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3.7.2007
| Druckansicht | KURZNEWS 3. Juli 2007
Tiermehl-Comback? / Unzulässige Bestrahlung / Bessere Aprikosen vom Wallis / Revisionen der Lebensmittel-Verordnungen / Trends der Schweizer Rinderzucht / Fisch neu bei Micarna
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EU-Kommission prüft Comeback für Tiermehl
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hatte bereits für die Wiederzulassung von Fleischknochenmehl aus der Schlachtung gesunder Tiere als Futtermittel plädiert. Nach Angaben des EU-Kommissionssprechers Philip Tod lässt die EU-Kommission in einer 1,7 Mio. Euro teuren Studie untersuchen, ob Tiermehl (Fleischknochenmehl) wieder als Futtermittel zugelassen werden kann – das "Verbot des Kannibalismus" soll aber nicht fallen.
Es wird erwogen, bei einer Verbesserung der Testverfahren die Verfütterung beispielsweise von Schweinetiermehl an Hühner und umgekehrt zu erlauben. (Tiermehl-Verfütterung an Rindvieh war die Ursache der Prionenkrankheit «Rinderwahnsinn» bei Kühen Anfangs dieses Jahrhunderts). (Quelle: Lebensmittel Praxis Online vom 14.06.2007 / Behr’s 3. Juli 2007)
Einzelne Lebensmittel sind unzulässig bestrahlt
Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehoerden der Bundeslaender, ueber die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin informiert hat. In Deutschland duerfen lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmaessig in Verkehr sind, duerfen nach Deutschland eingefuehrt und hier vermarktet werden.
Rund ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewaehlten Proben waren bestrahlt, obwohl dies fuer das untersuchte Lebensmittel nicht zulaessig war. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland fuer eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. Zwei der insgesamt 4137 Proben waren als bestrahlt gekennzeichnet, obwohl eine solche Behandlung fuer die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist.
Bei rund einem Drittel der wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Ueber ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulaessiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergaenzungsmittel. Auch Pilze, Gewuerze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemuese wurden wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandet. Rund 60 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmaengeln entfiel auf bestrahlte Kraeuter und Gewuerze sowie bei 18 Prozent auf Suppen und Saucen. (Quelle: BVL, 3. Juli 2007)
Ärzte beurteilen Antibiotika-Einsatz gegen Feuerbrand skeptisch
(lid, 3. Juli 2007) - Schweizer Ärzteverbindungen stehen einem Einsatz von Antibiotika gegen die Obstbaumkrankheit Feuerbrand skeptisch gegenüber. Sie befürchten, dass sich Resistenzen bilden, welche die Behandlung von schweren Infektionen beim Menschen gefährden könnten.
Das von den Schweizer Obstbauern zur Bekämpfung von Feuerbrand geforderte Streptomycin werde zwar heute in der Humanmedizin nur noch wenig eingesetzt, zitiert die Nachrichtenagentur SDA die Ärzteverbindung FMH, die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie (SGInf) und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU). Andere Antibiotika, die zur selben Gruppe wie Streptomycin gehörten, seien aber für die Behandlung schwerer Infektionen beim Menschen weiterhin wichtig. Der Einsatz von Streptomycin im Pflanzenschutz sei deshalb nicht unbedenklich.
Sollte Streptomycin trotzdem zur Bekämpfung von Feuerbrand eingesetzt werden, so empfehlen die Verbände zwei Vorsichtsmassnahmen: Erstens dürfe das Antibiotikum nur sehr gezielt eingesetzt werden, und zweitens brauche es ein umfassendes Überwachungsprogramm.
Verbesserung der Walliser Aprikosenkulturen weit fortgeschritten
(lid, 3. Juli 2007) - Der Umbau der Walliser Aprikosenhaine ist weit fortgeschritten: Dank längerer Enrtedauer und neuen Sorten stehen heute qualitativ bessere Walliser Aprikosen in den Läden als vor zehn Jahren. Die Produzenten freut's: Ihre Preise stiegen um 60 Prozent.
Die wichtigsten Ziele des 1995 eingeleiteten Um- und Ausbauprogramms der Aprikosenkulturen wurden allesamt erreicht. Seit damals stieg die Anbaufläche von 525 auf 700 Hektaren, zitiert d die Nachrichtenagentur SDA den Walliser Obst- und Gemüseproduzentenverband. Damals wurde fast ausschliesslich die Sorte Luizet angebaut. Seither kamen andere früh- und spätreife Sorten dazu. Die Ernte dauert nun statt drei Wochen zwei Monate.
Damit entledigten sich die Walliser Produzenten eines der wichtigsten Probleme das sie hatten: Zeiten, wo das Angebot die Nachfrage übersteigt und die Preise purzeln lässt, gehören der Vergangenheit an. Mit einer Jahresproduktion von 6'000 Tonnen Aprikosen übersteigen die Walliser mit ihren Früchten zu keinem Zeit die nachgefragte Menge. Erwünschter Effekt dieser Entwicklung ist, dass die Kilopreise die die Produzenten lösen können, von 1.44 Franken vor zehn Jahren auf 2.33 Franken gestiegen sind.
Emmi-CEO Walter Huber wechselt zum MGB und wird Leiter der Migros-Industrie
Die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) hat Walter Huber (50) zum neuen Leiter des Departements Industrie und zum Mitglied der Generaldirektion des MGB ernannt. Er tritt seine neue Tätigkeit am 2. Januar 2008 an als Nachfolger von Jakob Knüsel, der Ende Dezember 2007 altershalber in Pension geht. Walter Huber arbeitet seit sieben Jahren beim Milchverarbeiter Emmi in Luzern, wo er seit 2002 der Konzernleitung angehört und Anfang 2004 zum CEO gewählt wurde. In früheren Funktionen war der Vater von vier Buben unter anderem für Beiersdorf und Motor-Columbus tätig.
Der Migros ist es gelungen, mit Walter Huber einen ausgewiesenen Kenner des Schweizer Detailhandels und der Gastronomie-Branche zu gewinnen. Er verfügt auch über viel Erfahrung im Export-Geschäft und kennt das internationale Industrie-Umfeld. Dem Departement Industrie sind die 16 Migros-Industriebetriebe und die Migrol angegliedert. Die Migros-Industrie und die Migrol erwirtschaften einen Umsatz von über CHF 6 Mia. und beschäftigen mehr als 10'000 Mitarbeitende. (Medienmitteilung MGB, 3. Juli 2007)
Barry Callebaut: Erfolgreicher Abschluss der Transaktion mit Nestlé
Barry Callebaut übernimmt Fabrik in Dijon und Produktionslinie in San Sisto
Erfolgreicher Abschluss der Transaktion mit Nestlé. Die Wettbewerbsbehörden genehmigen die Übernahme der Nestlé-Schokoladenfabrik in Dijon, Frankreich, sowie der Anlagen für die Produktion von Kakaomasse und Flüssigschokolade der Nestlé-Schokoladenfabrik in San Sisto, Italien. Die Konsultationen mit den Arbeitnehmervertretern wurden erfolgreich abgeschlossen. Barry Callebaut startet mit der Lieferung von Flüssigschokolade und Verbraucherprodukten an Nestlé in den nächsten Monaten (Medienmitteilung Barry Callebaut).
Remo Romer wird CEO von Romer's Hausbäckerei AG
Bei der Grossbäckerei in Benken SG steht ein seit Langem geplanter Sesselwechsel bevor: Remo Romer wird CEO des Unternehmens, das 300 Mitarbeitende beschäftigt und über 8000 Kunden betreut. Der 30-Jährige übernimmt die Leitung von seinem Vater und Firmeninhaber Werner Romer. Werner Romer, 59-jährig, wird sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern steht dem Un-ternehmen als VR-Präsident und Berater weiterhin zur Verfügung.
Seit neun Jahren arbeitet Remo Romer im Familienunternehmen, das 1974 gegründet wurde und auf tiefgekühlte Feinbackwaren spezialisiert ist. Seinen Beruf als Bäcker-Konditor erlernte er in einem Kleinbetrieb. Nach einem Auslandsaufenthalt war er bei verschiedenen Lebensmittelfirmen tätig. 1998 startete er seine Laufbahn bei Romer’s Hausbäckerei AG, wo er nahezu alle Abteilungen durchlief und sich in Unternehmensführung weiterbildete. Seit 2006 zeichnet Remo Romer als stellvertretender Geschäftsleiter verantwortlich.
Remo Romer ist offen für Neues, wird aber vorerst die Strategie seines Vaters weiterführen. So konzentriert sich die Geschäftstätigkeit nach wie vor auf den Schweizer Markt. (Quelle: romers-hausbaeckerei.ch)
Revisionen der Lebensmittel-Verordnungen per 1. Juli 2007 (aus dem fial-Newsletter 29. Juni 2007)
Das EDI hat am 19. Juni 2007 ein erstes Revisionspaket
2007 verabschiedet. Es umfasst die
Zusatzstoffverordnung und eine Änderung der
Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel,
mit der die Rechtslage bezüglich
der Deklaration von sog. "Fermenterprodukten"
geklärt wird.
In der vorliegenden, 278
Seiten umfassenden Zusatzstoffverordnung ZuV werden einige Fehler korrigiert
und materielle Änderungen vorgenommen, die
auf Änderungen der vertikalen EU-Verordnungen
und -Richtlinien zurückzuführen sind. Damit wird
die Kompatibilität mit dem Zusatzstoffrecht der EU
weiter verbessert.
Für die Anwendung eines neuen Zusatzstoffes oder
die Anwendung in einem Lebensmittel, bei dem
(gemäss Anwendungsliste) ein Zusatzstoff nicht
ausdrücklich erlaubt ist, bedarf es keiner Bewilligung
mehr, wenn es sich um eine Anwendung handelt, die
in der EU erlaubt ist. In diesen Fällen muss bloss eine
Mitteilung an das BAG erfolgen unter Verweis auf
die für das Inverkehrbringen massgeblichen Vorschriften
der EG.
Zwei Zusatzstoffe (E 216 und E 217) werden gestrichen
und insgesamt 8 Zusatzstoffe neu aufgenommen.
Anpassungen in der Anwendungsliste
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit der Anwendungsliste
(Anhang 7) sind die gemäss Anhang 3
zugelassenen Zusatzstoffe nun bei den einzelnen
Lebensmitteln immer ausdrücklich erwähnt (bisher
nur, wenn die Zulassung eingeschränkt war).
Die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
erfordert die Anpassung diverser Verordnungen
(VO). In der LGV soll festgehalten werden, dass das
EDI eine Meldepflicht an das BAG für das Inverkehrbringen
von Erzeugnissen mit derartigen Angaben
und eine Information über die wissenschaftliche
Begründung einführen kann (neuer Art. 26 Abs. 5bis
LGV). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen,
dass die Schweiz nicht in das System der Lebensmittelsicherheit
der EU eingebunden ist und
somit keinen Zugang zu den Zulassungsverfahren
und -unterlagen hat, die gemäss der VO Nr.
1924/2006 vorgelegt werden müssen.
Die LKV wird durch diverse Bestimmungen ergänzt,
welche die Definitionen der EG-Verordnung übernehmen.
Deren Anhang - mit den umschriebenen
nährwertbezogenen Angaben - findet sich wörtlich in
einem neuen Anhang 7 zur LKV. Dadurch können
die entsprechenden Bestimmungen aus der Verordnung
des EDI über Speziallebensmittel gestrichen
werden (Art. 2 - 15 VO Spez.).
Die Nährwertdeklaration
wird als obligatorisch erklärt, sobald nährwertoder
gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden.
Die "Schwesterverordnung" Nr. 1925/2006 über den
Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen wird die
VO des EDI über den Zusatz essentieller oder physiologisch
nützlicher Stoffe übernommen.
Einige wichtige Punkte:
- Für die Bestrahlung von aromatischen Kräutern
und Gewürzen ist künftig keine besondere Bewilligung
mehr einzuholen; selbstverständlich bleibt
jedoch die Deklarationspflicht bestehen (Art. 20
LGV).
- In Art. 33 LKV wird klargestellt, dass ein mit Kälberlab
hergestellter Käse nicht als "vegetarisch" bezeichnet
werden kann; zulässig ist aber diese Bezeichnung
für Derivate aus der Molke.
- Vollmilch kann künftig auf einen Fettgehalt von
35 g/kg eingestellt werden (VLTH Art. 27).
Erfolgreiche Schweizer Rinderzüchter
(lid, 28. Juni 2007) "Das Tierzuchtland Schweiz erblüht wieder in vollem Glanz." Mit diesen Worten fasste Nationalrat Markus Zemp, der Präsident der Arbeitgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) die Erfolge der Schweizer Rinderzüchter des Jahres 2006 zusammen. An der 10. Delegiertenversammlung in Bern zog die ASR eine überaus positive Bilanz. Bei den Milchrassen Braunvieh und Red Holstein wurde die Schweiz Europameister und holte auch den Spitzentitel der Championne-Kuh in der Einzelkonkurrenz.
Auch die Schweizer Fleischrinderzucht holte sich in Europäischen Wettbewerben mehrere Titel. Markus Zemp wies darauf hin, dass solche Grosserfolge eine ausgezeichnete Basis bilden würden für das internationale Genetikgeschäft: Seit letztem Jahr ist die Schweiz denn auch Nettoexporteur im Bereich Rindersperma. Auch bei den Lebendtieren sei die Nachfrage nach Tieren aus der Schweiz derzeit grösser, als das Angebot, erklärte Hans Künzi, der Geschäftsführer der ASR.
Markus Zemp möchte auch in Zukunft die Schweizer Rinderzucht in bäuerlichen Händen behalten. Deshalb informierte im Anschluss an die Delegiertenversammlung Professor Henner Simianer vom Institut für Tierzucht und Haustiergenetik von der Georg-August-Universität in Giessen, Deutschland zum Thema „Genombasierte Selektion“. Mit dieser neuen Züchtungstechnik eröffnen sich neue Perspektiven für die Rinderzüchter. In andern Ländern wie den USA, Kanada, Australien und Deutschland arbeiten Fachleute bereits an praktischen Umsetzungen der genombasierten Selektion.
Sorgen bereiten den Rinderzüchtern die Entwicklung im Bereich Tierzuchtforschung und –ausbildung auf Hochschulniveau. Derzeit sei an der ETH kein Professor für Tierzucht tätig. Somit könnten keine Forschungsprojekte bearbeitet werden und auch die Ausbildung leide unter dieser Situation, insbesondere Diplomarbeiten und Dissertationen. Nachwuchskräfte für den Bereich Zuchtwertschätzung würden in der Schweiz derzeit keine ausgebildet. Eine öffentlich finanzierte Tierzuchtforschung existiert gemäss ASR nicht mehr.
Micarna übernimmt Fisch-Geschäft vom MGB
Ab 1. Juli 2007 ist das Migros-Unternehmen Micarna verantwortlich für das Fischgeschäft der Migros, das bisher beim Migros-Genossenschafts-Bund angesiedelt war. Die Micarna beliefert die Migros-Genossenschaften bereits mit Fleisch- und Geflügelprodukten. Dank der neuen Regelung können die Synergien zwischen den Bereichen genutzt werden.
Der Wechsel des Bereichs "Fisch" vom MGB zum Migros-Industrieunternehmen Micarna ist im Rahmen des Projekts "Neue Migros Frische" entschieden worden. Im Fleisch und Geflügelbereich steht die Micarna für qualitativ hochwertige und preisgünstige Produkte. Ihre langjährige Erfahrung im Frische-Bereich wird nun auch dem Fischsegment zugute kommen. Dank der Bündelung von Fleisch, Geflügel und Fisch können die Abläufe der Beschaffung, Logistik und Informatik effizienter gestaltet werden.
Die Fischeinkäufer, die bisher beim Marketing MGB angestellt waren, werden neu der Micarna unterstellt. So kann die Micarna weiterhin von ihrem grossen Know-how profitieren. Örtlich bleiben die Mitarbeitenden in Zürich, sie erhalten neue Büros bei der Genossenschaft Migros Zürich. Dort befinden sie sich in unmittelbarer Nähe zum Fischverarbeitungszentrum, das die Micarna in Zusammenarbeit mit der Migros Zürich betreibt. So können die Verantwortlichen die Qualität der Ware und die Lieferungen an die Genossenschaften kontinuierlich überprüfen.
Die Micarna wird - wie zuvor der MGB - ebenfalls die Fischplattformen der Genossenschaften Migros Waadt und Migros Genf beliefern. Einen Teil ihres Angebots kaufen diese zwei Genossenschaften wie bisher selbstständig ein. Insgesamt ist die Micarna ab 1. Juli 2007 für 80 Prozent des Fischsortiments der Migros verantwortlich. Dies entspricht einem Beschaffungsvolumen im Wert von rund 90 Millionen Franken. Die Tendenz ist steigend, denn die Fischprodukte werden bei den Kunden immer beliebter. (Medienmitteilung MGB, 28. Juni 2007)
(gb)
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