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Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Nachrichten

21.7.2005

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Irreführende 1-Glas-Regel bei Bierkonsum

Wissenschaftliche Studie des Brauereiverbandes: Erst nach zwei bis drei Glas Normalbier und über drei bei Leichtbier sind 0.5 Promille erreicht.


In Zürich hat ein wissenschaftlicher Promilletest mit 50 Teilnehmern stattgefunden. Der Test unter der Leitung von Prof. Dr. Manfred Walzl aus Graz bestätigte klar, dass die viel zitierte „1-Glas-Regel“ der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) irreführend ist und mit der wissenschaftlichen Realität wenig zu tun hat. Dies schreibt der Schweizer Brauerei-Verband, der den Promilletest durchführte, in einer Pressemitteilung.

Die Fahrzeuglenker sollten eine 2- bis 3-Glas-Regel beachten, um die gesetzliche Promillegrenze nicht zu überschreiten. Bei vernünftigem Konsum von Bier kann die 0,5-Promillegrenze somit leicht eingehalten werden, bei den neu auf dem Markt erhältlichen alkoholreduzierten Leichtbieren kann sie praktisch gar nicht überschritten werden.

Starker Umsatzverlust beim Bier

Die Verunsicherung der Schweizer Bevölkerung ist seit der Einführung der neuen Promillegrenze gross. Es herrscht Verwirrung darüber, wie viel Bier man vor dem Autofahren noch trinken darf. Dazu hat auch die Kampagne mit der sogenannten „1-Glas-Regel“ der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) beigetragen, welche für den Durchschnittskonsumenten nachweislich falsch ist. Als Folge musste in den ersten Monaten 2005 ein beträchtlicher Umsatzrückgang beim Bier verzeichnet werden, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt hat.

Der Schweizer Brauerei-Verband (SBV) hat deshalb im Sinne einer Aufklärungsmassnahme in Zürich einen wissenschaftlichen Promilletest organisiert. Diese Testuntersuchung stand unter der medizinisch-wissenschaftlichen Leitung des Neurologen Prof. Dr. Manfred Walzl, Graz (A), der auch Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung ist. 50 Männer und Frauen mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund haben daran teilgenommen. Je die Hälfte der Testpersonen musste die Menge von je 1,5 Liter Lagerbier mit 5,0 Volumenprozent Alkohol respektive 1,5 Liter alkoholreduziertes Leichtbier mit 2,4 Volumenprozent Alkohol konsumieren.

Strenge Testbedingungen

Einzelne Testpersonen schafften diese grosse Menge (5 Stangen!) nicht; an der Schlussmessung waren 33 Männer und 13 Frauen beteiligt. Gemäss Testanordnung mussten die Mitglieder der zwei Testgruppen in Blindtests dreimal 0,5 Liter innerhalb von je 20 Minuten trinken, mit einem Intervall von je 15 Minuten vor dem Alkohol-Atemtest. Die Testpersonen hatten zuvor während 24 Stunden keinen Alkohol getrunken; die letzte Mahlzeit lag 6 Stunden zurück.

Der Promilletest ergab interessante Erkenntnisse: Nach dem Konsum von 0,5 Liter Lagerbier wurde in der Atemluft im Durchschnitt ein Alkoholgehalt von 0,34 Promille gemessen, nach 1 Liter waren es 0,47 und nach 1,5 Liter 0,8 Promille. Deutlich tiefere Promillewerte wiesen erwartungsgemäss die Testpersonen nach dem Konsum von alkoholreduziertem Leichtbier auf.

Viele Einflussfaktoren

Während nach dem Konsum von 0,5 Liter ein Alkoholgehalt von durchschnittlich 0,15 Promille gemessen wurde, lag diese Konzentration nach 1 Liter und nach 1,5 Liter immer noch weit unter der 0,5-Promillegrenze, nämlich bei 0,22 bzw. 0,29 Promille. Es bestätigte sich, dass der Promillegehalt von Gewicht und Geschlecht der Probanden sowie weiteren Kriterien wie Zeitablauf (pro Stunde 0,15 Promille Alkoholabbau!) und Nahrungsaufnahme abhängig ist.

Als Fazit des Promilletests ergibt sich, dass bei einem vernünftigen Bierkonsum die neue Grenze von 0,5 Promille gut eingehalten werden kann. Überdies wurde festgestellt, dass die Angaben in der Promilletabelle von GastroSuisse und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zumindest beim Bier sehr vorsichtig berechnet sind und grosse Reserven enthalten. Für die Fahrzeuglenker empfiehlt sich die Einhaltung einer 2- bis 3-Glas-Regel. (Medienmitteilung SBV) (gb)


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