oder Schlankheitsanpreisung).

Probiotischer Joghurt für stärkere Abwehrkräfte, Margarine gegen Herzkrankheiten und der Müesli-Riegel mit Extra-Calcium - ab 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt sind. Ein Fortschritt oder legalisierter Etikettenschwindel?

Prof. Dr. med. Bischoff von der Universität Hohenheim, Fachgebiet Ernährungsmedizin/Prävention meint dazu: «Die EU-Health-Claims-Verordnung schützt den Verbraucher vor unhaltbaren Versprechungen der Lebensmittelindustrie. Ab 1. Juli dürfen Hersteller nur dann mit positiven Gesundheits-Wirkungen ihrer Produkte werben, wenn sie diese auch in wissenschaftlichen Studien belegt haben. So wird der Verbraucherschutz ganz klar verbessert».

Auch die seriöse Lebensmittelindustrie profitiert von der Regulierung: Die Verordnung fördert den fairen Wettbewerb und den Schutz von Innovationen. Der probiotische Joghurt ist noch als Joghurt erkennbar. Andere Produkte kommen als Pulver oder Kapseln auf den Markt und sehen aus wie Arzneimittel - sind das überhaupt noch Lebensmittel?

Bischoff: «Die Grenze von Lebensmitteln und Arzneimitteln verschwimmt immer weiter. Zurzeit haben wir die Situation, dass viele Hersteller ihr Produkt nicht als Arzneimittel zulassen, um so die strengen Auflagen des Arzneimittelgesetztes zu umgehen und zu sparen. Es gibt eine rechtliche Grauzone bei so genannten funktionellen Lebensmitteln (Functional Foods), die dem Verbraucher gesundheitliche Vorteile versprechen».

Also doch Etikettenschwindel? Bischoff: «Nein, durch die EU-Health-Claims-Verordnung fällt es dem Verbraucher leichter, die seriösen Lebensmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen zu erkennen. Trittbrettfahrer, die mit ihren Produkten Wunderdinge versprechen, werden durch die strengen Zulassungsbedingungen vom Markt verschwinden. Dies hat natürlich seinen Preis: gute Produkte mit gesundheitlichem Zusatznutzen werden vermutlich teurer werden, dafür kann ich mich als Verbraucher aber auch auf die Aussagen der Hersteller verlassen».

Auf den ersten Blick fallen Produkte mit angeblicher Gesundheitswirkung vor allem durch hohe Preise auf. Lohnt sich das Geld? Bischoff: «Gerade um Mangelerscheinungen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, zu Lebensmitteln zu greifen, die nicht nur satt machen und gut schmecken, sondern darüber hinaus noch einen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen. Die Eigen-Prophylaxe ersetzt bei Krankheiten aber nicht den Arzt; abwechslungsreich und ausgewogen sollte die Ernährung bleiben». (Medienmitteilung Universität Hohenheim) (gb)


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